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24 Calk24

Changelog

Updates

Tarif-Änderungen, neue Rechner und Site-Verbesserungen. Wir aktualisieren Calk24.de, sobald Steuersätze sich ändern, neue Gesetze in Kraft treten oder wir neue Funktionen bereitstellen. Alle Werte basieren auf amtlichen deutschen Datenquellen — siehe Methodik.

2026

Korrektur

Zins-, Kredit-, Gesundheits- und Datumsrechner korrigiert: Tagesgeld, Leasing, Dispo, Alter, CO2-Fußabdruck u. a.

Tagesgeld: Zinseszins und Sparerpauschbetrag je Jahr statt einfacher Zins über die ganze Laufzeit. Zinsrechner mit Modus ohne Zinseszins, Zinseszinsrechner mit Vergleich, Sparrechner mit Einzahlung am Monatsanfang oder -ende, Zielsparrechner mit nötiger Spardauer. Leasing: Vergleich mit der Finanzierung berücksichtigt jetzt den Fahrzeugwert am Ende. Dispo: Durchschnittszins 9,4 % und Ratenkredit 8,6 % laut Bundesbank. Darlehensrechner mit Tilgungs- und endfälligem Darlehen, Anleiherechner mit Stückzinsen, Inflation nach Destatis (2025: 2,2 %). Idealgewicht: Creff-Formel mit Alter korrigiert. Kalorien- und Grundumsatz-Beispiele neu gerechnet, Warnung bei Zielwert unter dem Grundumsatz. Stundenlohn mit 52/12 Wochen je Monat und Mindestlohn-Hinweis. Alters- und Tagerechner: kein Tag Versatz mehr, Stichtag, Datum ± Tage. Kaufen oder mieten: Kaufnebenkosten nach Bundesland, Rechnung Monat für Monat. CO2-Fußabdruck: Strommix 0,344 kg/kWh (UBA 2025), Haushaltsgröße, Durchschnitt 9,8 t.

Korrektur

Kredit-, Spar- und Arbeitsrechner korrigiert: effektiver Jahreszins, Annuität, Festgeld-Steuer, Schwangerschaftswoche u. a.

Ratenkredit: Der effektive Jahreszins wird jetzt nach der Preisangabenverordnung berechnet (5,9 % Sollzins = 6,06 % effektiv statt 5,90 %). Annuitätenrechner: echte Monatsannuität statt Jahresannuität ÷ 12. Baufinanzierung: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler fließen in das Darlehen ein. Festgeld: Sparerpauschbetrag je Jahr statt einmal für die ganze Laufzeit, Zinsen auf EZB-Niveau. ETF-Sparplan: Vorabpauschale und effektiver Monatszins. Kapitalanlage-Immobilie: Eigenkapitalrendite nach Zinsen, AfA und Steuer. Bausparen mit Wohnungsbauprämie. Gehaltserhöhung und Teilzeit: echtes Netto 2026 statt Pauschale. Urlaubsanspruch mit Eintritt/Austritt nach §§ 4, 5 BUrlG. Geburtstermin und SSW: vollendete Wochen + Tage (36+2 = 37. SSW), kein Tag Versatz mehr. Zeitumstellung: Countdown immer ab heute. Promille: Resorptionsdefizit, 0,3-‰-Grenze. Ferien: fehlende Brückentage ergänzt. Stromkosten: 37 ct/kWh, EEG-Umlage entfernt.

Korrektur

Unterhalt mit mehreren Kindern und Mangelfall, Kirchensteuer-Kappung, Wohngeld-Freibeträge und weitere Korrekturen

Kindesunterhalt und Unterhaltsrechner rechnen jetzt mit bis zu vier Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle 2026: mit Bedarfskontrollbetrag, Mangelfall-Verteilung (Anm. C) und vollem Kindergeldabzug für Volljährige. Kirchensteuer: Kappung je Bundesland und Konfession (z. B. 3 % des zu versteuernden Einkommens in Berlin). Wohngeld: Freibeträge für Schwerbehinderte und Alleinerziehende (§ 17 WoGG). Kinderzuschlag: Einkommen der Kinder (z. B. Unterhaltsvorschuss) und 36 % Mehrbedarf bei einem Kind unter 7. Grundsicherung: Freibetrag für Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII), Heizkosten nicht mehr doppelt. Rentenrechner: Steuer mit Pauschbeträgen und KV/PV-Abzug. Urlaubsabgeltung exakt nach 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Autokredit: Schlussrate wird verzinst. PayPal: Gebühren für EU, Ausland und Kleinbeträge korrigiert. Währungsrechner mit EZB-Referenzkursen. Forward-Darlehen mit Forward-Aufschlag. Mittelwert und Statistik lesen Dezimalkommas richtig.

Korrektur

Neun Rechner korrigiert: Pflegegrad, Krankengeld, Verletztengeld, Witwenrente, Kindesunterhalt u. a.

Pflegegrad: Die Module werden jetzt mit fünf Stufen bis „schwerste Beeinträchtigung“ bewertet (Anlage 2 SGB XI) – bisher ergab „schwer“ bereits die volle Punktzahl und damit oft einen zu hohen Pflegegrad. Krankengeld: höchstens 72 Wochen Zahlung, weil die 6 Wochen Lohnfortzahlung auf die 78 Wochen angerechnet werden; Abzüge 12,4 %. Verletztengeld: nur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden abgezogen (10,6 %), Deckelung auf den Höchstjahresarbeitsverdienst. Witwenrente: eigenes Einkommen wird brutto erfasst und pauschal gekürzt (§ 18b SGB IV); Altersgrenze 2026: 46 Jahre 6 Monate. Kindesunterhalt: bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld abgezogen. Geldwerter Vorteil: 50-€-Freigrenze, Sozialabgaben nach Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte 2026 (4,57 € je Mahlzeit). Sonnenaufgang: an den Tagen der Zeitumstellung stimmten die Zeiten um eine Stunde nicht. Medikamente: Dosis wahlweise pro Tag oder pro Einzeldosis. Fristen: Hinweis zum Wochenende nennt den richtigen Tag. Außerdem Beispiele und Texte bei Einkommen-, Kirchensteuer, Anwaltskosten, Mindestlohn (14,60 € ab 2027), Mietkaution und Feiertagen aktualisiert.

Korrektur

Gerichtskosten, Übergangsgeld und Rentenbeginn korrigiert

Der Gerichtskosten-Rechner zog bei einem Vergleich nur eine Gebühr ab (3,0 → 2,0). Tatsächlich ermäßigt sich die Gebühr in der 1. Instanz auf 1,0 (Nr. 1211 KV GKG), in der Berufung auf 2,0 (Nr. 1222); bei 15.000 € Streitwert sind das 344 € statt 688 €. Im Mahnverfahren gilt jetzt die Mindestgebühr von 38 €. Der Übergangsgeld-Rechner nahm 80 % des Bruttos, ohne auf das Netto zu deckeln (§ 66 SGB IX) – bei 3.000 € brutto und 2.050 € netto zeigte er 1.632 € statt 1.394 € im Monat; er fragt jetzt auch das Netto ab. Der Rentenbeginn-Rechner zeigte den Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird; die Rente beginnt aber erst am 1. des Folgemonats (§ 99 SGB VI) – außer bei Geburt am 1. eines Monats. Er fragt dafür jetzt den Geburtstag ab.

Korrektur

Kinderzuschlag, Wohngeld, Vorfälligkeit und Erbschaftsteuer rechnen jetzt nach Gesetz

Der Kinderzuschlag wird jetzt wie bei der Familienkasse berechnet: Nur das Einkommen über dem Elternbedarf (Regelbedarf plus Elternanteil an der Miete) mindert den Zuschlag zu 45 % — bisher fiel er deutlich zu niedrig aus. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die Mietenstufe, die Höchstbeträge, die Heizkostenentlastung und die Klimakomponente. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nur noch bei Ratenkrediten auf 1 % gedeckelt, nicht bei Immobiliendarlehen. Erbschaft- und Schenkungsteuer enthalten den Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG, der Erbschein über den Notar kostet 1,0 statt 2,0 Gebühren, und beim Zahnersatz-Härtefall zahlt die Kasse höchstens die volle Regelversorgung. Außerdem aktualisiert: 7 % Mehrwertsteuer auf Restaurant-Speisen seit 2026, Pflegeheim-Eigenanteil (3.364 € im ersten Jahr) und mehrere Rechenbeispiele.

Korrektur

Pfändungs-, EM-Renten- und Prozesskostenrechner rechnen jetzt exakt nach Gesetz

Der Pfändungsrechner nutzt jetzt die Staffel des § 850c ZPO (7/10 bis 1/10 des Mehrbetrags, Grundbetrag 1.587,40 €, 332,83 € ab der zweiten Unterhaltsperson) und liefert centgenau die Werte der amtlichen Pfändungstabelle 2026; bisher wurde bei 2.500 € netto ohne Unterhaltspflicht zu wenig als pfändbar ausgewiesen. Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner rechnet die Zurechnungszeit für einen Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate (§ 253a SGB VI) statt bis 67. Der Prozesskostenrechner verwendet die seit 1. Juni 2025 geltenden GKG- und RVG-Tabellen. Außerdem korrigiert: Entlastungsbetrag in der Pflege 131 €, degressive AfA bis 30 %, Kindergeld 3.108 € im Jahr, Grunderwerbsteuer in Sachsen (5,5 %) und Thüringen (5,0 %), Beitragsgrenzen 2026 in den Sprachversionen.

Korrektur

Rentenbesteuerung-Rechner: Steuer jetzt nach Pauschbeträgen und Kranken-/Pflegeversicherung

Der Rentenbesteuerung-Rechner hat die Einkommensteuer bisher auf den vollen steuerpflichtigen Rentenanteil berechnet und damit deutlich zu hoch geschätzt. Jetzt zieht er vorher den Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab (8,75 % und 3,6 %, kinderlos 4,2 %) und zeigt jeden Abzug einzeln. Die Netto-Rente berücksichtigt jetzt auch diese Beiträge. Beispiel: 1.800 € Rente im Monat, Rentenbeginn 2025, mit Kindern: Einkommensteuer 479 € im Jahr statt 1.091 €, Netto-Rente 1.537,78 € im Monat. Das Rechenbeispiel im Ratgeber nutzt dieselben Zahlen.

Korrektur

Rechenbeispiele zur Vorabpauschale und Rentenbesteuerung korrigiert

Das Rechenbeispiel zur Vorabpauschale nannte den aktuellen Basiszins von 3,20 %, rechnete aber noch mit 2,29 % aus dem Jahr 2024. Bei 50.000 € Fondswert beträgt der Basisertrag 1.120,00 € (bisher 801,50 €), die Steuer im Beispiel 74,91 € statt 16,10 €. Quelle: BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026. Im Beispiel zur Rentenbesteuerung (Rentenbeginn 2025) steht jetzt der richtige Besteuerungsanteil von 83,5 % statt 84 %. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 %.

Korrektur

Arbeitslosengeld- und Kurzarbeitergeld-Rechner rechnen wie die Agentur für Arbeit

Beide Rechner zogen bisher pauschale Steuersätze je Steuerklasse ab. Jetzt gilt das gesetzliche pauschalierte Nettoentgelt nach § 153 SGB III: 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Das Kurzarbeitergeld stimmt jetzt mit der amtlichen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit 2026 überein (Soll- und Ist-Entgelt auf 20 € gerundet, alle Tabellenwerte geprüft); Beispiel: 3.500 € Soll- und 1.750 € Ist-Brutto in Steuerklasse I ergeben 617,10 € statt vorher 680,19 €. Das Arbeitslosengeld wird wie bei der Agentur je Kalendertag berechnet (Monatsbrutto × 12 / 365, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 30 Tage je Monat) und zeigt den Rechenweg: Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I sind es 1.246,80 € im Monat statt vorher 1.123,20 €, in Steuerklasse V 1.048,20 € statt 1.008,00 €.

Korrektur

Lohnsteuer- und Brutto-Netto-Rechner: Steuerklasse V/VI, Soli in Klasse III und Vorsorgepauschale 2026 nach Gesetz

Beide Rechner ermitteln die Lohnsteuer jetzt nach § 39b EStG und dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums; die Ergebnisse stimmen mit dem amtlichen BMF-Rechner überein. Steuerklasse V und VI werden nach dem gesetzlichen Differenzverfahren berechnet: Bei 4.000 € brutto sind es in V 955,00 € Lohnsteuer im Monat, in VI 999,33 € (vorher 686,60 € bzw. 1.197,25 € im Lohnsteuer-Rechner und 531,83 € bzw. 532,75 € im Brutto-Netto-Rechner). In Steuerklasse VI entfallen Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Der Solidaritätszuschlag gilt in Klasse III erst ab 40.700 € Jahreslohnsteuer; Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer (im Lohnsteuer-Rechner neues Eingabefeld). Die Vorsorgepauschale folgt dem Stand 2026: Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag bzw. Kinderabschlägen und Sachsen-Satz, Arbeitslosenversicherung nur bis 1.900 € zusammen mit Kranken- und Pflegeversicherung, keine Mindestvorsorgepauschale mehr. Privat Versicherte geben im Brutto-Netto-Rechner ihren Basisbeitrag an; abgezogen wird der Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss. Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos – 524,50 € Lohnsteuer, 2.605,50 € netto.

Daten 2026

Veraltete Werte in Erklärtexten korrigiert: Grunderwerbsteuer, Dienstwagen, Pflege, Krankenversicherung, Unterhalt

Grunderwerbsteuer: Sachsen erhebt seit 2023 5,5 % (nicht 3,5 %), Thüringen seit 2024 5,0 % (nicht 6,5 %); die Ländertabelle ist jetzt vollständig. Dienstwagen: Für E-Autos gilt die 0,25-%-Regel bis 100.000 € Bruttolistenpreis (Anschaffung ab 1. Juli 2025), nicht mehr bis 70.000 €. Pflege: Pflegegeld 347/599/800/990 €, Entlastungsbetrag 131 €, Heim-Leistungsbeträge 805 bis 2.096 €, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 €. Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €, Versicherungspflichtgrenze 77.400 €, Mindestbemessung für freiwillig Versicherte 1.318,33 €, Pflegeversicherung 3,6 % (kinderlos 4,2 %), Krankengeld höchstens 135,63 € pro Tag. Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist bundesweit einheitlich 8.450 € im Monat; die überflüssige West/Ost-Auswahl im Rechner entfällt. Kindesunterhalt: Mindestunterhalt 2026 486 bis 698 €. Zahnersatz: Härtefallgrenze 1.582 € (brutto, Alleinstehende). Außerdem: Drehstrom 400 V / 16 A entspricht rund 11.085 W, nicht 6.400 W.

Korrektur

Steuerrechner korrigiert: Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer, Steuerklassen III/V, Steuerberatergebühren nach StBVV

Abgeltungssteuer-Rechner: Mit Kirchensteuer wird die Steuer jetzt nach § 32d Abs. 1 EStG berechnet (Erträge ÷ 4,09 bei 9 %); die Gesamtbelastung steigt auf rund 28,00 % statt fälschlich unter 26,375 % zu sinken. Steuerklassen-Rechner: Steuerklasse V wird nach § 39b EStG gerechnet, Steuerklasse III erhält die Soli-Freigrenze für Paare, und jede Kombination zeigt die voraussichtliche Nachzahlung oder Erstattung gegenüber der Jahressteuer. Steuerberaterkosten-Rechner (privat und Unternehmen): Gebühren nach den amtlichen StBVV-Tabellen A, B und C mit den gesetzlichen Gegenstandswerten; bei 60.000 € Einkünften kostet die Einkommensteuererklärung 489,65 € netto statt 206,50 €. Der Unternehmensrechner fragt die Bilanzsumme für den Jahresabschluss ab und berechnet Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht doppelt, wenn die Buchführung beauftragt ist. Steueroptimierungs-Rechner: Außergewöhnliche Belastungen zählen erst über der zumutbaren Belastung. Grunderwerbsteuer-Rechner: Bremen mit 5,5 % (seit Juli 2025) statt 5,0 %. AfA-Rechner: Beschriftung auf 30 % bzw. das 3-Fache des linearen Satzes angeglichen.

Korrektur

Abiturnote wird abgeschnitten statt gerundet, Notenstufen im IHK-, BMI- und Körperfett-Rechner korrigiert

Der Abitur-Notenschlüssel-Rechner schneidet die Durchschnittsnote wie im amtlichen Verfahren nach der ersten Nachkommastelle ab: 12 Punkte im Schnitt ergeben 1,6, nicht 1,7. Der IHK-Notenschlüssel-Rechner zeigte bei Prozentwerten zwischen zwei Notenstufen (z. B. 73 von 80 Punkten = 91,25 %) fälschlich Note 6 „Nicht bestanden“ an, jetzt Note 2. Ähnliche Lücken gab es im BMI-Rechner (ein BMI von 24,95 wurde als Adipositas eingestuft) und im Körperfett-Rechner (13,5 % bei Männern als adipös). BMI- und Stundenrechner zeigen jetzt schon beim Öffnen ein Beispielergebnis. Der Stundenrechner erklärt jetzt, was er tatsächlich berechnet, nämlich die Zeitspanne zwischen zwei Uhrzeiten; für den Verdienst verweist er auf den Stundenlohn-Rechner. Außerdem wurden bei vielen Rechnern allgemeine FAQ, die nicht zum Rechner passten (etwa Strompreise beim Gasrechner), durch rechnerspezifische Fragen ersetzt. Das Kindergeld-Beispiel rechnet jetzt mit 3 × 259 € = 777 € und dem Kinderfreibetrag 2026 von 9.756 €.

Korrektur

Körperfett-Rechner korrigiert, Beispiele zu Waisenrente und KW 1/2026 aktualisiert

Der Körperfett-Rechner setzte Zentimeter in die für Zoll gedachte Navy-Formel ein; das Ergebnis lag bei Männern um 6,5 und bei Frauen um 26,5 Prozentpunkte zu hoch. Außerdem korrigiert: das Beispiel zur Waisenrente (Rentenwert 42,52 € seit 1. Juli 2026, mit Zuschlag nach § 78 SGB VI) und die Daten von KW 1/2026 (29.12.2025 bis 04.01.2026).

Korrektur

Beträge mit Tausenderpunkt werden richtig gelesen, Dezimalkomma in allen Rechnern

In den Betragsfeldern des Mehrwertsteuer-, Krankenversicherungsbeitrags-, Freiwillige-KV-, Krankheitskosten-, Trinkgeld-, Zahnersatz-, Devisen- und Mogelpackungsrechners wird „48.000“ jetzt als 48.000 € gelesen; bisher wurde damit wie mit 48 € gerechnet. Die englische Schreibweise „48,000.00“ funktioniert ebenfalls. Außerdem zeigen die deutschen Seiten Dezimalzahlen jetzt durchgängig mit Komma, etwa 7,5 Stunden im Schlafrechner, 12,06 km/h im Pace-Rechner, den Divisor 1,19 im Mehrwertsteuerrechner und den Steuerklassen-Faktor 0,973.

Korrektur

Basiszinssatz 1,52 %, drei Rechner wieder vollständig, Korrekturen in Beispielen

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 % (zuvor 1,27 %). Der Verzugszinsrechner rechnet jetzt mit 6,52 % für Verbraucher und 10,52 % im Geschäftsverkehr. Der Längen- und der Schuhgrößen-Umrechner sowie der Überstunden-Rechner wurden ohne Rechenfeld ausgeliefert und sind wieder vollständig nutzbar. Der Pendlerpauschale-Rechner weist als Steuerersparnis nur noch den Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € aus, den es ohnehin gibt (bisher auf die volle Pauschale gerechnet). Außerdem korrigiert: Rechenbeispiele zum Solidaritätszuschlag (Tarif 2026), zum Bürgergeld (seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld; Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind ab 7 Jahren 12 %), zum Elterngeld (Einkommensgrenze 175.000 € für Paare und Alleinerziehende seit April 2025), zum Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle 2026) und zur Grundsteuer (Hebesatz Köln 475 %).

Korrektur

Bußgeld-Rechner: kein Fahrverbot bei 26–30 km/h innerorts und 31–40 km/h außerorts

Der Bußgeld-Rechner zeigte bei 26–30 km/h zu schnell innerorts und bei 31–40 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot von 1 Monat an. Laut Bußgeldkatalog (BKatV, Tabelle 1c) gibt es in beiden Fällen kein Regelfahrverbot: Es bleibt bei 180 € bzw. 200 € und 1 Punkt. Ein Fahrverbot droht hier nur, wer innerhalb eines Jahres nach einem rechtskräftigen Bußgeld wegen mindestens 26 km/h erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt (§ 4 Abs. 2 BKatV). Darauf weist der Rechner jetzt eigens hin. Außerdem korrigiert: Punkte gibt es erst ab 21 km/h zu schnell, nicht schon ab 16 km/h. Quelle: BKatV, Anhang Tabelle 1c (gesetze-im-internet.de).

Korrektur

BAföG-Rechner: Elterneinkommen wird jetzt wie beim BAföG-Amt berechnet

Der BAföG-Rechner zog die Elternfreibeträge bisher direkt vom Brutto ab und rechnete danach pauschal 46,5 % an. Dadurch fiel das BAföG deutlich zu niedrig aus. Jetzt geht er vor wie das Gesetz (§§ 21 und 25 BAföG): Vom Brutto der Eltern gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die geschätzte Einkommensteuer und die Sozialpauschale von 22,3 % ab. Vom Rest über dem Freibetrag werden 50 % angerechnet, je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung 5 Prozentpunkte weniger. Geschwister in Studium oder Ausbildung teilen sich den Elternbeitrag. Beispiel: Verheiratete Eltern mit zusammen 5.000 € brutto im Monat ergeben jetzt 590 € BAföG statt 0 €, ein alleinstehender Elternteil mit 3.000 € ergibt 860 € statt 383 €. Außerdem wird Vermögen über dem Freibetrag korrekt auf 12 Monate verteilt (bisher 6). Quelle: §§ 11, 21, 25, 30 BAföG.

Korrektur

BAföG-Rechner: Minijob bis 603 € wird nicht mehr angerechnet

Der BAföG-Rechner hat den Freibetrag von 389 € direkt vom Bruttoverdienst abgezogen. Richtig ist: Vom Brutto gehen zuerst die Werbungskostenpauschale (1.230 € im Jahr) und die Sozialpauschale von 22,3 % ab, erst dann der Freibetrag. Dadurch bleibt ein Minijob bis zur Minijob-Grenze von 603 € komplett anrechnungsfrei. Bisher kürzte der Rechner das BAföG in diesem Fall um 214 € im Monat. Bei 800 € brutto werden jetzt 153 € angerechnet (zuvor 411 €). Außerdem nennt der Ratgeber zum Rechner jetzt die seit 2024 geltenden Elternfreibeträge: 2.540 € für verheiratete Eltern, 1.690 € für Alleinstehende und 770 € je Geschwisterkind. Der Bedarfssatz bei den Eltern beträgt 671 € inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Quelle: bafög.de (BMFTR).

Korrektur

Rentenrechner: KV/PV-Abzug korrekt mit 12,35 % ausgewiesen

Der Renten- und der Erwerbsminderungsrechner ziehen seit dem Update auf die Werte 2026 korrekt 12,35 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab (7,3 % halber KV-Satz + 1,45 % halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 % + 3,6 % Pflegeversicherung). Beschriftung und Beispielrechnungen nannten jedoch weiterhin die alten „ca. 11 %“. Beides ist jetzt angeglichen und die Beispiele sind neu gerechnet: 1.687,62 € brutto ergeben 1.479 € netto (zuvor als 1.502 € ausgewiesen), die volle Erwerbsminderungsrente 1.409 € statt 1.430 €. Kinderlose zahlen 12,95 %. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, KVdR.

Daten 2026

Einspeisevergütung ab 1. August 2026 gesenkt

Die anzulegenden Werte nach dem EEG sind zum 1. August 2026 planmäßig um rund 1 % gesunken: Dachanlagen bis 10 kWp erhalten bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh (zuvor 7,78 ct/kWh), bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh (zuvor 12,34 ct/kWh). Die Sätze gelten für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 und werden dann für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr festgeschrieben; die nächste Absenkung folgt am 1. Februar 2027. Der Photovoltaik-Rechner und die Beispielrechnung nutzen die neuen Werte. Quelle: Bundesnetzagentur.

Korrektur

Ehegattenunterhalt: Quotenmethode statt 3/7

Der Ehegattenunterhalt-Rechner rechnet jetzt nach der Quotenmethode: 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen statt der früheren 3/7 (42,86 %). Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2026 (Teil B I.1.b) sowie Nr. 15.2 der Leitlinien NRW und der Süddeutschen Leitlinien — der Erwerbsanreiz beträgt bundesweit seit 1. Januar 2022 einheitlich 1/10 statt 1/7. Beispiel: Bei 2.300 € Einkommensdifferenz ergeben sich 1.035 € statt bisher 986 € im Monat. Gegenüber einem nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (z. B. Rentner) gelten 50 %.

Daten 2026

Heizungsförderung sinkt ab 21. Juli 2026

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) sinken zum 21. Juli 2026 die förderfähigen Höchstkosten für den Heizungstausch (erstes Gerät) von 30.000 € auf 28.000 € und der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %. Grundförderung (30 %) und Einkommensbonus bleiben; der maximale Förderdeckel liegt weiterhin bei 70 % (bis 80 % für einkommensschwache Haushalte). Der Klimabonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Der Wärmepumpen-Rechner rechnet bereits mit den neuen Werten. Quelle: KfW (Heizungsförderung 458).

Daten 2026

Rente steigt zum 1. Juli 2026: Rentenwert 42,52 €

Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert bundeseinheitlich von 40,79 € auf 42,52 € pro Entgeltpunkt (+4,24 %) — die jährliche Rentenanpassung nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026. Alle Renten-Rechner (gesetzliche Rente, Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrente) rechnen jetzt mit dem neuen Wert; auch die abgeleiteten Freibeträge bei der Witwenrente sind aktualisiert. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

Daten 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Die jährlich angepassten Pfändungsfreigrenzen (§ 850c ZPO) gelten ab 1. Juli 2026: Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.589,99 € netto im Monat, der Zuschlag für die erste Unterhaltsperson auf 597,42 €. Voll pfändbar ist Einkommen erst oberhalb von 4.866,30 €. Der Pfändungsrechner verwendet bereits die neuen Werte.

Korrektur

Brutto-Netto-Rechner: genauere Lohnsteuer durch die Vorsorgepauschale

Die Lohnsteuer-Berechnung im Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt jetzt die Vorsorgepauschale — den Anteil Ihrer Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Dadurch wird die Lohnsteuer korrekt (niedriger) berechnet und das ausgewiesene Nettogehalt fällt genauer aus — bei einem ledigen Beschäftigten mit 4.000 € brutto rund 250 € pro Monat höher. Auch der Steuerklassen-Rechner für Paare nutzt jetzt dieselbe genauere Berechnung.

Launch

Calk24 ist jetzt als App im App Store

Calk24 gibt es jetzt auch als kostenlose App für iPhone und iPad — ab sofort im App Store. Alle Rechner sind in der App enthalten und funktionieren auch offline. Neue Werte und Rechner landen automatisch in der App, ganz ohne App-Update. Keine Anmeldung — Ihre Recheneingaben bleiben auf dem Gerät. Den Download-Link finden Sie im Footer.

Daten 2026

E-Auto: Kfz-Steuer-Befreiung verlängert bis Ende 2030

Gute Nachricht für E-Auto-Käufer: Das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Dezember 2025) hat die Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge von Ende 2025 auf Ende 2030 verlängert. Wer sein E-Auto bis zum 31.12.2030 erstmalig zulässt, ist 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit (längstens bis 31.12.2035). Im Kfz-Steuer-Rechner berücksichtigt.

Daten 2026

Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde erhöht (seit 1. Januar 2026)

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde gestiegen (zuvor 12,82 €). Dadurch wurde auch die Minijob-Grenze automatisch angehoben: 603 € pro Monat (zuvor 556 €). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Monatsbrutto von rund 2.409 €. Die Rechner für Mindestlohn, Minijob und Midijob sind entsprechend aktualisiert.

Daten 2026

Steuer-Eckwerte 2026: Soli-Freigrenze und Spitzensteuersatz angehoben

Wichtige Änderungen für 2026: Die Soli-Freigrenze ist auf 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) gestiegen — damit zahlen rund 95 % aller Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift jetzt erst ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen (zuvor 68.481 €). Grundfreibetrag: 12.348 €. Der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.

Daten 2026

Pflegegeld: Beträge seit 2025 (+4,5 %) geprüft

Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Pflegeversicherung höhere Pflegegelder bei häuslicher Pflege durch Angehörige: Pflegegrad 2 = 347 € (zuvor 332 €), Grad 3 = 599 € (zuvor 573 €), Grad 4 = 800 € (zuvor 765 €), Grad 5 = 990 € (zuvor 947 €). Pflegegrad 1 weiterhin ohne Pflegegeld, aber 131 € monatlicher Entlastungsbetrag. Im Pflegegeld- und Pflegegrad-Rechner bereits aktualisiert.

Neuer Rechner

22 neue Rechner: Einkommensteuer, Hypothek, Kalorien u.v.m.

Neu im Katalog: Einkommensteuer-Rechner, Einkommensteuer-Tabelle, Kreditrechner, Zinsrechner, Baufinanzierungsrechner, Hypothekenrechner, Tilgungsrechner, Darlehensrechner, Inflationsrechner, PayPal-Gebühren-Rechner, Haushaltsrechner, Unterhaltsrechner, Kalorienrechner, Prozentrechner, Taschenrechner, Zufallszahlengenerator, Tagerechner, Datumsrechner, Altersrechner, Zeitrechner, Stundenrechner und Mondkalender. Alle Rechner mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und konkreten Beispielen.

Neue Funktion

Calk24.de jetzt in vier Sprachen verfügbar

Calk24.de spricht jetzt vier Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch und Russisch. Damit sind alle 227 Rechner für die größten Sprachgruppen in Deutschland zugänglich. Die Sprache lässt sich jederzeit oben rechts umschalten — alle Berechnungen verwenden weiterhin die offiziellen deutschen Steuer- und Sozialwerte.

Launch

Calk24.de gestartet — 227 kostenlose Rechner für Deutschland

Calk24.de geht online: 227 kostenlose Rechner in 15 Kategorien — von Brutto-Netto und Einkommensteuer über Kredit, BMI und Pendlerpauschale bis hin zu Mondkalender und Trinkgeld-Rechner. Alle Berechnungen finden lokal in Ihrem Browser statt — Ihre Eingabedaten verlassen das Gerät nicht. Keine Anmeldung, keine Werbe-Tracker, keine Speicherung. Datenschutzfreundlich nach deutschem Recht.

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