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Steuern

Brutto-Netto-Rechner

Nettogehalt 2026 nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse berechnen – Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben einzeln aufgeschlüsselt.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Nettogehalt / Monat

2.605,50 €

Nettogehalt / Jahr

31.266,00 €

Gehaltsabrechnung (monatlich)

Bruttogehalt4.000,00 €
Steuern
Lohnsteuer- 524,50 €
Solidaritätszuschlag- 0,00 €
Sozialversicherung
Krankenversicherung (8,75%)- 350,00 €
Pflegeversicherung (2,40%)- 96,00 €
Rentenversicherung (9,3%)- 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)- 52,00 €
Steuern gesamt- 524,50 €
Sozialversicherung gesamt- 870,00 €
Gesamtabzüge- 1.394,50 €
Nettogehalt2.605,50 €

Abzüge in %

34,9%

Steuern / Monat

524,50 €

SV-Beiträge / Monat

870,00 €

Vereinfachte Berechnung für 2026. Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen, z.B. durch geldwerte Vorteile, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist Ihr Gehalt vor Abzügen. Davon werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt – also der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Welche Steuerklasse gilt für mich?

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Ledige erhalten Steuerklasse I, Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag Steuerklasse II. Verheiratete wählen zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor (§ 39f EStG). Steuerklasse VI gilt für jedes weitere Arbeitsverhältnis. In V und VI fällt die Lohnsteuer deutlich höher aus: Bei 4.000 Euro brutto (kinderlos, gesetzlich versichert) sind es in Klasse I 524,50 Euro, in V 944,91 Euro und in VI 989,25 Euro im Monat.

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?

Die Beitragssätze 2026 betragen: Krankenversicherung 14,6 % (plus individueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6 % (4,2 % für Kinderlose ab 23; Eltern mehrerer Kinder unter 25 zahlen weniger), Rentenversicherung 18,6 % und Arbeitslosenversicherung 2,6 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte; den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung trägt der Arbeitnehmer allein, in Sachsen zahlt er auch vom Grundbeitrag den größeren Teil.

Wird der Solidaritätszuschlag 2026 noch berechnet?

Beim Lohnsteuerabzug nur, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze übersteigt: 20.350 Euro, in Steuerklasse III 40.700 Euro (§ 3 Abs. 4 SolzG). Maßgeblich ist die Lohnsteuer nach Abzug der Kinderfreibeträge. Oberhalb der Freigrenze beträgt der Soli zunächst 11,9 % des übersteigenden Betrags, bis die vollen 5,5 % erreicht sind. Beispiel: 15.000 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse III (kinderlos) – 49,14 Euro Soli im Monat, mit einem Kinderfreibetrag nur 10,25 Euro. Mit der Freigrenze für Alleinstehende wären es 209,26 Euro.

Was zählt zur Vorsorgepauschale und was hat sich 2026 geändert?

Die Vorsorgepauschale berücksichtigt Ihre Sozialversicherungsbeiträge schon beim Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG): Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung mit dem ermäßigten Satz 7,0 % plus halbem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung einschließlich Kinderlosenzuschlag oder Abschlägen ab dem zweiten Kind. Seit 2026 kommt die Arbeitslosenversicherung hinzu – allerdings nur, soweit Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen 1.900 Euro im Jahr nicht übersteigen, praktisch also nur bei kleinen Löhnen. Die frühere Mindestvorsorgepauschale (12 % des Lohns, höchstens 1.900 bzw. 3.000 Euro) gibt es nicht mehr; privat Versicherte setzen ihre Basisbeiträge abzüglich Arbeitgeberzuschuss an. Beispiel 4.000 Euro brutto, kinderlos: 4.464 + 4.056 + 1.152 = 9.672 Euro. Mit einem Kind (PV 1,8 %) sind es 9.384 Euro – die Lohnsteuer steigt dadurch von 524,50 auf 531,83 Euro im Monat.

Ratgeber

Was ist der Brutto-Netto-Rechner?

Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Er berücksichtigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse ein. Der Rechner berechnet die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach § 39b EStG 2026 (Rechenweg des BMF-Programmablaufplans): Vom Jahresbrutto gehen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale ab, in Steuerklasse V und VI gilt das Differenzverfahren. Das Nettogehalt ergibt sich als Brutto abzüglich aller Abzüge.

Wichtige Daten und Fakten

Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro. Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 Euro. Beitragsbemessungsgrenze KV: 69.750 Euro/Jahr. Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %. Soli-Freigrenze beim Lohnsteuerabzug: 20.350 Euro, in Steuerklasse III 40.700 Euro.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie Ihr Nettogehalt Schritt für Schritt: 1. Bruttogehalt eingeben – tragen Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein. 2. Steuerklasse wählen – Steuerklasse I für Ledige, III oder V für Ehepaare, II für Alleinerziehende, IV für Ehepaare mit gleichem Einkommen, VI für den Zweitjob. 3. Bundesland und Kirchensteuer angeben – der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern; in Sachsen zahlen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung. 4. Krankenversicherung wählen – gesetzlich mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (durchschnittlich 2,9 % in 2026) oder privat mit dem Monatsbeitrag Ihrer Basisabsicherung. 5. Kinderfreibeträge, Alter und Kinderzahl eintragen – Kinderfreibeträge senken nicht die Lohnsteuer, aber Soli und Kirchensteuer; Alter und Kinderzahl bestimmen den Pflegebeitrag (Zuschlag für Kinderlose ab 23, Abschläge ab dem zweiten Kind). 6. Ergebnis ablesen: Der Rechner zeigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, KV-, PV-, RV- und AV-Beiträge sowie das Nettogehalt. Beispiel: Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer (30 Jahre) in Steuerklasse I mit 4.000 EUR Bruttogehalt in Nordrhein-Westfalen ohne Kirchensteuer zahlt KV (7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag) 350,00 EUR, PV (kinderlos 2,4 %) 96,00 EUR, RV (9,3 %) 372,00 EUR und AV (1,3 %) 52,00 EUR. Für die Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber vom Jahresbrutto 48.000 EUR den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 EUR) und die Vorsorgepauschale von 9.672 EUR ab: RV 4.464 EUR, KV 4.056 EUR (ermäßigter Satz 7,0 % + 1,45 %) und PV 1.152 EUR; die Arbeitslosenversicherung zählt nicht mit, weil KV und PV allein schon über 1.900 EUR liegen. Zu versteuern bleiben 37.062 EUR, die Jahreslohnsteuer beträgt 6.294 EUR, also 524,50 EUR im Monat; Soli fällt unter der Freigrenze nicht an. Nettogehalt: 2.605,50 EUR. Prüfen Sie das Ergebnis mit Ihrer letzten Gehaltsabrechnung, um sicherzustellen, dass alle Eingaben korrekt sind.

Berechnungsbeispiel

Brutto: 4.000 EUR, Steuerklasse I, NRW, keine Kirchensteuer, kinderlos, 30 Jahre. KV (7,3 % + 1,45 %): 350,00 EUR. PV (2,4 %): 96,00 EUR. RV (9,3 %): 372,00 EUR. AV (1,3 %): 52,00 EUR. Vorsorgepauschale: 4.464 + 4.056 + 1.152 = 9.672 EUR/Jahr. Zu versteuern: 48.000 - 1.230 - 36 - 9.672 = 37.062 EUR, Lohnsteuer 6.294 EUR/Jahr = 524,50 EUR/Monat. Soli: 0 EUR. Abzüge gesamt: 1.394,50 EUR. Netto: 2.605,50 EUR. | Gleiches Brutto in Steuerklasse V: Lohnsteuer 944,91 EUR, Netto 2.185,09 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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