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Steuern

Mehrwertsteuer-Rechner

Rechnen Sie Netto in Brutto oder Brutto in Netto um – mit 19 %, 7 % oder eigenem Steuersatz. Sie sehen Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos
Nettobetrag100,00 €
MwSt (19%)19,00 €
Bruttobetrag119,00 €

Berechnung

Netto: 100,00 €

MwSt: 100,00 € x 19% = 19,00 €

Brutto: 100,00 € + 19,00 € = 119,00 €

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?

In Deutschland gelten zwei Mehrwertsteuersätze: Der reguläre Satz beträgt 19 % und der ermäßigte Satz 7 %. Der ermäßigte Satz gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, öffentlichen Nahverkehr und bestimmte kulturelle Leistungen. Für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %; Getränke bleiben bei 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Rechtlich gibt es keinen Unterschied. Der offizielle Begriff im Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Umsatzsteuer. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch häufig der Begriff Mehrwertsteuer (MwSt) verwendet. Beide bezeichnen dieselbe Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Wie berechne ich die MwSt aus einem Bruttobetrag heraus?

Um die enthaltene MwSt aus einem Bruttobetrag zu berechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) und ziehen das Ergebnis vom Bruttobetrag ab. Alternativ: Bruttobetrag / 119 * 19. Beispiel: Bei 119 Euro brutto beträgt die MwSt genau 19 Euro, der Nettobetrag ist 100 Euro.

Ratgeber

Was ist der Mehrwertsteuer-Rechner?

Der Mehrwertsteuer-Rechner berechnet Netto-, Bruttobetrag und MwSt-Anteil. Er unterstützt den regulären Steuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %.

Wie funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner?

Wählen Sie die Richtung: Netto zu Brutto (Netto * 1,19) oder Brutto zu Netto (Brutto / 1,19). Der Rechner zeigt alle drei Werte und den gewählten Steuersatz übersichtlich an.

Wichtige Daten und Fakten

Regulärer Satz: 19 % seit 2007. Ermäßigter Satz: 7 % (Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr u. a.). Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Befreiung bei Umsatz bis 25.000 Euro im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr (seit 01.01.2025).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Mehrwertsteuer Schritt für Schritt: 1. Wählen Sie die Berechnungsrichtung: Netto zu Brutto (Sie kennen den Nettobetrag und möchten den Endbetrag) oder Brutto zu Netto (Sie haben den Rechnungsbetrag und möchten den MwSt-Anteil herausrechnen). 2. Steuersatz wählen: 19 % (regulär) für die meisten Waren und Dienstleistungen oder 7 % (ermäßigt) für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr, Hotels, Speisen in Restaurants (seit 2026; Getränke weiter 19 %) und Kulturveranstaltungen. 3. Berechnung: Netto zu Brutto: Brutto = Netto x (1 + Steuersatz/100). Brutto zu Netto: Netto = Brutto / (1 + Steuersatz/100). MwSt-Anteil = Brutto - Netto. Beispiel 1 – Netto zu Brutto (19 %): Nettobetrag 500 EUR. MwSt = 500 x 0,19 = 95 EUR. Bruttobetrag = 500 + 95 = 595 EUR. Beispiel 2 – Brutto zu Netto (19 %): Bruttobetrag 119 EUR. Nettobetrag = 119 / 1,19 = 100 EUR. MwSt-Anteil = 119 - 100 = 19 EUR. Beispiel 3 – Ermäßigter Satz (7 %): Nettobetrag 200 EUR. MwSt = 200 x 0,07 = 14 EUR. Bruttobetrag = 214 EUR. Tipp: Für Rechnungen mit gemischten Steuersätzen berechnen Sie die Positionen getrennt. Die Kleinunternehmerregelung (Paragraph 19 UStG) befreit seit 01.01.2025 Unternehmer von der MwSt-Pflicht, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet.

Berechnungsbeispiel

Netto zu Brutto (19 %): Netto 500 EUR. MwSt = 500 x 0,19 = 95 EUR. Brutto = 595 EUR. | Brutto zu Netto (19 %): Brutto 119 EUR. Netto = 119 / 1,19 = 100 EUR. MwSt = 19 EUR. | Ermäßigt (7 %): Netto 200 EUR. MwSt = 14 EUR. Brutto = 214 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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