Außergewöhnliche Belastungen Rechner
Berechnen Sie, welche außergewöhnlichen Belastungen Sie steuerlich absetzen können.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was zaehlt als außergewöhnliche Belastung?
Dazu gehören z. B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Kosten für Pflege von Angehörigen, behinderungsbedingte Aufwendungen und Kosten nach Naturkatastrophen, sofern sie zwangsläufig entstehen.
Wann wirken sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich aus?
Nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Die zumutbare Belastung haengt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Was ist der Außergewöhnliche Belastungen Rechner?
Der Rechner ermittelt, welcher Betrag Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung übersteigt und steuerlich abzugsfähig ist.
Wie funktioniert der Außergewöhnliche Belastungen Rechner?
Geben Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten) und Ihr Einkommen ein. Der Rechner berechnet die zumutbare Belastung nach Paragraph 33 EStG und zieht diese ab. Nur der übersteigende Betrag mindert Ihre Steuerlast.
Wichtige Daten und Fakten
Zumutbare Belastung: 1-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von Familienstand und Kinderzahl. Absetzbar sind z. B. Krankheitskosten, Behinderung, Pflegekosten.
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