Lohnsteuer-Rechner
Lohnsteuer 2026 für Ihren Monatslohn nach Steuerklasse I–VI – mit Soli, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Jahreswerten inklusive Vorsorgepauschale.
Lohnsteuer / Monat
531,83 €
Steuerliche Abzüge / Monat
531,83 €
Monatliche Steuerbelastung
Jahresbeträge
Lohnsteuer auf den laufenden Monatslohn nach § 39b EStG 2026 (Rechenweg des BMF-Programmablaufplans). Die Vorsorgepauschale ist für gesetzlich Versicherte mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % gerechnet, ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung und ohne Freibeträge aus den ELStAM. Kinderfreibeträge senken nur Soli und Kirchensteuer. Die Sozialabgaben selbst sind nicht abgezogen – dafür gibt es den Brutto-Netto-Rechner. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehält und ans Finanzamt abführt. Die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Gehalt ab.
Kann ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen?
Ja, über die jährliche Einkommensteuererklärung. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge führen oft zu einer Steuererstattung, da die Lohnsteuer meist höher ist als die tatsächliche Steuerschuld.
Sind die Steuerwerte für 2026 aktuell?
Ja, alle Steuersätze, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 € (in Steuerklasse III 40.700 €), Grenzbeträge für Steuerklasse V/VI 14.071 / 34.939 / 222.260 €. Gerechnet wird nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF); die Gesetzestexte stammen von gesetze-im-internet.de.
Warum ist die Lohnsteuer in Steuerklasse V und VI so hoch?
In V und VI wirkt kein eigener Grundfreibetrag. Nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG ist die Jahreslohnsteuer das Doppelte des Unterschieds zwischen der Steuer auf das 1,25-Fache und auf das 0,75-Fache des zu versteuernden Jahresbetrags, mindestens 14 %; für den Teil über 14.071 Euro höchstens 42 %, über 34.939 Euro 42 % und über 222.260 Euro 45 %. In VI entfallen außerdem Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei 4.000 Euro brutto sind es in I 531,83 Euro, in V 955,00 Euro und in VI 999,33 Euro Lohnsteuer im Monat. Was zu viel einbehalten wurde, kommt mit der Einkommensteuererklärung zurück – bei III/V und bei einem Zweitjob ist sie Pflicht (§ 46 Abs. 2 EStG).
Ratgeber
Was ist der Lohnsteuer-Rechner?
Der Lohnsteuer-Rechner berechnet die monatliche oder jährliche Lohnsteuer anhand des Bruttogehalts und der Steuerklasse. Er ist speziell auf Arbeitnehmer zugeschnitten.
Wie funktioniert der Lohnsteuer-Rechner?
Geben Sie Ihren monatlichen Bruttolohn, die Steuerklasse (I–VI) und ggf. Kinderfreibeträge ein. Der Rechner folgt § 39b EStG und dem Programmablaufplan des BMF: Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag (beide nicht in Steuerklasse VI) minus Vorsorgepauschale ergibt den zu versteuernden Jahresbetrag. Darauf wendet er den Tarif 2026 an – in III den Splittingtarif, in V und VI das Differenzverfahren – und teilt die Jahressteuer durch 12. Kinderfreibeträge senken nur Soli und Kirchensteuer.
Wichtige Daten und Fakten
Sechs Steuerklassen: I (ledig), II (Alleinerziehende), III/V (Ehepaare-Kombi), IV (Ehepaare gleich), VI (Zweitjob). Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 Euro. Steuerklasse V/VI: mindestens 14 %, Grenzbeträge 14.071 / 34.939 / 222.260 Euro. Soli-Freigrenze: 20.350 Euro, in Steuerklasse III 40.700 Euro.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Lohnsteuer Schritt für Schritt: 1. Bruttolohn eingeben: Ihr monatlicher Bruttolohn aus nichtselbständiger Arbeit; der Rechner rechnet ihn mit 12 auf das Jahr hoch. 2. Steuerklasse wählen: I – Ledige, Geschiedene, Verwitwete. II – Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 EUR; die 240 EUR je weiterem Kind gibt es nur als Freibetrag auf Antrag oder in der Steuererklärung). III – Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V). IV – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. V – Verheiratete mit niedrigerem Einkommen. VI – Zweit- und Nebenjobs, ohne Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. 3. Kinderfreibeträge eintragen (0,5 oder 1,0 je Kind, nur in I bis IV): Sie mindern nicht die Lohnsteuer, aber die Bemessungsgrundlage von Soli und Kirchensteuer. 4. Lohnsteuer ablesen: Der Rechner zieht die Vorsorgepauschale ab (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, bei kleinen Löhnen zusätzlich Arbeitslosenversicherung bis zur Grenze von 1.900 EUR), wendet den Tarif 2026 an und teilt die Jahressteuer durch 12. 5. Soli und Kirchensteuer: werden automatisch berücksichtigt. Beispiel: Arbeitnehmerin in Steuerklasse II mit einem Kind (Kinderfreibetrag 1,0), Brutto 3.200 EUR/Monat in Bayern (8 % KiSt). Vorsorgepauschale: 3.571,20 EUR RV + 3.244,80 EUR KV + 691,20 EUR PV = 7.507,20 EUR, aufgerundet 7.508 EUR. Zu versteuern: 38.400 - 1.230 - 36 - 4.260 - 7.508 = 25.366 EUR. Lohnsteuer: 2.947 EUR im Jahr, 245,58 EUR im Monat. Die Kirchensteuer bemisst sich an der Lohnsteuer nach Abzug des Kinderfreibetrags von 9.756 EUR – 553 EUR im Jahr, 46,08 EUR im Monat –, davon 8 %: 3,68 EUR. Soli: 0 EUR. Gesamtsteuerabzug: 249,26 EUR/Monat. In Steuerklasse I wären es bei gleichem Brutto 342,58 EUR Lohnsteuer – der Entlastungsbetrag spart 97 EUR im Monat.
Berechnungsbeispiel
Alleinerziehende, Steuerklasse II, 1 Kind (Kinderfreibetrag 1,0), Brutto 3.200 EUR/Monat, Bayern (8 % KiSt). Vorsorgepauschale: 7.508 EUR. Zu versteuern: 25.366 EUR. Lohnsteuer: 2.947 EUR/Jahr = 245,58 EUR/Monat. KiSt: 8 % von 46,08 EUR = 3,68 EUR. Soli: 0 EUR. Steuerabzug gesamt: 249,26 EUR/Monat. | 4.000 EUR brutto in Steuerklasse I / V / VI: 531,83 / 955,00 / 999,33 EUR Lohnsteuer im Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Steuern
Verwandte Rechner
Brutto-Netto-Rechner
Nettogehalt 2026 nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse berechnen – Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben einzeln aufgeschlüsselt.
Einkommensteuerrechner
Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG (Grundtarif) aus dem zu versteuernden Einkommen – mit Soli, Kirchensteuer, Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Mehrwertsteuer-Rechner
Rechnen Sie Netto in Brutto oder Brutto in Netto um – mit 19 %, 7 % oder eigenem Steuersatz. Sie sehen Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Bruttobetrag.
Kfz-Steuer-Rechner
Kfz-Steuer für Ihren Pkw nach Antrieb, Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassung vor oder ab 2021 – mit Hubraum- und CO2-Anteil, pro Jahr und Monat.