Einkommensteuerrechner
Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG (Grundtarif) aus dem zu versteuernden Einkommen – mit Soli, Kirchensteuer, Grenz- und Durchschnittssteuersatz.
Einkommensteuer
10.548,00 €
Gesamtbelastung
10.548,00 €
Steuerberechnung im Detail
Grenzsteuersatz
35,12%
Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro
Durchschnittssteuersatz
21,10%
Anteil der Einkommensteuer am Gesamteinkommen
Verbleibendes Einkommen
Nach Abzug aller Steuern
39.452,00 €
Berechnung nach §32a EStG (Tarif 2026). Angaben ohne Gewähr. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere Abzüge sind nicht berücksichtigt.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 12.348 Euro. Auf dieses Einkommen wird keine Einkommensteuer erhoben.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz von 42 %?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro (2026, Grundtarif). Für Verheiratete (Splitting) gilt das Doppelte.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist die Gesamtsteuer geteilt durch das Einkommen. Letzterer ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz.
Wann muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 ist der Soli für rund 90 % der früheren Zahler ganz entfallen; weitere rund 6,5 % zahlen ihn nur teilweise, in voller Höhe nur noch etwa 3,5 %. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 Euro Einkommensteuer (Einzelveranlagung, 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung). Darüber beginnt die Milderungszone: Der Soli beträgt höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 S. 2 SolzG), bis er die vollen 5,5 % der Einkommensteuer erreicht (ab rund 37.840 Euro Einkommensteuer). Beispiel: zvE 100.000 Euro, Einkommensteuer 30.864 Euro, Soli 1.251,16 Euro statt 1.697,52 Euro.
Ratgeber
Was ist der Einkommensteuerrechner?
Der Einkommensteuerrechner berechnet die Einkommensteuer nach dem deutschen Einkommensteuertarif (§ 32a EStG). Er berücksichtigt den Grundfreibetrag, den Progressionsverlauf und den Solidaritätszuschlag.
Wie funktioniert der Einkommensteuerrechner?
Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Der Rechner wendet den geltenden Stufentarif an: 0 % bis zum Grundfreibetrag (12.348 EUR in 2026), dann progressiv steigend bis 42 % (Spitzensteuersatz) bzw. 45 % (Reichensteuer ab 277.826 EUR). Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag berechnet.
Wichtige Daten und Fakten
Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR. Spitzensteuersatz 42 %: ab 69.879 EUR. Reichensteuer 45 %: ab 277.826 EUR. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, Freigrenze 20.350 EUR Einkommensteuer (Einzelveranlagung), darüber zunächst Milderungszone. Durchschnittssteuersatz bei 40.000 EUR zvE: 18,02 % (7.209 EUR Einkommensteuer).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie Ihre Einkommensteuer: 1. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Bruttoeinnahmen minus Werbungskosten (mind. 1.230 EUR Pauschale), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. 2. Tarif 2026 anwenden: Bis 12.348 EUR: 0 %. Zone 1 (12.349–17.799 EUR): Einstiegssteuersatz 14 %, progressiv. Zone 2 (17.800–69.878 EUR): weiter progressiv. Ab 69.879 EUR: 42 %. Ab 277.826 EUR: 45 %. 3. Soli prüfen: Nur fällig, wenn die ESt 20.350 EUR (Einzelveranlagung) übersteigt; in der Milderungszone beträgt er höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags. 4. Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Einkommensteuer je nach Bundesland. 5. Zusammenveranlagung: Eheleute können gemeinsam veranlagt werden (Splitting-Vorteil bei unterschiedlichen Einkommen).
Berechnungsbeispiel
Beispiel: Zu versteuerndes Einkommen 45.000 EUR. Einkommensteuer: 8.835 EUR. Durchschnittssteuersatz: 19,63 %. Grenzsteuersatz: 33,39 %. Soli: 0 EUR (unter Freigrenze). Steuerlast ohne Kirchensteuer: 8.835 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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