BAföG-Rechner
Schätzen Sie Ihr Studien-BAföG 2026 aus Wohnsituation, Elterneinkommen, Geschwistern, eigenem Einkommen und Vermögen, inklusive Zuschuss- und Darlehensanteil.
Persönliche Angaben
Elterneinkommen
Eigenes Einkommen und Vermögen
BAföG pro Monat
992,00 €
davon 496,00 € Zuschuss, 496,00 € Darlehen
Bedarfssatz
992,00 €
Eigene Wohnung + KV/PV
Anrechnung gesamt
0,00 €
Eltern: 0,00 €
BAföG-Einkommen der Eltern (geschätzt): 2.151,88 €/Monat
Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Der tatsächliche BAföG-Anspruch kann abweichen. Höchstsatz 2026: 855,00 € (eigene Wohnung) zzgl. KV/PV-Zuschlag. BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt (Rückzahlung max. 10.010 EUR). Vom Brutto der Eltern werden Einkommensteuer (Tarif 2026, ohne Kirchensteuer) und die Sozialpauschale von 22,3 % geschätzt abgezogen; maßgeblich ist der Steuerbescheid des vorletzten Jahres.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?
Der Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat (Stand: 2026/2027) für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Er setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag zusammen.
Muss BAföG zurückgezahlt werden?
Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer, maximal 10.010 Euro.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
2026 bleibt ein Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 € brutto im Monat anrechnungsfrei: Nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale von 22,3 % entspricht das dem Freibetrag von 389 €. Was darüber liegt, zieht der Rechner vollständig vom Förderbetrag ab – bei 800 € brutto sind das rund 153 € weniger BAföG im Monat. Maßgeblich ist der Durchschnitt über den Bewilligungszeitraum, ein gut bezahlter Ferienjob wird also auf alle Monate verteilt.
Ratgeber
Was ist der BAföG-Rechner?
Der BAföG-Rechner berechnet den voraussichtlichen Förderungsbetrag für Studierende und Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Wie funktioniert der BAföG-Rechner?
Geben Sie Wohnform, Krankenversicherung und das Bruttoeinkommen der Eltern ein. Der Rechner schätzt daraus Einkommensteuer und Sozialpauschale, zieht die Freibeträge ab und ermittelt den anrechenbaren Elternbeitrag und die monatliche Förderung. Die Hälfte ist Zuschuss, die Hälfte zinsloses Darlehen.
Wichtige Daten und Fakten
Höchstsatz 2025/2026: 992 Euro/Monat (Studium, eigene Wohnung). 50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen (Rückzahlung max. 10.010 Euro). Elternfreibetrag: 2.540 Euro netto/Monat. Eigener Minijob bis 603 Euro brutto bleibt anrechnungsfrei.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie Ihren BAföG-Anspruch Schritt für Schritt: 1. Bedarfssatz bestimmen: Studium mit eigener Wohnung: 992 EUR/Monat (Höchstsatz 2026). Studium bei den Eltern: 671 EUR (inkl. KV-/PV-Zuschlag). Schüler auswärtige Unterbringung: abhängig von Schulart. 2. Elterneinkommen ermitteln: Bruttoeinkommen beider Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr. Davon gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Einkommensteuer und die Sozialpauschale ab (22,3 % für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer). 3. Freibeträge anwenden: Verheiratete Eltern: 2.540 EUR/Monat. Alleinstehender Elternteil: 1.690 EUR. Je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung: 770 EUR. 4. Elternbeitrag berechnen: Vom übersteigenden Einkommen werden 50 % angerechnet, je Geschwisterkind mit Freibetrag 5 Prozentpunkte weniger. Studieren Geschwister ebenfalls oder stehen in einer förderfähigen Ausbildung, wird der Elternbeitrag zu gleichen Teilen aufgeteilt. 5. BAföG = Bedarf minus Elternbeitrag: Das Ergebnis ist der monatliche Förderungsbetrag. 6. Rückzahlung: 50 % sind Zuschuss (geschenkt), 50 % zinsloses Darlehen. Maximale Rückzahlung: 10.010 EUR in Raten von 130 EUR/Monat ab 5 Jahre nach Förderende.
Berechnungsbeispiel
Student, eigene Wohnung, Bedarf 992 EUR. Eltern verheiratet, zusammen 5.000 EUR brutto im Monat (zwei Verdiener): 60.000 EUR im Jahr minus 2 × 1.230 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag = 57.540 EUR; minus Einkommensteuer ca. 4.588 EUR und Sozialpauschale 22,3 % = 12.831 EUR ergibt 40.121 EUR im Jahr, rund 3.343 EUR im Monat. Minus Freibetrag 2.540 EUR = 803 EUR, davon 50 % = 402 EUR Elternbeitrag. BAföG: 992 − 402 = 590 EUR. Zum Vergleich: Beträgt das Elterneinkommen nach Abzügen 2.900 EUR und lebt ein jüngeres Geschwisterkind ohne Ausbildung im Haushalt, liegt der Freibetrag bei 2.540 + 770 = 3.310 EUR, der Elternbeitrag bei 0 EUR und das BAföG bei 992 EUR (Höchstsatz).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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