Bürgergeld-Rechner
Ermitteln Sie Ihr Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld) aus Regelbedarf für Sie, Partner und Kinder, Wohnkosten und Einkommen nach Freibeträgen.
Bedarfsgemeinschaft
Wohnkosten
Einkommen
Regelbedarf gesamt
563,00 €
Antragsteller: 563,00 € (Stufe 1)
Kosten der Unterkunft
580,00 €
Warmmiete: 500,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Gesamtbedarf
1.143,00 €
Voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch
1.143,00 €
pro Monat
Diese Berechnung dient zur Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Bürgergelds kann abweichen, da z. B. Mehrbedarfe, Sonderbedarfe und individuelle Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten nicht berücksichtigt werden. Regelsätze gemäß Stand 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Die Regelsätze für Bürgergeld betragen 2026: 563 Euro für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1), 506 Euro für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2), 451 Euro für junge Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern (Stufe 3), 471 Euro für Jugendliche 14-17 Jahre, 390 Euro für Kinder 6-13 Jahre und 357 Euro für Kinder 0-5 Jahre.
Welche Kosten der Unterkunft werden übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen individuell fest und variieren je nach Mietpreisniveau und Haushaltgröße. Seit dem 1. Juli 2026 (Neue Grundsicherung) werden auch in der Karenzzeit nicht mehr unbegrenzt die tatsächlichen Kosten übernommen, sondern höchstens das Anderthalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld hinzuverdienen?
Beim Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge für Erwerbseinkommen: Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro) noch 10 %. Darüber wird das Einkommen voll angerechnet. So sollen Arbeitsanreize erhalten bleiben.
Ratgeber
Was ist der Bürgergeld-Rechner?
Der Bürgergeld-Rechner ermittelt Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, ehem. Hartz IV). Er berechnet Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft abzüglich anrechenbarem Einkommen.
Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?
Geben Sie die Bedarfsgemeinschaft und Ihre Einkommenssituation ein. Der Rechner addiert Regelbedarfe aller Personen und Mehrbedarfe, zählt angemessene Unterkunftskosten hinzu und zieht anrechenbares Einkommen (mit Freibeträgen) ab.
Wichtige Daten und Fakten
Regelbedarfe 2026: Stufe 1 (Alleinstehende): 563 Euro. Stufe 2 (Partner): 506 Euro. Kinder 0-5: 357 Euro, 6-13: 390 Euro, 14-17: 471 Euro. Freibetrag Erwerbseinkommen: 100 Euro Grundabzug. Seit 01.07.2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld; Regelsätze und Freibeträge sind unverändert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch Schritt für Schritt: 1. Bedarfsgemeinschaft festlegen: Wer lebt in Ihrem Haushalt? Zählen Sie Ihren Partner und minderjährige Kinder. 2. Regelbedarfe addieren (2026): Alleinstehende (Stufe 1): 563 EUR. Partner in BG (Stufe 2): je 506 EUR. Kinder 0-5 Jahre: 357 EUR. Kinder 6-13 Jahre: 390 EUR. Kinder 14-17 Jahre: 471 EUR. Junge Erwachsene 18-24 im Haushalt (Stufe 3): 451 EUR. 3. Mehrbedarfe prüfen: Alleinerziehende (12-60 % je nach Kinderzahl), Schwangere (17 % ab 13. Woche), kostenaufwändige Ernährung (bei Krankheit). 4. Kosten der Unterkunft (KdU): Tatsächliche Miete + Heizkosten, sofern angemessen. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune fest. 5. Einkommen anrechnen: Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: 100 EUR Grundfreibetrag, 20 % auf 100-520 EUR, 30 % auf 520-1.000 EUR, 10 % auf 1.000-1.200 EUR (mit Kind bis 1.500 EUR). 6. Bürgergeld = Gesamtbedarf - anrechenbares Einkommen. Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit Kind (8 Jahre), Miete 550 EUR warm, Minijob 450 EUR. Regelbedarf: 563 + 390 = 953 EUR. Mehrbedarf Alleinerziehend (12 %, ein Kind ab 7 Jahren): 67,56 EUR. KdU: 550 EUR. Gesamtbedarf: 1.570,56 EUR. Anrechenbares Einkommen: 450 - 100 (Grundfreibetrag) - 70 (20 % von 350) = 280 EUR. Grundsicherungsgeld: 1.570,56 - 280 = 1.290,56 EUR. (36 % Mehrbedarf gäbe es mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16.)
Berechnungsbeispiel
Alleinerziehend, 1 Kind (8 J.), Miete 550 EUR, Minijob 450 EUR. Regelbedarf: 563 + 390 = 953 EUR. Mehrbedarf AE (12 %): 67,56 EUR. KdU: 550 EUR. Bedarf gesamt: 1.570,56 EUR. Anrechnung: 450 - 100 - 70 = 280 EUR. Grundsicherungsgeld: 1.290,56 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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