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Krankengeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. 70% vom Brutto, maximal 90% vom Netto.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Angaben zum Einkommen

Krankengeld pro Monat

1.821,60 €

nach Abzug der SV-Beiträge

Krankengeld pro Tag

60,72 €

Max. Bezugsdauer

78 Wochen

innerhalb von 3 Jahren

Nettoverlust pro Monat

478,40 €

gegenüber Nettogehalt

Max. Gesamtanspruch (78 Wochen)

33.153,12 €

Berechnungsgrundlage

70% vom Brutto (Regelentgelt)2.450,00 €
90% vom Netto (Obergrenze)2.070,00 €
Krankengeld vor SV-Abzügen2.070,00 €
SV-Beiträge (ca. 12%)-248,40 €
Krankengeld netto1.821,60 €

Hinweis: Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber). Es beträgt 70% vom Brutto, höchstens 90% vom Netto. Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 €/Monat. Stand: 2025.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Der Höchstbetrag liegt 2025 bei ca. 120 Euro pro Kalendertag. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Was ist der Krankengeld-Rechner?

Der Krankengeld-Rechner berechnet die Höhe des Krankengeldes, das die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche zahlt.

Wie funktioniert der Krankengeld-Rechner?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos. Der Rechner ermittelt den täglichen und monatlichen Betrag abzüglich der SV-Beiträge, die der Versicherte während des Krankengeldbezugs trägt.

Wichtige Daten und Fakten

Krankengeld: 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto. Höchstbetrag 2025: ca. 120 Euro/Tag. Bezugsdauer: max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.

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