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Soziales

Arbeitslosengeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I 2026 aus Bruttogehalt, Steuerklasse, Kindern und Alter: Tages- und Monatsbetrag, Bezugsdauer, Gesamtanspruch und Rechenweg.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben zum Einkommen

Monatliches ALG I

1.246,80 €

Leistungssatz: 60% (ohne Kind)

Leistungsentgelt je Tag

69,27 €

pauschaliertes Nettoentgelt (§ 153 SGB III)

Täglicher Satz

41,56 €

Bezugsdauer

12 Monate

unter 50 Jahre: 12 Monate

Gesamter ALG-I-Anspruch

14.961,60 €

12 Monate x 1.246,80 €

Rechenweg je Kalendertag

Bemessungsentgelt (Brutto × 12 / 365)98,63 €
Sozialversicherungspauschale 20 %- 19,73 €
Lohnsteuer- 9,63 €
Solidaritätszuschlag- 0,00 €
= Leistungsentgelt69,27 €
Arbeitslosengeld (60 %) je Tag41,56 €
× 30 Kalendertage = je Monat1.246,80 €

Berechnung nach §§ 149–154 SGB III wie bei der Agentur für Arbeit: Das tägliche Bemessungsentgelt ist das Monatsbrutto (höchstens die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €) × 12 / 365. Davon gehen 20 % Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 und der Solidaritätszuschlag ab – ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge, ohne Faktorverfahren. Ein voller Monat zählt 30 Tage. Die Bezugsdauer ist der Höchstwert für Ihr Alter und setzt genug Versicherungsmonate voraus (12 Monate Anspruch z. B. erst nach 24 Monaten Versicherungspflicht). Verbindlich ist nur der Bescheid.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), mit Kind 67 %. Grundlage ist das beitragspflichtige Brutto der letzten 12 Monate bis zur Beitragsbemessungsgrenze, umgerechnet auf den Kalendertag; ein voller Monat wird mit 30 Tagen gezahlt. Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I sind es 41,56 Euro am Tag, also 1.246,80 Euro im Monat, mit Kind 1.392,30 Euro.

Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von der Vorbeschäftigungszeit und dem Alter ab. Sie reicht von 6 Monaten (12 Monate Beschäftigung) bis zu 24 Monaten (ab 58 Jahren mit 48 Monaten Beschäftigung).

Warum hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes von der Steuerklasse ab?

Die Agentur für Arbeit rechnet nicht mit Ihrem tatsächlichen Nettolohn, sondern mit einem pauschalierten Leistungsentgelt: Vom täglichen Brutto werden eine Sozialversicherungspauschale von 20 % (§ 153 SGB III), die Lohnsteuer Ihrer Steuerklasse und der Soli abgezogen, davon erhalten Sie 60 % bzw. 67 % mit Kind. Bei 3.000 Euro brutto (98,63 Euro am Tag, davon 19,73 Euro Sozialpauschale) bleiben in Steuerklasse III 77,81 Euro Leistungsentgelt am Tag, in I 69,27 Euro und in V 58,24 Euro – ohne Kind sind das 1.400,70, 1.246,80 bzw. 1.048,20 Euro Arbeitslosengeld im Monat. Maßgeblich ist die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht; wechseln Ehepartner kurz vorher die Steuerklassen, zählt die neue Kombination nur, wenn sie zum Verhältnis der beiden Gehälter passt oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt.

Ratgeber

Was ist der Arbeitslosengeld-Rechner?

Der Arbeitslosengeld-Rechner berechnet die Höhe des ALG I nach dem Verfahren der Agentur für Arbeit und zeigt die höchstmögliche Bezugsdauer für Ihr Alter.

Wie funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner?

Geben Sie Ihr durchschnittliches Monatsbrutto der letzten 12 Monate, die Steuerklasse zu Jahresbeginn, ob ein Kind zu berücksichtigen ist, und Ihr Alter ein. Der Rechner ermittelt das tägliche Bemessungsentgelt (Brutto × 12 / 365, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze), zieht die Pauschalen nach § 153 SGB III ab – 20 % Sozialversicherung, Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 und Soli – und zahlt davon 60 % bzw. 67 % je Kalendertag; ein voller Monat hat 30 Tage.

Wichtige Daten und Fakten

ALG-I-Satz: 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kind). Bezugsdauer: 6–24 Monate, abhängig von Alter und Versicherungszeit. Voraussetzung: 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in 30 Monaten. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 Euro/Monat.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie das Arbeitslosengeld I Schritt für Schritt: 1. Bemessungsentgelt ermitteln: das beitragspflichtige Brutto der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum), höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (101.400 EUR/Jahr = 8.450 EUR/Monat in 2026), geteilt durch 365 Tage – bei gleichbleibendem Gehalt also Monatsbrutto × 12 / 365. Zahlungen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa eine Abfindung, zählen nicht. 2. Leistungsentgelt berechnen: Vom täglichen Bemessungsentgelt gehen 20 % Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 (Steuerklasse zu Beginn des Jahres) und der Solidaritätszuschlag ab. Kirchensteuer und Kinderfreibeträge bleiben außer Betracht (§ 153 SGB III). 3. ALG-I-Tagessatz: 60 % des Leistungsentgelts, mit Kind 67 %. 4. Monatsbetrag: Tagessatz × 30 Tage. 5. Bezugsdauer bestimmen: 12 Monate Versicherungspflicht = 6 Monate ALG I, 24 Monate = 12 Monate ALG I. Ab 50 Jahren bis 15 Monate (bei 30 Monaten Versicherungspflicht), ab 55 bis 18 Monate (36), ab 58 bis 24 Monate (48). Beispiel: Arbeitnehmer, 35 Jahre, 3 Jahre beschäftigt, Brutto 3.500 EUR/Monat, Steuerklasse I, kein Kind. Bemessungsentgelt: 3.500 × 12 / 365 = 115,07 EUR/Tag. Abzüge: Sozialversicherungspauschale 23,01 EUR, Lohnsteuer 13,34 EUR, Soli 0 EUR. Leistungsentgelt: 78,72 EUR/Tag. ALG I (60 %): 47,23 EUR/Tag = 1.416,90 EUR/Monat. Bezugsdauer: 12 Monate (bei 36 Monaten Versicherungspflicht). Mit Kind (67 %): 52,74 EUR/Tag = 1.582,20 EUR/Monat.

Berechnungsbeispiel

Brutto 3.500 EUR/Monat, Steuerklasse I, kein Kind, 3 Jahre beschäftigt. Bemessungsentgelt: 3.500 × 12 / 365 = 115,07 EUR/Tag. Minus 20 % Sozialversicherungspauschale (23,01 EUR) und Lohnsteuer (13,34 EUR): Leistungsentgelt 78,72 EUR/Tag. ALG I (60 %): 47,23 EUR/Tag = 1.416,90 EUR/Monat für 12 Monate. Mit Kind (67 %): 52,74 EUR/Tag = 1.582,20 EUR/Monat.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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