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Rentenbesteuerung-Rechner

Ermitteln Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente und die fällige Einkommensteuer im Alter.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Monatlich: 1.500,00 €

Besteuerungsanteil

85,0%

Steuerpflichtiger Anteil

15.300,00 €

Rentenfreibetrag

2.700,00 €

Steuerberechnung

Jahresrente brutto18.000,00 €
Steuerpflichtiger Anteil (85,0%)15.300,00 €
Steuerfreier Rentenfreibetrag2.700,00 €
Geschätzte Einkommensteuer545,00 €
Netto-Rente / Jahr17.455,00 €

Monatsrente brutto

1.500,00 €

Monatsrente nach Steuern

1.454,58 €

Der Besteuerungsanteil gilt ab dem Jahr des Rentenbeginns lebenslang. 2025: 83,5%. Ab 2058 werden Renten zu 100% besteuert. Die Steuer hängt von weiteren Einkünften und Abzügen ab. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente?

Der steuerpflichtige Anteil haengt vom Rentenbeginn ab. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil abzüglich der Pauschbeträge den Grundfreibetrag (2025: 12.084 Euro) übersteigt. Viele Rentner sind aufgrund von Rentenhoehungen zunehmend steuerpflichtig.

Was ist der Rentenbesteuerung-Rechner?

Der Rentenbesteuerung-Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil Ihrer gesetzlichen Rente. Der Besteuerungsanteil haengt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie funktioniert der Rentenbesteuerung-Rechner?

Geben Sie die Jahresbruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein. Der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil und den steuerfreien Teil. Der steuerfreie Betrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dauerhaft gleich.

Wichtige Daten und Fakten

Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2025: 83,5 %. Ab 2058: 100 %. Rentenfreibetrag wird im Folgejahr der Rente festgeschrieben. Grundfreibetrag 2025: 12.084 Euro.

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