Solidaritätszuschlag-Rechner
Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Mit den aktuellen Freigrenzen.
Solidaritätszuschlag
222,53 €
Soli fällt an?
Ja
Berechnung im Detail
Effektiver Soli-Satz
1,11%
Bezogen auf die Einkommensteuer
Zone
Milderungszone
Reduzierter Soli durch Milderungszone
Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90% der Steuerzahler. Freigrenze: {single} (Einzelveranlagung) bzw. {joint} (Zusammenveranlagung). In der Milderungszone wird der Soli auf max. 11,9% des Überschreitungsbetrags begrenzt. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss noch den Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerpflichtigen weg. Er wird nur noch fällig, wenn die Lohnsteuer 18.130 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 Euro (Zusammenveranlagung) überschreitet.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der volle Soli beträgt 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In der Gleitzone (Milderungszone) oberhalb der Freigrenze wird er anteilig erhoben, bis der volle Satz erreicht ist.
Was ist der Solidaritätszuschlag-Rechner?
Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.
Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag-Rechner?
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze übersteigt. In der Milderungszone wird der Zuschlag schrittweise auf 5,5 % angehoben. Der Rechner prüft, ob und in welcher Höhe Sie Soli zahlen müssen.
Wichtige Daten und Fakten
Soli-Satz: 5,5 % der ESt. Freigrenze 2025: 18.130 Euro (Einzel) / 36.260 Euro (Zusammenveranlagung). Ca. 90 % der Steuerzahler sind seit 2021 befreit.
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