Umschuldungsrechner
Vergleichen Sie Ihren laufenden Kredit mit einem neuen Angebot: Rate, Zinskosten und Gesamtkosten beider Varianten sowie die Ersparnis nach Umschuldungskosten.
Bestehender Kredit
Gerechnet wird der gesetzliche Höchstbetrag. Für Immobiliendarlehen gilt diese Obergrenze nicht: Haken entfernen und die von der Bank genannte Entschädigung unter Umschuldungskosten eintragen.
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Umschuldung lohnt sich!
Ersparnis: 955,64 €
Monatlich sparen: 26,55 €
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der Zinssatz des neuen Kredits deutlich unter dem alten liegt und die Ersparnis die eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt.
Wie funktioniert eine Umschuldung?
Bei einer Umschuldung lösen Sie einen bestehenden Kredit durch einen neuen mit besseren Konditionen ab. Der neue Kredit zahlt die Restschuld des alten ab und Sie profitieren von niedrigeren Zinsen.
Werden meine eingegebenen Beträge irgendwo gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen finden ausschließlich lokal in Ihrem Browser statt. Es werden keine Eingabewerte an unseren Server übertragen oder gespeichert. Sie können sensible Finanzdaten bedenkenlos eingeben.
Ratgeber
Was ist der Umschuldungsrechner?
Der Umschuldung-Rechner zeigt, ob sich die Ablösung bestehender Kredite durch einen günstigeren Kredit lohnt, und berechnet die mögliche Ersparnis.
Wie funktioniert der Umschuldungsrechner?
Geben Sie die Details Ihres bestehenden Kredits (Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit) und die Konditionen des neuen Kredits ein. Der Rechner vergleicht die Gesamtkosten und zeigt die Ersparnis. Die Vorfälligkeitsentschädigung eines Ratenkredits rechnet er auf Wunsch mit dem gesetzlichen Höchstbetrag nach § 502 Abs. 3 BGB ein. Bei einem Immobiliendarlehen entfernen Sie den Haken und tragen die von der Bank genannte Entschädigung unter „Umschuldungskosten“ ein. Beides wird dem neuen Kreditbetrag zugeschlagen.
Wichtige Daten und Fakten
Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten (§ 502 Abs. 3 BGB): höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, 0,5 %, wenn bis zum vereinbarten Laufzeitende höchstens ein Jahr bleibt, und nie mehr als die Sollzinsen, die bis dahin noch angefallen wären. Für Immobiliardarlehen gilt diese Obergrenze nicht. Umschuldung lohnt sich meist ab 1-2 Prozentpunkten Zinsdifferenz.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So prüfen Sie, ob sich eine Umschuldung lohnt Schritt für Schritt: 1. Bestehende Kredite erfassen: Restschuld, aktueller Zinssatz, Restlaufzeit und monatliche Rate für jeden Kredit. 2. Neuen Kredit konfigurieren: Gesamtrestschuld als neuen Kreditbetrag, günstigerer Zinssatz, gewünschte Laufzeit. 3. Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln: Bei Ratenkrediten (Allgemein-Verbraucherdarlehen) höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, höchstens 0,5 %, wenn die Restlaufzeit ein Jahr nicht überschreitet, und nie mehr als die restlichen Sollzinsen (§ 502 Abs. 3 BGB). Bei Immobiliardarlehen gibt es keine Prozent-Obergrenze, die Bank berechnet ihren Zinsschaden. 4. Gesamtkosten vergleichen: Restliche Zinsen alter Kredit vs. Zinsen neuer Kredit + Vorfälligkeitsentschädigung. 5. Ersparnis ermitteln: Differenz der Gesamtkosten. Beispiel: Alter Kredit: 12.000 EUR Restschuld, 8,9 % Zins, 36 Monate Restlaufzeit. Restliche Zinsen: ca. 1.720 EUR. Vorfälligkeitsentschädigung: höchstens 12.000 x 1 % = 120 EUR (Restlaufzeit über ein Jahr, die Restzinsen liegen weit darüber). Neuer Kredit: 12.120 EUR, 4,9 % Zins, 36 Monate. Zinsen neuer Kredit: ca. 940 EUR. Ersparnis: 1.720 - 940 - 120 = 660 EUR. Die Umschuldung lohnt sich.
Berechnungsbeispiel
Alter Kredit: 12.000 EUR, 8,9 %, 36 Monate, Restzinsen 1.720 EUR. Vorfälligkeit: 120 EUR. Neuer Kredit: 12.120 EUR, 4,9 %, 36 Monate, Zinsen 940 EUR. Ersparnis: 660 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Deutsche Bundesbank
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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