Skip to main content
24 Calk24
Finanzen

Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner

Schätzen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung aus Restschuld, Vertrags- und Wiederanlagezins, bei Ratenkrediten gedeckelt nach § 502 BGB, samt Netto-Ersparnis.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Zinsschadenmethode

7.641,79 €

Obergrenze § 502 BGB

—

gilt nicht für Immobiliendarlehen

Gesch. Entschädigung

7.641,79 €

Zinsschaden, keine %-Obergrenze

Gesparte Zinsen bei Ablösung13.725,70 €
Abzgl. Vorfälligkeitsentschädigung-7.641,79 €
Netto-Ersparnis6.083,91 €

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Vorfälligkeitsentschädigung kann abweichen. Die Obergrenze von 1 % bzw. 0,5 % (§ 502 Abs. 3 BGB) gilt nur für Ratenkredite (Allgemein-Verbraucherdarlehen); bei Immobiliendarlehen verlangt die Bank den Zinsschaden, gemindert um ersparte Risiko- und Verwaltungskosten.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens verlangen, um entgangene Zinsen auszugleichen.Bei Ratenkrediten (Allgemein-Verbraucherdarlehen) ist sie auf 1 % bzw. 0,5 % des zurückgezahlten Betrags begrenzt; für Immobiliendarlehen gibt es keine solche Obergrenze.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Nach 10 Jahren Laufzeit können Sie jedes Immobiliendarlehen mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Entschädigung kündigen (Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 BGB).

Werden meine eingegebenen Beträge irgendwo gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen finden ausschließlich lokal in Ihrem Browser statt. Es werden keine Eingabewerte an unseren Server übertragen oder gespeichert. Sie können sensible Finanzdaten bedenkenlos eingeben.

Ratgeber

Was ist der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner?

Der Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner berechnet die Entschädigung, die die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens verlangen darf.

Wie funktioniert der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner?

Geben Sie Restschuld, Restlaufzeit, Vertragszins und aktuellen Marktzins ein. Der Rechner ermittelt die Entschädigung nach der Aktiv-Aktiv- oder Aktiv-Passiv-Methode. Bei Verbraucherkrediten gilt eine gesetzliche Deckelung.

Wichtige Daten und Fakten

Ratenkredite (Allgemein-Verbraucherdarlehen): max. 1 % bzw. 0,5 % des zurückgezahlten Betrags und nie mehr als die Restzinsen (§ 502 BGB). Immobiliendarlehen: keine Prozent-Obergrenze, Zinsschaden nach BGH-Rechtsprechung. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren: keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung Schritt für Schritt: 1. Art des Darlehens bestimmen: Verbraucherkredit (gesetzliche Deckelung) oder Immobiliendarlehen (Berechnung nach BGH). 2. Restschuld ermitteln: Der noch offene Kreditbetrag zum Zeitpunkt der Ablösung. 3. Restlaufzeit prüfen: Verbleibende Monate bis zum regulären Vertragsende. 4. Bei Verbraucherkrediten: Max. 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über 12 Monate. Max. 0,5 % bei Restlaufzeit bis 12 Monate. 5. Bei Immobiliendarlehen (Aktiv-Passiv-Methode): Bank berechnet den Zinsverlust über die Restlaufzeit abzgl. ersparter Risikokosten und Verwaltungskosten. 6. Sonderkündigungsrecht prüfen: Nach 10 Jahren Zinsbindung (Paragraph 489 BGB) keine Entschädigung fällig (6 Monate Kündigungsfrist). Beispiel Verbraucherkredit: Restschuld 8.000 EUR, Restlaufzeit 24 Monate. VFE: 8.000 x 1 % = 80 EUR. Beispiel Immobiliendarlehen: Restschuld 150.000 EUR, Vertragszins 3,8 %, Marktzins 2,5 %, Restlaufzeit 5 Jahre. Zinsdifferenz p. a.: 150.000 x (3,8 % - 2,5 %) = 1.950 EUR. VFE (vereinfacht, abgezinst): ca. 9.200 EUR.

Berechnungsbeispiel

Verbraucherkredit: 8.000 EUR Restschuld, 24 Monate Restlaufzeit. VFE: 80 EUR (1 %). Immobiliendarlehen: 150.000 EUR, Vertragszins 3,8 %, Marktzins 2,5 %, 5 Jahre Rest. VFE: ca. 9.200 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

Mehr aus Finanzen

Verwandte Rechner