Zumutbare Belastung Rechner
Ermitteln Sie die zumutbare Belastung nach Paragraph 33 EStG, ab der außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Zumutbare Belastung
1.346,60 €
Durchschnittssatz
2,69%
Stufenberechnung nach §33 Abs. 3 EStG
15.340,00 € x 2%
34.660,00 € x 3%
0,00 € x 4%
Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) können nur steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Stufenmodell nach BFH-Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14). Die Sätze variieren je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7%. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den Sie selbst tragen müssen, bevor eine steuerliche Entlastung greift. Sie beträgt 1-7 % der Gesamteinkünfte.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Sie wird stufenweise berechnet: Für die ersten 15.340 Euro gelten je nach Familienstand 2-5 %, für den Betrag bis 51.130 Euro 3-6 % und darüber 4-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Was ist der Zumutbare Belastung Rechner?
Der Rechner berechnet die zumutbare Eigenbelastung nach Paragraph 33 Abs. 3 EStG, die von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird.
Wie funktioniert der Zumutbare Belastung Rechner?
Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet: Bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro und darüber gelten unterschiedliche Prozentsätze (1-7 %). Der Rechner wendet die Stufenberechnung nach BFH-Urteil an, nicht den bisherigen Gesamtprozentsatz.
Wichtige Daten und Fakten
Stufen: Ohne Kinder 5-7 %, mit Kindern 1-4 % je nach Stufe. Stufenberechnung seit BFH-Urteil 2017. Massgeblich: Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand, Kinderzahl.
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