AfA-Rechner
Berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Immobilien und Wirtschaftsgueter. Linear und degressiv. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.
5.000,00 €
AfA-Satz
10,00%
Linear
AfA-Plan
| Jahr | AfA-Betrag | Kumuliert | Restwert |
|---|---|---|---|
| 0 | - | - | 50.000,00 € |
| 1 | 5.000,00 € | 5.000,00 € | 45.000,00 € |
| 2 | 5.000,00 € | 10.000,00 € | 40.000,00 € |
| 3 | 5.000,00 € | 15.000,00 € | 35.000,00 € |
| 4 | 5.000,00 € | 20.000,00 € | 30.000,00 € |
| 5 | 5.000,00 € | 25.000,00 € | 25.000,00 € |
| 6 | 5.000,00 € | 30.000,00 € | 20.000,00 € |
| 7 | 5.000,00 € | 35.000,00 € | 15.000,00 € |
| 8 | 5.000,00 € | 40.000,00 € | 10.000,00 € |
| 9 | 5.000,00 € | 45.000,00 € | 5.000,00 € |
| 10 | 5.000,00 € | 50.000,00 € | 0,00 € |
Degressive AfA: max. 25% bzw. 2,5-fache des linearen Satzes. Bei der degressiven Methode wird automatisch zur linearen AfA gewechselt, sobald diese höher ist. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet AfA?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie ermöglicht es, die Anschaffungskosten von Wirtschaftsguetern über deren Nutzungsdauer verteilt steuerlich abzusetzen.
Wie lang ist die Nutzungsdauer bei Immobilien?
Wohngebäude werden über 50 Jahre mit 2 % jährlich abgeschrieben. Für Neubauten ab 2023 gilt eine erhöhte degressive AfA von 5 % in den ersten Jahren (ab Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023).
Sind die Steuerwerte für 2026 aktuell?
Ja, alle Steuersätze, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 €. Quellen sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt · Quick Answer
Der AfA-Rechner berechnet die steuerliche Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) von Wirtschaftsguetern und Immobilien. Er unterstützt lineare und degressive AfA.
Was ist der AfA-Rechner?
Der AfA-Rechner berechnet die steuerliche Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) von Wirtschaftsguetern und Immobilien. Er unterstützt lineare und degressive AfA.
Wie funktioniert der AfA-Rechner?
Geben Sie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und AfA-Methode ein. Bei linearer AfA wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei degressiver AfA (für Wohngebäude seit 2023 möglich) ist der Satz anfangs höher und sinkt jährlich.
Wichtige Daten und Fakten
Lineare AfA Wohngebäude: 2 % (50 Jahre), Neubau ab 2023: 3 % (33 Jahre). Degressive AfA Wohngebäude: 5 % (seit 10/2023). Bewegliche Wirtschaftsgueter: lt. AfA-Tabelle.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die AfA Schritt für Schritt: 1. Anschaffungs-/Herstellungskosten ermitteln: Bei Immobilien: Kaufpreis abzueglich Grundstücksanteil (nur das Gebäude wird abgeschrieben). Bei beweglichen Wirtschaftsguetern: Kaufpreis inkl. Nebenkosten (Transport, Installation). 2. Nutzungsdauer bestimmen: Wohngebäude: 50 Jahre (2 % linear) bei Baujahr ab 1925, oder 40 Jahre (2,5 %) bei älteren Gebäuden. Neubau ab 01.01.2023: 33 Jahre (3 %). Bewegliche Gueter: laut amtlicher AfA-Tabelle (z. B. PC: 3 Jahre, Pkw: 6 Jahre, Bueromoebel: 13 Jahre). 3. AfA-Methode wählen: Lineare AfA: gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Degressive AfA Wohngebäude (seit 10/2023): 5 % vom Restwert, jährlich sinkende Betraege. GWG bis 800 EUR netto: sofort voll absetzbar. Sammelposten 250-1.000 EUR: 5 Jahre linear (optional). 4. Jährliche AfA berechnen: Linear: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Degressiv: Restwert x Prozentsatz. Beispiel: Vermietete Eigentumswohnung, Kaufpreis 300.000 EUR, Grundstücksanteil 60.000 EUR, Baujahr 2024. Gebäudewert: 240.000 EUR. Lineare AfA (3 %): 240.000 / 33 = 7.272,73 EUR/Jahr. Degressive AfA (5 %): Jahr 1: 240.000 x 5 % = 12.000 EUR. Jahr 2: 228.000 x 5 % = 11.400 EUR. Die degressive AfA lohnt sich besonders in den ersten Jahren und kann später auf linear gewechselt werden.
Berechnungsbeispiel
Vermietete Wohnung, Gebäudeanteil 240.000 EUR, Baujahr 2024. Lineare AfA (3 %): 7.272,73 EUR/Jahr. Degressive AfA (5 %): Jahr 1: 12.000 EUR, Jahr 2: 11.400 EUR. Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz (degressiv Jahr 1): 4.200 EUR.
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
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