Kinderzuschlag-Rechner
Prüfen Sie den Kinderzuschlag 2026 (bis 297 € je Kind): Aus Brutto, Netto, Warmmiete, Kinderzahl und Familienstand ergeben sich Anspruch und Betrag pro Monat.
Angaben
Z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, den jedes Kind erhält; mindert den Kinderzuschlag um 45 % (§ 6a Abs. 3 BKGG). Kindergeld nicht eintragen.
Kinderzuschlag pro Monat
492,00 €
Voraussichtlicher Anspruch
Pro Kind / Monat
246,00 €
max. 297,00 €
Pro Jahr
5.904,00 €
Hinweis: Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297,00 € pro Kind/Monat (2026). Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und weiteren Faktoren ab. Zusätzlich zum Kinderzuschlag bestehen Ansprüche auf Kindergeld und Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Er beträgt maximal 297 Euro pro Kind und Monat (2026).
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern mit Einkommen über dem Mindestbedarf (900 Euro brutto für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende), die kein Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld) beziehen und Kindergeld erhalten.
Wird der Kinderzuschlag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt?
Ja. Der Kinderzuschlag wird neben dem Kindergeld gezahlt und nicht damit verrechnet: 2026 sind das bis zu 297 € Kinderzuschlag plus 259 € Kindergeld, zusammen also bis zu 556 € pro Kind und Monat. Der Rechner weist nur den Kinderzuschlag aus – bei zwei Kindern höchstens 594 € –, das Kindergeld von 518 € kommt noch hinzu. Bewilligt wird der Kinderzuschlag jeweils für sechs Monate, danach ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse nötig.
Ratgeber
Was ist der Kinderzuschlag-Rechner?
Der Kinderzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen, die damit Grundsicherungsgeld vermeiden können.
Wie funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner?
Geben Sie Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ein. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die Kinder. Der Rechner prüft die Einkommensgrenzen und berechnet den Zuschlag.
Wichtige Daten und Fakten
Maximaler Kinderzuschlag 2026: 297 Euro pro Kind/Monat. Mindesteinkommensgrenze: 900 Euro (Paare) / 600 Euro (Alleinerziehende). Berechtigt zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Kinderzuschlag Schritt für Schritt: 1. Mindesteinkommen prüfen: Paare müssen mindestens 900 EUR brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 EUR. 2. Bedarf der Eltern berechnen: Der Gesamtbedarf der Eltern (Regelbedarf + Elternanteil an den Wohnkosten, z. B. 83 % bei Paaren mit einem Kind, 71 % mit zwei Kindern) muss durch eigenes Einkommen gedeckt sein. Ist er das nicht, besteht ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld) statt Kinderzuschlag. 3. Kinderzuschlag ermitteln: Maximaler Zuschlag 2026: 297 EUR pro Kind/Monat. Das über den Elternbedarf hinausgehende Einkommen wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet (Minderung). 4. Kindeseinkommen abziehen: Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) wird angerechnet. 5. Zusatzleistungen beachten: Bezieher von Kinderzuschlag erhalten automatisch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeiträge) und sind von Kita-Gebühren befreit. Beispiel: Ehepaar, 2 Kinder (6 und 10 Jahre), Bruttoeinkommen 2.800 EUR, Nettoeinkommen 2.150 EUR, Warmmiete 750 EUR. Erwerbstätigenfreibetrag: 100 + 84 + 144 + 50 = 378 EUR, anrechenbares Einkommen 1.772 EUR. Elternbedarf: 2 x 506 EUR Regelbedarf + 71 % der Miete (532,50 EUR) = 1.544,50 EUR. Überschuss: 227,50 EUR, davon 45 % = 102,38 EUR Minderung. Kinderzuschlag: 2 x 297 = 594 EUR minus 102,38 = rund 492 EUR/Monat. Zusammen mit Kindergeld (518 EUR) erhält die Familie 1.010 EUR für die Kinder.
Berechnungsbeispiel
Ehepaar, 2 Kinder, Brutto 2.800 EUR, Netto 2.150 EUR, Warmmiete 750 EUR. Anrechenbares Einkommen 1.772 EUR, Elternbedarf 1.544,50 EUR (71 % der Miete). Minderung: 45 % von 227,50 = 102,38 EUR. Kinderzuschlag: 594 - 102,38 = rund 492 EUR/Monat. Plus Kindergeld (518 EUR): 1.010 EUR/Monat für die Kinder.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Soziales
Verwandte Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I 2026 aus Bruttogehalt, Steuerklasse, Kindern und Alter: Tages- und Monatsbetrag, Bezugsdauer, Gesamtanspruch und Rechenweg.
Wohngeld-Rechner
Prüfen Sie Ihren Wohngeldanspruch 2026 nach § 19 WoGG: Aus Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttoeinkommen und Miete ergibt sich Wohngeld pro Monat und Jahr.
Kindergeld-Rechner
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Geben Sie die Zahl Ihrer Kinder ein und sehen Sie den Betrag pro Monat, pro Jahr und je Kind.
BAföG-Rechner
Schätzen Sie Ihr Studien-BAföG 2026 aus Wohnsituation, Elterneinkommen, Geschwistern, eigenem Einkommen und Vermögen, inklusive Zuschuss- und Darlehensanteil.