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Kinderzuschlag-Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag. Für Familien mit geringem Einkommen. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Kinderzuschlag pro Monat

99,00 €

Voraussichtlicher Anspruch

Pro Kind / Monat

49,50 €

max. 297,00 €

Pro Jahr

1.188,00 €

Hinweis: Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297,00 € pro Kind/Monat (2026). Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und weiteren Faktoren ab. Zusätzlich zum Kinderzuschlag bestehen Ansprüche auf Kindergeld und Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Er beträgt maximal 297 Euro pro Kind und Monat (2026).

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Anspruch haben Eltern mit Einkommen über dem Mindestbedarf (900 Euro brutto für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende), die kein Bürgergeld beziehen und Kindergeld erhalten.

Sind die Regelsätze 2026 berücksichtigt?

Ja, alle Werte für Bürgergeld, Kindergeld (255 € pro Kind), Wohngeld und weitere Sozialleistungen entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialgesetzbuch (SGB).

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Kinderzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen, die Bürgergeld vermeiden können.

Was ist der Kinderzuschlag-Rechner?

Der Kinderzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen, die Bürgergeld vermeiden können.

Wie funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner?

Geben Sie Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ein. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die Kinder. Der Rechner prüft die Einkommensgrenzen und berechnet den Zuschlag.

Wichtige Daten und Fakten

Maximaler Kinderzuschlag 2026: 297 Euro pro Kind/Monat. Mindesteinkommensgrenze: 900 Euro (Paare) / 600 Euro (Alleinerziehende). Berechtigt zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den Kinderzuschlag Schritt für Schritt: 1. Mindesteinkommen prüfen: Paare müssen mindestens 900 EUR brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 EUR. 2. Bedarf der Eltern berechnen: Der Gesamtbedarf der Eltern (Regelbedarf + anteilige Unterkunftskosten) muss durch eigenes Einkommen gedeckt sein. Ist er das nicht, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld statt Kinderzuschlag. 3. Kinderzuschlag ermitteln: Maximaler Zuschlag 2026: 297 EUR pro Kind/Monat. Das über den Elternbedarf hinausgehende Einkommen wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet (Minderung). 4. Kindeseinkommen abziehen: Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) wird angerechnet. 5. Zusatzleistungen beachten: Bezieher von Kinderzuschlag erhalten automatisch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeitraege) und sind von Kita-Gebühren befreit. Beispiel: Ehepaar, 2 Kinder (6 und 10 Jahre), Bruttoeinkommen 2.800 EUR, Miete 750 EUR warm. Elternbedarf (2 x 506 EUR Regelbedarf + ca. 450 EUR Unterkunftsanteil): ca. 1.462 EUR. Nettoeinkommen nach SV/Steuer: ca. 2.150 EUR. Ueberschuss über Elternbedarf: 688 EUR. Anrechnung (45 %): 688 x 45 % = 309,60 EUR. Kinderzuschlag: 2 x 297 = 594 EUR minus 309,60 = 284,40 EUR/Monat. Zusammen mit Kindergeld (518 EUR) erhält die Familie 802,40 EUR für die Kinder.

Berechnungsbeispiel

Ehepaar, 2 Kinder, Brutto 2.800 EUR, Miete 750 EUR. Max. Kinderzuschlag: 594 EUR (2 x 297). Nach Einkommensanrechnung (45 %): ca. 267,30 EUR/Monat. Plus Kindergeld (518 EUR): 785,30 EUR/Monat für die Kinder.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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