Krankenversicherung Beitrag Rechner 2026 — KV-Zusatzbeitrag 2,9%
Ihr GKV-Beitrag 2026 aus dem Bruttojahresgehalt: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil pro Monat und Jahr, mit Zusatzbeitrag, BBG 69.750 € und Pflegeversicherung.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
Bis zu welchem Einkommen werden GKV-Beiträge erhoben?
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro brutto monatlich (69.750 Euro jährlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei in der GKV.
Welchen Zusatzbeitrag sollte ich eintragen?
Den Ihrer eigenen Krankenkasse: Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %, jede Kasse legt ihren Satz aber selbst fest. Wie der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % wird er je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen. Beispiel bei 48.000 € Jahresbrutto (4.000 € im Monat): Mit 2,9 % zahlen Sie 350 € im Monat, bei einer Kasse mit 2,5 % sind es 342 € – 96 € weniger im Jahr. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Ratgeber
Was ist der Krankenversicherung Beitrag Rechner 2026 — KV-Zusatzbeitrag 2,9%?
Der Rechner berechnet den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Bruttoeinkommen, allgemeinem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitrag.
Wie funktioniert der Krankenversicherung Beitrag Rechner 2026 — KV-Zusatzbeitrag 2,9%?
Geben Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Der Rechner wendet den allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) plus Zusatzbeitrag an und teilt den Beitrag hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze wird berücksichtigt.
Wichtige Daten und Fakten
Allgemeiner Beitragssatz 2026: 14,6 % (je 7,3 % AN/AG). Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 Euro/Jahr.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie Ihren GKV-Beitrag Schritt für Schritt: 1. Bruttoeinkommen eingeben: Für Arbeitnehmer das monatliche Bruttogehalt. 2. Beitragsbemessungsgrenze beachten: 2026 liegt sie bei 69.750 EUR/Jahr (5.812,50 EUR/Monat). Einkommen über dieser Grenze wird nicht beitragsbelastet. 3. Allgemeinen Beitragssatz anwenden: 14,6 % (je 7,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Für Beschäftigte ohne Krankengeldanspruch: ermäßigter Satz 14,0 %. 4. Zusatzbeitrag addieren: Kassenspeziefisch, durchschnittlich 2,9 % in 2026 (je 1,45 % AN/AG). 5. Pflegeversicherung berechnen: 3,6 % (Standard), 4,2 % (kinderlos ab 23 Jahren). 6. Gesamtbelastung: AN-Anteil = Brutto x (7,3 % + halber Zusatzbeitrag + PV-Anteil). 7. Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 EUR/Jahr (6.450 EUR/Monat). Erst darüber ist ein Wechsel in die PKV möglich.
Berechnungsbeispiel
Brutto 4.000 EUR/Monat: KV-Beitrag AN (7,3 % + 1,45 %): 4.000 x 8,75 % = 350 EUR. PV (kinderlos, 2,4 % AN): 96 EUR. AN-Gesamtbeitrag KV+PV: 446 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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