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Krankheitskosten-Rechner

Berechnen Sie abzugsfähige Krankheitskosten für Ihre Steuererklärung. Mit Erklärungen, Empfehlungen und Vergleichswerten.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was zaehlt als Krankheitskosten für die Steuer?

Absetzbar sind Eigenanteile für Arztkosten, Medikamente, Zahnersatz, Brille, Kur, Fahrten zum Arzt und Heilpraktikerbehandlungen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung.

Wie wirken sich Krankheitskosten steuerlich aus?

Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Sie wirken sich erst aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen, die je nach Einkommen und Familienstand 1-7 % beträgt.

Ersetzt dieser Rechner einen Arztbesuch?

Nein. Dieser Rechner liefert nur allgemeine Orientierungswerte. Bei medizinischen Fragen oder vor einer Diät, Therapie oder Behandlung sollten Sie immer einen qualifizierten Arzt oder Therapeuten konsultieren.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Krankheitskosten-Rechner ermittelt, welche Krankheitskosten Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen können.

Was ist der Krankheitskosten-Rechner?

Der Krankheitskosten-Rechner ermittelt, welche Krankheitskosten Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen können.

Wie funktioniert der Krankheitskosten-Rechner?

Geben Sie Ihre Krankheitskosten (Arztkosten, Medikamente, Brille, Zahnersatz etc.) und Ihr Einkommen ein. Der Rechner zieht die zumutbare Eigenbelastung ab und zeigt den steuerlich absetzbaren Betrag und die geschätzte Steuerersparnis.

Wichtige Daten und Fakten

Absetzbar: Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, nicht erstattete Arztkosten. Zumutbare Belastung: 1-7 % der Einkünfte. Attest des Amtsarztes für manche Kosten erforderlich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den steuerlich absetzbaren Anteil Ihrer Krankheitskosten Schritt für Schritt: 1. Krankheitskosten zusammenstellen: Zuzahlungen für Medikamente, Arztkosten (Selbstzahler), Zahnersatz-Eigenanteil, Brille, Kontaktlinsen, Hoergeraete-Zuzahlung, Fahrtkosten zum Arzt (0,30 EUR/km), Heilpraktikerkosten. 2. Erstattungen abziehen: Betraege, die von Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet wurden. 3. Gesamteinkuenfte ermitteln: Bruttoeinkuenfte beider Ehepartner bei Zusammenveranlagung. 4. Zumutbare Eigenbelastung berechnen: Diese richtet sich nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl. Stufe 1 (bis 15.340 EUR): 5 % ohne Kinder, 2 % mit Kindern. Stufe 2 (15.341-51.130 EUR): 6 % bzw. 3 %. Stufe 3 (über 51.130 EUR): 7 % bzw. 4 %. 5. Absetzbar: Krankheitskosten minus zumutbare Eigenbelastung. 6. Steuerersparnis schaetzen: Absetzbare Kosten x persoenlicher Grenzsteuersatz.

Berechnungsbeispiel

Ehepaar, 2 Kinder, Einkünfte 60.000 EUR. Krankheitskosten: 3.500 EUR. Zumutbare Belastung: 2 % von 15.340 + 3 % von 35.790 + 4 % von 8.870 = 306,80 + 1.073,70 + 354,80 = 1.735 EUR. Absetzbar: 1.765 EUR.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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