Krankheitskosten-Rechner
Welcher Teil Ihrer Krankheitskosten ist absetzbar? Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl bestimmen die zumutbare Belastung (§ 33 EStG) und den Abzugsbetrag.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was zählt als Krankheitskosten für die Steuer?
Absetzbar sind Eigenanteile für Arztkosten, Medikamente, Zahnersatz, Brille, Kur, Fahrten zum Arzt und Heilpraktikerbehandlungen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung.
Wie wirken sich Krankheitskosten steuerlich aus?
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Sie wirken sich erst aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen, die je nach Einkommen und Familienstand 1-7 % beträgt.
Warum rechnet der Rechner die zumutbare Belastung stufenweise?
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.01.2017 (VI R 75/14) gilt jeder Prozentsatz nach § 33 Abs. 3 EStG nur für den Teil der Einkünfte, der in die jeweilige Stufe fällt – so rechnet auch der Rechner. Beispiel ledig, ohne Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €: 5 % von 15.340 € (767,00 €) plus 6 % von 24.660 € (1.479,60 €) ergeben 2.246,60 € zumutbare Belastung statt 2.400 € bei 6 % auf alles. Von 3.000 € Krankheitskosten sind damit 753,40 € absetzbar. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.
Ratgeber
Was ist der Krankheitskosten-Rechner?
Der Krankheitskosten-Rechner ermittelt, welche Krankheitskosten Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen können.
Wie funktioniert der Krankheitskosten-Rechner?
Geben Sie Ihre Krankheitskosten (Arztkosten, Medikamente, Brille, Zahnersatz etc.), den Gesamtbetrag der Einkünfte, den Familienstand und die Zahl der Kinder ein. Der Rechner zieht die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG stufenweise ab und zeigt den steuerlich absetzbaren Betrag. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab (siehe Schritt 6 der Anleitung).
Wichtige Daten und Fakten
Absetzbar: Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz, nicht erstattete Arztkosten. Zumutbare Belastung: 1-7 % der Einkünfte. Attest des Amtsarztes für manche Kosten erforderlich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den steuerlich absetzbaren Anteil Ihrer Krankheitskosten Schritt für Schritt: 1. Krankheitskosten zusammenstellen: Zuzahlungen für Medikamente, Arztkosten (Selbstzahler), Zahnersatz-Eigenanteil, Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte-Zuzahlung, Fahrtkosten zum Arzt (0,30 EUR/km), Heilpraktikerkosten. 2. Erstattungen abziehen: Beträge, die von Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet wurden. 3. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln: Er steht im Steuerbescheid und ist nicht das Bruttogehalt (bei Arbeitnehmern Bruttolohn minus Werbungskosten, ggf. abzüglich Altersentlastungsbetrag); bei Zusammenveranlagung zählen die Einkünfte beider Ehepartner. 4. Zumutbare Eigenbelastung berechnen: Sie richtet sich nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl, und jeder Satz gilt nur für den Teil der Einkünfte in seiner Stufe (bis 15.340 EUR / 15.340–51.130 EUR / über 51.130 EUR): ledig ohne Kinder 5 / 6 / 7 %, zusammenveranlagt ohne Kinder 4 / 5 / 6 %, mit 1 oder 2 Kindern 2 / 3 / 4 %, ab 3 Kindern 1 / 1 / 2 %. 5. Absetzbar: Krankheitskosten minus zumutbare Eigenbelastung. 6. Steuerersparnis schätzen: Absetzbare Kosten x persönlicher Grenzsteuersatz.
Berechnungsbeispiel
Ehepaar, 2 Kinder, Einkünfte 60.000 EUR. Krankheitskosten: 3.500 EUR. Zumutbare Belastung: 2 % von 15.340 + 3 % von 35.790 + 4 % von 8.870 = 306,80 + 1.073,70 + 354,80 = 1.735,30 EUR. Absetzbar: 3.500 − 1.735,30 = 1.764,70 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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