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Steuern

Steuerklassen-Rechner

Welche Steuerklassen passen? Vergleich von III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor 2026: Lohnsteuer je Partner, Jahresnetto und Nachzahlung oder Erstattung.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Empfehlung

III / V

Höchstes Netto im laufenden Jahr (nach Lohnsteuerabzug): 82.792,00 €

Jahressteuer bei Zusammenveranlagung

Splittingtarif – für alle Kombinationen gleich

Einkommensteuer (Splittingtarif)12.518,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto gesamt / Jahr nach Steuererklärung82.482,00 €

Steuerklasse III / V

Partner 1: III, Partner 2: V

Lohnsteuer Partner 1 (III)4.916,00 €
Lohnsteuer Partner 2 (V)7.292,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto gesamt / Jahr (nach Lohnsteuerabzug)82.792,00 €
Voraussichtliche Nachzahlung310,00 €

Steuerklasse IV / IV

Beide Partner: IV

Lohnsteuer Partner 1 (IV)9.511,00 €
Lohnsteuer Partner 2 (IV)3.357,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto gesamt / Jahr (nach Lohnsteuerabzug)82.132,00 €
Voraussichtliche Erstattung350,00 €

Steuerklasse IV / IV mit Faktor

Faktor: 0,972

Lohnsteuer Partner 1 (IV)9.244,00 €
Lohnsteuer Partner 2 (IV)3.263,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto gesamt / Jahr (nach Lohnsteuerabzug)82.493,00 €
Voraussichtliche Nachzahlung11,00 €

Lohnsteuer nach § 39b EStG 2026 (Steuerklasse V nach Satz 7), Faktor nach § 39f EStG; Vorsorgepauschale je Partner, ohne Kinder und Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge sind im Netto nicht abgezogen. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich; Unterschiede gleicht die Steuererklärung aus, die bei III/V und IV/IV mit Faktor Pflicht ist. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Es gibt sechs Steuerklassen: I (Ledige), II (Alleinerziehende), III (Verheiratete mit höherem Einkommen), IV (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen), V (Ehepartner zu III) und VI (Nebenjob).

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Wechsel lohnt sich bei Verheirateten mit unterschiedlichen Einkommen. Die Kombination III/V bringt mehr Netto beim Besserverdienenden, während IV/IV mit Faktor die Steuerlast gleichmäßiger verteilt.

Zahlen wir mit III/V am Ende weniger Steuern als mit IV/IV?

Nein. Bei der Zusammenveranlagung wird die Jahressteuer immer nach dem Splittingtarif festgesetzt; die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Beispiel mit den Voreinstellungen (60.000 € und 35.000 € brutto im Jahr): Die Jahressteuer nach dem Splittingtarif beträgt 12.518 €. Bei IV/IV werden 12.868 € Lohnsteuer einbehalten, 350 € kommen mit der Steuererklärung zurück. Bei III/V sind es nur 12.208 € (4.916 € in III, 7.292 € in V), es folgen 310 € Nachzahlung. Mit dem Faktor 0,972 werden 12.507 € einbehalten, fast genau die Jahressteuer. Für III/V und für IV/IV mit Faktor ist die Steuererklärung deshalb Pflicht.

Ratgeber

Was ist der Steuerklassen-Rechner?

Der Steuerklassen-Rechner ermittelt die optimale Steuerklassenkombination für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Er vergleicht III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor.

Wie funktioniert der Steuerklassen-Rechner?

Geben Sie die Bruttojahresgehälter beider Partner ein. Der Rechner ermittelt für jede Kombination die einbehaltene Lohnsteuer – Steuerklasse V nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, den Faktor nach § 39f EStG – und zeigt, welche Variante unterjährig das höchste gemeinsame Netto ergibt. Die Jahressteuer nach dem Splittingtarif bleibt gleich; der Rechner weist aus, wie viel mit der Steuererklärung nachzuzahlen ist oder erstattet wird.

Wichtige Daten und Fakten

III/V lohnt sich bei deutlichem Einkommensunterschied. IV/IV bei ähnlichem Einkommen. IV/IV mit Faktor vermeidet hohe Nachzahlungen. Ab 2030 geplant: Abschaffung von III/V, Umstellung auf Faktorverfahren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So finden Sie die optimale Steuerklassenkombination Schritt für Schritt: 1. Bruttoeinkommen beider Partner eingeben: Geben Sie die Bruttojahresgehälter beider Ehepartner ein (Monatsgehalt x 12 zzgl. Sonderzahlungen). 2. Kombinationen vergleichen: Der Rechner berechnet das gemeinsame Nettoeinkommen für drei Varianten: III/V – Partner mit höherem Einkommen in III, der andere in V. Lohnt sich bei deutlichem Einkommensunterschied (z. B. 70:30). Achtung: Kann zu Nachzahlungen führen und erhöhtes ALG I/Elterngeld für den Partner in V mindern. IV/IV – Beide Partner in IV. Ideal bei ähnlichem Einkommen. Geringste Nachzahlungsgefahr. IV/IV mit Faktor – Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer genauer an die Jahresschuld anpasst. Vermeidet hohe Nach- oder Rückzahlungen. 3. Lohnersatzleistungen berücksichtigen: ALG I, Elterngeld und Krankengeld basieren auf dem Nettoeinkommen. Eine höhere Steuerklasse (III) erhöht das Netto und damit die Leistung. Beispiel: Partner A verdient 5.000 EUR, Partner B 2.500 EUR brutto im Monat (60.000 und 30.000 EUR im Jahr), ohne Kinder und Kirchensteuer. Netto nach Lohnsteuer und Soli (vor Sozialabgaben): III/V 6.618,33 EUR, IV/IV 6.516,25 EUR, IV/IV mit Faktor 0,957 6.558,58 EUR im Monat. Die Jahressteuer nach dem Splittingtarif beträgt 11.300 EUR, also 6.558,33 EUR Netto im Monat. III/V bringt unterjährig rund 102 EUR mehr im Monat als IV/IV, führt aber zu 720 EUR Nachzahlung; bei IV/IV werden 505 EUR erstattet, mit Faktor bleiben 3 EUR Nachzahlung.

Berechnungsbeispiel

Partner A: 60.000 EUR, Partner B: 30.000 EUR brutto im Jahr (5.000 / 2.500 EUR im Monat). Lohnsteuer III/V: 4.916 + 5.664 = 10.580 EUR, IV/IV: 9.511 + 2.294 = 11.805 EUR, IV/IV mit Faktor 0,957: 9.102 + 2.195 = 11.297 EUR. Jahressteuer (Splittingtarif): 11.300 EUR, Soli 0 EUR. Netto im Monat vor Sozialabgaben: III/V 6.618,33 EUR, IV/IV 6.516,25 EUR, Faktor 6.558,58 EUR. Nach der Steuererklärung: III/V 720 EUR Nachzahlung, IV/IV 505 EUR Erstattung, Faktor 3 EUR Nachzahlung.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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