Minijob-Rechner
Minijob bis 603 € im Monat (Stand 2026): Der Rechner zeigt Ihr Netto mit oder ohne RV-Aufstockung sowie Pauschalabgaben und Gesamtkosten des Arbeitgebers.
Minijob-Grenze 2026
603,00 € / Monat
Arbeitnehmer Netto
520,00 €
AG-Gesamtkosten
682,08 €
Abgaben: 162,08 € (31,2 %)
Arbeitgeber-Abgaben
Minijob-Regelung 2026: Bis 603 EUR/Monat. Arbeitnehmer sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Die tatsächlichen Umlagensätze können je nach Krankenkasse variieren.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich (seit 2026). Kurzfristige Minijobs sind auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt, ohne Verdienstgrenze.
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von ca. 30 %. Für den Minijobber fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an, ausser der optionalen Rentenversicherungspflicht (3,6 % Eigenanteil).
Soll ich mich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ohne Befreiung zahlen Sie 3,6 % Ihres Verdienstes selbst – die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 % und der Arbeitgeberpauschale von 15 %. Bei 520 € sind das 18,72 € im Monat, bei 603 € 21,71 €. Dafür zählen die Monate als vollwertige Pflichtbeitragszeiten, etwa für die Wartezeiten, Reha-Leistungen und die Erwerbsminderungsrente. Die Befreiung beantragen Sie schriftlich beim Arbeitgeber; sie gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden.
Ratgeber
Was ist der Minijob-Rechner?
Der Minijob-Rechner berechnet die Abgaben für geringfügige Beschäftigung (Minijob bis 603 Euro/Monat) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie funktioniert der Minijob-Rechner?
Geben Sie das monatliche Einkommen ein. Der Rechner zeigt die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers (ca. 30 %) und die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers (3,6 %, mit Befreiungsmöglichkeit).
Wichtige Daten und Fakten
Minijob-Grenze: 603 Euro/Monat (seit 2026, dynamisch an Mindestlohn gekoppelt). Pauschale Lohnsteuer: 2 %. Arbeitgeber-Pauschale: 13 % KV + 15 % RV + 2 % Steuer + Umlagen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Abgaben im Minijob Schritt für Schritt: 1. Monatliches Einkommen eingeben: Bis max. 603 EUR/Monat (2026, dynamisch an Mindestlohn gekoppelt). 2. Arbeitgeber-Pauschalen berechnen: Krankenversicherung: 13 % (bei KV-Versicherten). Rentenversicherung: 15 %. Pauschale Lohnsteuer: 2 %. Umlagen U1, U2, Insolvenzgeldumlage: ca. 1,1 %. Gesamte AG-Belastung: ca. 31 %. 3. Arbeitnehmer-Beiträge: Rentenversicherung: 3,6 % des Einkommens (Differenz zu 18,6 % nach Abzug des AG-Anteils von 15 %). Befreiung von der RV-Pflicht ist auf Antrag möglich. 4. Steuern: Bei pauschaler Besteuerung (2 %) fallen keine weiteren Steuern an. 5. Netto-Auszahlung: Ohne RV-Befreiung: Brutto minus 3,6 %. Mit RV-Befreiung: volles Brutto. 6. Krankenversicherung: Ein Minijob begründet keinen eigenen KV-Schutz.
Berechnungsbeispiel
Minijob 450 EUR/Monat. AN-RV-Beitrag (3,6 %): 16,20 EUR. Netto: 433,80 EUR. Mit RV-Befreiung: volles 450 EUR netto. AG-Kosten: 450 x 31 % = ca. 139,50 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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