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Arbeit

Pendlerpauschale-Rechner

Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Entfernung, Arbeitstage und Grenzsteuersatz ergeben Abzug und Steuerersparnis.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Jährlicher Abzug

2.508,00 €

Geschätzte Steuerersparnis / Jahr

536,76 €

~ 44,73 € / Monat

Nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €, den es ohnehin gibt (ohne weitere Werbungskosten)

Berechnung

Einfache Entfernung30 km
30 km x 0,38 €11,40 €
Pauschale / Arbeitstag11,40 €
x 220 Arbeitstage2.508,00 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz
Werbungskostenpauschale1.230,00 €
Betrag über Pauschale1.278,00 €
Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale536,76 €

Die Pendlerpauschale gilt für den einfachen Weg zur Arbeit.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer — ab dem ersten Kilometer (die frühere 20-km-Stufe wurde abgeschafft). Es zählt nur die einfache Entfernung (Hinweg).

Gilt die Pendlerpauschale auch für Radfahrer?

Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenentfernung.

Warum bringt die Pendlerpauschale bei kurzen Arbeitswegen oft keine Steuerersparnis?

Jedem Arbeitnehmer wird ohnehin der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr angerechnet. Die Pendlerpauschale wirkt sich nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen Werbungskosten – diesen Betrag übersteigt. Bei 10 km und 220 Arbeitstagen ergeben sich 836 € und damit keine zusätzliche Ersparnis; bei 30 km sind es 2.508 €, von denen 1.278 € wirken – beim Grenzsteuersatz von 42 % rund 537 € weniger Steuern im Jahr.

Ratgeber

Was ist der Pendlerpauschale-Rechner?

Der Pendlerpauschale-Rechner berechnet die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg als Werbungskosten in der Steuererklärung.

Wie funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner?

Geben Sie die einfache Entfernung zur Arbeit und die Arbeitstage pro Jahr ein. Der Rechner berechnet die absetzbare Pendlerpauschale: einheitlich 0,38 Euro/km ab dem ersten Kilometer (seit 2026). Die Steuerersparnis wird geschätzt.

Wichtige Daten und Fakten

Entfernungspauschale 2026: einheitlich 0,38 Euro/km ab dem 1. Kilometer (die 20-km-Stufe wurde abgeschafft). Gilt für einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Max. 4.500 Euro (öffentliche Verkehrsmittel), unbegrenzt bei eigenem Pkw.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Pendlerpauschale Schritt für Schritt: 1. Einfache Entfernung messen: Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in vollen Kilometern (abgerundet). 2. Arbeitstage pro Jahr zählen: Typisch ca. 220-230 Tage. Ziehen Sie Urlaub, Krankheit, Feiertage und Homeoffice-Tage ab. 3. Pauschale berechnen: Entfernung x 0,38 EUR x Arbeitstage (einheitlicher Satz seit 2026). 4. Steuerersparnis schätzen: Pendlerpauschale x persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. 35 %). 5. Werbungskostenpauschale beachten: Die Pendlerpauschale lohnt sich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale von 1.230 EUR übersteigt. 6. Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn und auch zu Fuß.

Berechnungsbeispiel

Einfache Strecke 35 km, 220 Arbeitstage: 35 x 0,38 x 220 = 2.926 EUR Pendlerpauschale. Steuerlich wirkt der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 2.926 - 1.230 = 1.696 EUR. Steuerersparnis (35 %): ca. 594 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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