Pendlerpauschale-Rechner
Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Entfernung, Arbeitstage und Grenzsteuersatz ergeben Abzug und Steuerersparnis.
Jährlicher Abzug
2.508,00 €
Geschätzte Steuerersparnis / Jahr
536,76 €
~ 44,73 € / Monat
Nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €, den es ohnehin gibt (ohne weitere Werbungskosten)
Berechnung
Die Pendlerpauschale gilt für den einfachen Weg zur Arbeit.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer — ab dem ersten Kilometer (die frühere 20-km-Stufe wurde abgeschafft). Es zählt nur die einfache Entfernung (Hinweg).
Gilt die Pendlerpauschale auch für Radfahrer?
Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenentfernung.
Warum bringt die Pendlerpauschale bei kurzen Arbeitswegen oft keine Steuerersparnis?
Jedem Arbeitnehmer wird ohnehin der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr angerechnet. Die Pendlerpauschale wirkt sich nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen Werbungskosten – diesen Betrag übersteigt. Bei 10 km und 220 Arbeitstagen ergeben sich 836 € und damit keine zusätzliche Ersparnis; bei 30 km sind es 2.508 €, von denen 1.278 € wirken – beim Grenzsteuersatz von 42 % rund 537 € weniger Steuern im Jahr.
Ratgeber
Was ist der Pendlerpauschale-Rechner?
Der Pendlerpauschale-Rechner berechnet die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg als Werbungskosten in der Steuererklärung.
Wie funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner?
Geben Sie die einfache Entfernung zur Arbeit und die Arbeitstage pro Jahr ein. Der Rechner berechnet die absetzbare Pendlerpauschale: einheitlich 0,38 Euro/km ab dem ersten Kilometer (seit 2026). Die Steuerersparnis wird geschätzt.
Wichtige Daten und Fakten
Entfernungspauschale 2026: einheitlich 0,38 Euro/km ab dem 1. Kilometer (die 20-km-Stufe wurde abgeschafft). Gilt für einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Max. 4.500 Euro (öffentliche Verkehrsmittel), unbegrenzt bei eigenem Pkw.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Pendlerpauschale Schritt für Schritt: 1. Einfache Entfernung messen: Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in vollen Kilometern (abgerundet). 2. Arbeitstage pro Jahr zählen: Typisch ca. 220-230 Tage. Ziehen Sie Urlaub, Krankheit, Feiertage und Homeoffice-Tage ab. 3. Pauschale berechnen: Entfernung x 0,38 EUR x Arbeitstage (einheitlicher Satz seit 2026). 4. Steuerersparnis schätzen: Pendlerpauschale x persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. 35 %). 5. Werbungskostenpauschale beachten: Die Pendlerpauschale lohnt sich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale von 1.230 EUR übersteigt. 6. Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt für Auto, Fahrrad, Bus, Bahn und auch zu Fuß.
Berechnungsbeispiel
Einfache Strecke 35 km, 220 Arbeitstage: 35 x 0,38 x 220 = 2.926 EUR Pendlerpauschale. Steuerlich wirkt der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 2.926 - 1.230 = 1.696 EUR. Steuerersparnis (35 %): ca. 594 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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