Urlaubsanspruch-Rechner
Mindesturlaub nach BUrlG für Ihre Arbeitstage pro Woche, Vergleich mit dem Vertragsurlaub, Teilurlaub bei Ein- oder Austritt und Tabelle für 1–6 Tage.
Mit Ein- oder Austrittsdatum berechnet der Rechner den Anspruch für dieses Kalenderjahr (bei Austritt für das Austrittsjahr), einschließlich Wartezeit und Teilurlaub.
Gesetzl. Mindesturlaub
20 Tage
bei 5-Tage-Woche
Vertragliche Urlaubstage
30 Tage
= 6,0 Wochen
Ihr vertraglicher Urlaub liegt 10 Tage über dem gesetzlichen Minimum.
Teilzeit-Umrechnung
Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen wird proportional umgerechnet. Vertraglicher Urlaub darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten. Den vollen Urlaub erwerben Sie erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG); wird die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt oder endet das Arbeitsverhältnis vorher oder in der ersten Jahreshälfte, gilt 1/12 je vollem Monat (§ 5 BUrlG).
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) pro Jahr. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr, oft 28-30 Tage.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?
Der Anspruch wird proportional zu den Arbeitstagen berechnet: Urlaubstage = gesetzlicher Urlaub * Arbeitstage pro Woche / übliche Arbeitstage. Bei 3 Tagen pro Woche: 20 * 3 / 5 = 12 Tage.
Was gilt, wenn im Arbeitsvertrag weniger Urlaub steht als gesetzlich vorgeschrieben?
Dann steht Ihnen trotzdem der gesetzliche Mindesturlaub zu – eine Vereinbarung darunter ist unwirksam (§ 13 BUrlG). Der Rechner vergleicht beide Werte und weist bei Unterschreitung auf den gesetzlichen Anspruch hin: Bei einer 4-Tage-Woche beträgt er 16 Tage (24 Werktage ÷ 6 × 4); stehen im Vertrag nur 14 Tage, gelten 16. Außerdem zeigt er, wie viele freie Wochen Ihr Urlaub ergibt, etwa 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche = 6 Wochen.
Ratgeber
Was ist der Urlaubsanspruch-Rechner?
Der Urlaubsanspruch-Rechner berechnet den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch, auch bei unterjährigem Ein- oder Austritt sowie Teilzeit.
Wie funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner?
Geben Sie Arbeitstage pro Woche und vertragliche Urlaubstage ein, bei Ein- oder Austritt im Jahr zusätzlich das Datum. Der Rechner prüft die sechsmonatige Wartezeit, berechnet bei Bedarf den Teilurlaub (1/12 je vollem Beschäftigungsmonat nach § 5 BUrlG) und passt bei Teilzeit die Tage an.
Wichtige Daten und Fakten
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Wartezeit: 6 Monate. Übertragung ins Folgejahr: bis 31.03.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch Schritt für Schritt: 1. Arbeitstage pro Woche bestimmen: 5-Tage-Woche = 20 Tage Mindesturlaub. 6-Tage-Woche = 24 Tage. 4-Tage-Woche = 16 Tage. 3-Tage-Woche = 12 Tage. 2. Vertraglichen Urlaubsanspruch prüfen: Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr als den gesetzlichen Mindestanspruch (oft 28-30 Tage bei 5-Tage-Woche). 3. Wartezeit beachten: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Endet die Wartezeit noch im Eintrittsjahr (Eintritt bis 01.07.), steht Ihnen schon in diesem Jahr der volle Jahresurlaub zu. 4. Teilanspruch bei späterem Eintritt: Endet die Wartezeit erst im Folgejahr (Eintritt ab 02.07.), gibt es im Eintrittsjahr 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 a BUrlG). 5. Kürzung bei Ausscheiden: Vor erfüllter Wartezeit oder nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte 1/12 pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 b und c BUrlG), in der zweiten Jahreshälfte voller gesetzlicher Anspruch. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). 6. Übertragung: Resturlaub muss bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden.
Berechnungsbeispiel
Eintritt am 01.04., 5-Tage-Woche, 30 Tage Vertragsurlaub. Die Wartezeit endet am 30.09., also noch im selben Jahr: Es besteht der volle Anspruch von 30 Tagen (gesetzlich 20 Tage), sofern der Vertrag den Mehrurlaub nicht anteilig kürzt. Eintritt erst am 01.08.: Die Wartezeit endet am 31.01. des Folgejahres, im Eintrittsjahr gibt es Teilurlaub für 5 volle Monate: 5/12 x 30 = 12,5 Tage, aufgerundet 13 Tage (gesetzlich 5/12 x 20 = 8,33 Tage).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Arbeit
Verwandte Rechner
Stundenlohn-Rechner
Rechnen Sie Ihr Monatsbrutto in den Stundenlohn um oder umgekehrt. Anhand der Wochenstunden sehen Sie Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresgehalt brutto.
Gehaltserhöhung-Rechner
Monatsbrutto und Erhöhung in Prozent oder Euro eingeben: Sie sehen das neue Brutto, das Plus pro Monat und Jahr und Ihr Netto vorher und nachher (2026).
Teilzeit-Rechner
Aus Vollzeitstunden, Vollzeitgehalt und neuer Wochenarbeitszeit folgt Ihr Teilzeitgehalt brutto und netto 2026, mit Stundenlohn und den Folgen für die Rente.
Mindestlohn-Rechner
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde, umgerechnet auf Ihre Wochenstunden: je Monat, Jahr und Arbeitstag – mit Prüfung, ob Ihr Monatsbrutto ihn einhält.