Pflegegeld-Rechner
Wählen Sie den Pflegegrad und sehen Sie Pflegegeld (347 bis 990 €) und ambulante Sachleistung 2026 pro Monat und Jahr, dazu eine Tabelle aller fünf Pflegegrade.
Pflegegrad auswählen
Pflegegeld pro Monat
347,00 €
bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegegeld pro Jahr
4.164,00 €
Sachleistung pro Monat
796,00 €
bei Pflege durch ambulanten Dienst
Sachleistung pro Jahr
9.552,00 €
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
| Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € |
| Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € |
| Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € |
| Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.299,00 € |
Hinweis: Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden (Kombinationsleistung). Der Entlastungsbetrag von 131,00 €/Monat steht zusätzlich in allen Pflegegraden zur Verfügung. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt monatlich: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag.
Wofür darf Pflegegeld verwendet werden?
Pflegegeld darf frei verwendet werden, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist. Es muss nicht nachgewiesen werden, wofür es ausgegeben wird.
Wie berechnet sich die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegedienst?
Nutzen Sie einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise, wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Sachleistung ausschöpfen (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 598,80 € ab, das sind 40 % der Sachleistung von 1.497 €; vom Pflegegeld über 599 € bleiben dann 60 %, also 359,40 € zur freien Verfügung. Der Rechner zeigt beide Höchstbeträge für Ihren Pflegegrad, sodass Sie die Aufteilung selbst nachrechnen können.
Ratgeber
Was ist der Pflegegeld-Rechner?
Der Pflegegeld-Rechner ermittelt das monatliche Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte nach dem Pflegegrad.
Wie funktioniert der Pflegegeld-Rechner?
Wählen Sie den Pflegegrad (2-5). Der Rechner zeigt das monatliche Pflegegeld und ggf. die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung bei teilweiser Nutzung ambulanter Dienste.
Wichtige Daten und Fakten
Pflegegeld 2026: Grad 2: 347 Euro, Grad 3: 599 Euro, Grad 4: 800 Euro, Grad 5: 990 Euro. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Pflegegeld Schritt für Schritt: 1. Pflegegrad bestimmen: Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung (kein Pflegegeld). Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung. Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung. Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. 2. Pflegegeld ablesen (2026): Grad 2: 347 EUR/Monat. Grad 3: 599 EUR/Monat. Grad 4: 800 EUR/Monat. Grad 5: 990 EUR/Monat. 3. Kombinationsleistung prüfen: Wenn Sie neben der Pflege durch Angehörige auch einen ambulanten Pflegedienst nutzen, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt. 4. Zusatzleistungen beachten: Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (alle Pflegegrade). Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 EUR (seit 01.07.2025, § 42a SGB XI). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 EUR/Monat. Beispiel: Person mit Pflegegrad 3, häusliche Pflege durch Angehörige, zusätzlich ambulanter Dienst für 30 % der Sachleistung. Pflegesachleistung Grad 3: 1.497 EUR. Genutzt: 30 % = 449,10 EUR. Verbleibendes Pflegegeld: 599 x 70 % = 419,30 EUR. Gesamtleistung: 449,10 + 419,30 = 868,40 EUR/Monat.
Berechnungsbeispiel
Pflegegrad 3, häusliche Pflege. Reines Pflegegeld: 599 EUR/Monat. Bei Kombination (30 % Sachleistung = 449,10 EUR): Pflegegeld 70 % = 419,30 EUR. Gesamt: 868,40 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Soziales
Verwandte Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld I 2026 aus Bruttogehalt, Steuerklasse, Kindern und Alter: Tages- und Monatsbetrag, Bezugsdauer, Gesamtanspruch und Rechenweg.
Wohngeld-Rechner
Prüfen Sie Ihren Wohngeldanspruch 2026 nach § 19 WoGG: Aus Haushaltsgröße, Mietenstufe, Bruttoeinkommen und Miete ergibt sich Wohngeld pro Monat und Jahr.
Kindergeld-Rechner
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Geben Sie die Zahl Ihrer Kinder ein und sehen Sie den Betrag pro Monat, pro Jahr und je Kind.
BAföG-Rechner
Schätzen Sie Ihr Studien-BAföG 2026 aus Wohnsituation, Elterneinkommen, Geschwistern, eigenem Einkommen und Vermögen, inklusive Zuschuss- und Darlehensanteil.