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Soziales

Pflegegrad-Rechner

Schätzen Sie Ihren Pflegegrad nach dem NBA: Bewerten Sie die Beeinträchtigung in sechs Modulen und erhalten Sie gewichtete Punkte und das passende Pflegegeld.

Aktualisiert 26.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Beeinträchtigung je Modul einschätzen

Bewerten Sie die Beeinträchtigung der Selbständigkeit in jedem Modul: 0 = keine, 1 = gering, 2 = erheblich, 3 = schwer, 4 = schwerste. Jede Stufe bringt ein Viertel der Modulgewichtung (z. B. Selbstversorgung: 10, 20, 30 oder 40 Punkte).

Fortbewegen, Treppensteigen, Umsetzen

Gewichtung: 10%

Orientierung, Entscheidungen, Kommunikation

Gewichtung: 15% (Modul 2+3 zusammengefasst: höherer Wert zählt)

Aggressivität, Ängste, Wahnvorstellungen

Gewichtung: 15% (Modul 2+3 zusammengefasst: höherer Wert zählt)

Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken

Gewichtung: 40%

Medikamente, Arztbesuche, Therapien

Gewichtung: 20%

Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung

Gewichtung: 15%

Geschätzter Pflegegrad

Kein Pflegegrad

Kein Pflegegrad

Gewichtete Gesamtpunkte

0 / 100

Pflegegeld (Monat)

0,00 €

Hinweis: Diese Einschätzung ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die tatsächliche Einstufung beruht auf einer detaillierten Analyse mit vielen Einzelkriterien pro Modul. Diese vereinfachte Berechnung dient ausschließlich zur ersten Orientierung. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems in 6 Bereichen ermittelt: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt 5 Pflegegrade: Grad 1 (geringe Beeinträchtigung, 12,5 bis unter 27 Punkte), Grad 2 (erheblich, 27 bis unter 47,5), Grad 3 (schwer, 47,5 bis unter 70), Grad 4 (schwerste, 70 bis unter 90) und Grad 5 (schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, 90 bis 100 Punkte).

Wie stark zählen die einzelnen Module für den Pflegegrad?

Die Module gehen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein: Selbstversorgung 40 %, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %, Gestaltung des Alltagslebens 15 % und Mobilität 10 %. Von Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) zählt nur das höhere Ergebnis, zusammen mit 15 %. Jede der fünf Stufen (keine bis schwerste Beeinträchtigung) bringt ein Viertel der Gewichtung. Im Rechner ergibt „Schwer“ bei der Selbstversorgung 30 Punkte und damit Pflegegrad 2; kommt „Erheblich“ beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen hinzu (10 Punkte), sind es 40 Punkte – weiterhin Pflegegrad 2. Erst mit zusätzlich „Schwer“ bei der Mobilität (7,5 Punkte) werden 47,5 Punkte und damit Pflegegrad 3 erreicht.

Ratgeber

Was ist der Pflegegrad-Rechner?

Der Pflegegrad-Rechner schätzt den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der Beeinträchtigungen in den sechs Modulen der Begutachtung.

Wie funktioniert der Pflegegrad-Rechner?

Bewerten Sie die Beeinträchtigungen in den sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Der Rechner gewichtet die Module und ermittelt den Gesamtpunktwert und den resultierenden Pflegegrad.

Wichtige Daten und Fakten

Pflegegrade 1-5 nach Gesamtpunkten: Grad 1 (12,5-26,9), Grad 2 (27-47,4), Grad 3 (47,5-69,9), Grad 4 (70-89,9), Grad 5 (90-100). Begutachtung durch MD (ehemals MDK).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So schätzen Sie den Pflegegrad Schritt für Schritt: 1. Die sechs Module bewerten: Modul 1 – Mobilität (10 %): Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen. Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten (15 %): Orientierung, Erkennen von Personen, Risiken einschätzen. Modul 3 – Verhaltensweisen (15 %): Aggression, Unruhe, Ängste. Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ernährung, An-/Auskleiden. Modul 5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikation, Arztbesuche, Verbandswechsel. Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf, Kontaktpflege. Module 2 und 3: nur der höhere Wert zählt. Je Modul gibt es fünf Stufen (keine, geringe, erhebliche, schwere, schwerste Beeinträchtigung); jede Stufe bringt ein Viertel der Gewichtung, bei der Selbstversorgung also 0, 10, 20, 30 oder 40 Punkte. 2. Gewichtete Punkte addieren. 3. Pflegegrad zuordnen: 12,5-26,9 Punkte: Grad 1. 27-47,4: Grad 2. 47,5-69,9: Grad 3. 70-89,9: Grad 4. 90-100: Grad 5. 4. Antrag bei der Pflegekasse stellen für offizielle Begutachtung.

Berechnungsbeispiel

Ältere Person: Mobilität schwer beeinträchtigt (7,5 Punkte), Selbstversorgung schwer beeinträchtigt (30 Punkte), Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen erheblich beeinträchtigt (10 Punkte), übrige Module ohne Beeinträchtigung. Gewichtete Summe: 7,5 + 30 + 10 = 47,5 Punkte = Pflegegrad 3 (Schwelle 47,5 genau erreicht).

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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