Rentenbeginn-Rechner
Aus Geburtsdatum und Beitragsjahren folgen Ihr regulärer Rentenbeginn, die Rente ab 63 mit Abschlag und der abschlagsfreie Start nach 45 Beitragsjahren.
Regulärer Rentenbeginn
1. Juli 2042
Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Altersgrenze erreicht am 14. Juni 2042
Rente ab 63
Für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)
1. Juli 2038
Abschlag: 14,4% (48 Monate x 0,3%)
Rente mit 45 Beitragsjahren
Besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)
Nicht möglich (mind. 45 Beitragsjahre erforderlich, aktuell: 35)
Regelaltersgrenze: ab Jahrgang 1964 = 67 Jahre. Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt: 0,3% pro Monat (max. 14,4%). Besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre): ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65. Die Rente beginnt am 1. des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 Abs. 1 SGB VI); wer am 1. eines Monats geboren ist, erreicht sie schon am letzten Tag des Vormonats. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in Rente gehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Für Jahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Kann ich früher in Rente gehen?
Ja, mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat Frühverrentung (max. 14,4 %). Mit 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Rente ab 63 bis 65 Jahren möglich (je nach Jahrgang).
Beginnt die Rente im Monat meines Geburtstags?
In der Regel nicht: Die Altersrente beginnt am Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie die Altersgrenze erreichen (§ 99 SGB VI). Wer am 15. Juni 1975 geboren ist, wird im Juni 2042 67 Jahre alt und erhält die Rente ab dem 1. Juli 2042; wer an einem Monatsersten geboren ist, erreicht die Altersgrenze schon am Vortag und bekommt die Rente bereits ab dem Geburtsmonat. Der Rechner fragt deshalb auch den Tag der Geburt ab und zeigt beides: den Tag, an dem Sie die Altersgrenze erreichen, und das Datum Ihres Rentenbeginns.
Ratgeber
Was ist der Rentenbeginn-Rechner?
Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt, wann Sie in Rente gehen können: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente und Rente für langjährig Versicherte.
Wie funktioniert der Rentenbeginn-Rechner?
Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Der Rechner berechnet die Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67) und die Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren.
Wichtige Daten und Fakten
Regelaltersgrenze: Jahrgang 1964+: 67 Jahre. Nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei ab 63 bis 65 (Jahrgang 1964+: 65). Vorzeitig mit Abschlag: max. 14,4 % (48 Monate * 0,3 %).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So ermitteln Sie Ihren Rentenbeginn Schritt für Schritt: 1. Geburtsdatum eingeben: Ihr Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze. Jahrgang 1958: 66 Jahre. 1959: 66 Jahre + 2 Monate. 1960: 66 + 4. 1961: 66 + 6. 1962: 66 + 8. 1963: 66 + 10. Ab 1964: 67 Jahre. 2. Versicherungsjahre prüfen: Mindestversicherungszeit (5 Jahre) für Regelaltersrente. 35 Jahre für Altersrente für langjährig Versicherte (ab 63 mit Abschlag). 45 Jahre für Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei). 3. Frühestmöglichen Rentenbeginn bestimmen: Regelaltersrente: ab Regelaltersgrenze (kein Abschlag). Rente ab 63 (35 Jahre): bis zu 48 Monate früher mit 0,3 % Abschlag pro Monat (max. 14,4 %). Rente nach 45 Jahren: abschlagsfrei, frühestens mit 63-65 Jahren (je nach Jahrgang). 4. Abschläge berechnen: Pro Monat vor der Regelaltersgrenze: 0,3 %. Dieser Abschlag gilt dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit. Die Rente beginnt jeweils am 1. des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Beispiel: geboren am 15. Mai 1966, Regelaltersgrenze 67 Jahre, erreicht am 14. Mai 2033 – Rentenbeginn 1. Juni 2033. Versicherungszeit: 38 Jahre. Frühestmöglicher Rentenbeginn: mit 63 Jahren (1. Juni 2029) = 48 Monate früher. Abschlag: 48 x 0,3 % = 14,4 %. Bei einer errechneten Rente von 1.500 EUR: 1.500 x 85,6 % = 1.284 EUR dauerhaft. Alternative: 45 Beitragsjahre erreichen und abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.
Berechnungsbeispiel
Jahrgang 1966, Regelaltersgrenze 67 Jahre. Bei Rentenbeginn mit 63 (48 Monate früher): Abschlag 14,4 %. Rente 1.500 EUR x 85,6 % = 1.284 EUR/Monat dauerhaft.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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