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Rente

Rentenversicherung-Rechner

Rentenbeiträge 2026: 18,6 % bis zur BBG von 101.400 €, hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – dazu Entgeltpunkte und geschätzte Rente nach Beitragsjahren.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

AN-Beitrag / Monat

372,00 €

Entgeltpunkte / Jahr

0,9241

Geschätzte Rente

1.571,66 €

pro Monat (brutto)

Beitragsberechnung

Bruttoeinkommen48.000,00 €
Beitragsbemessungsgrenze101.400,00 €
Beitragspflichtiges Einkommen48.000,00 €
RV-Beitrag gesamt (18,6%)8.928,00 € / Jahr
Arbeitnehmeranteil (50%)4.464,00 € / Jahr (372,00 € / Monat)
Arbeitgeberanteil (50%)4.464,00 € / Jahr (372,00 € / Monat)

Geschätzte Rente nach Beitragsjahren

JahreEntgeltpunkteRente / Monat
109,24392,92 €
2018,48785,83 €
3027,721.178,75 €
3532,341.375,20 €
4036,961.571,66 €
4541,581.768,12 €

Beitragssatz (%) 2026: 18,6%. BBG: 101.400,00 €.Durchschnittsentgelt: 51.944,00 €. Rentenwert: 42,52 €.1 Entgeltpunkt = Durchschnittsverdienst eines Jahres. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung?

Der Beitragssatz beträgt 2026 18,6 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bundesweit einheitlich bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr); getrennte Grenzen für West und Ost gibt es seit 2025 nicht mehr.

Kann ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Freiwillig versichern können sich nach § 7 SGB VI nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, ab dem 16. Lebensjahr – etwa Selbständige ohne Versicherungspflicht, Hausfrauen und Hausmänner oder Deutsche im Ausland. Der freiwillige Beitrag liegt 2026 zwischen 112,16 Euro (18,6 % von 603 Euro) und 1.571,70 Euro im Monat; er ist im Rahmen des jährlichen Höchstbetrags als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar und erhöht den Rentenanspruch. Pflichtversicherte können nur in Sonderfällen zusätzlich einzahlen, etwa ab 50 zum Ausgleich von Abschlägen bei einer vorzeitigen Altersrente oder bis 45 zur Nachzahlung für schulische Ausbildungszeiten. Der Rechner selbst bildet freiwillige Beiträge nicht ab.

Welcher Rentenwert wird im Rechner verwendet?

Es wird der aktuelle Rentenwert von 42,52 € pro Entgeltpunkt verwendet (seit 1. Juli 2026, West und Ost angeglichen). Das Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 € pro Jahr. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.

Ratgeber

Was ist der Rentenversicherung-Rechner?

Der Rentenversicherung-Rechner berechnet Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und die daraus erworbenen Entgeltpunkte.

Wie funktioniert der Rentenversicherung-Rechner?

Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen und die geplanten Beitragsjahre ein. Der Rechner berechnet den RV-Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil je 9,3 %) bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erworbenen Entgeltpunkte und daraus eine geschätzte Monatsrente zum aktuellen Rentenwert. Freiwillige Beiträge berechnet er nicht; zur Orientierung: Sie liegen 2026 zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro im Monat.

Wichtige Daten und Fakten

Beitragssatz 2026: 18,6 % (je 9,3 % AN und AG). Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro/Jahr (West und Ost einheitlich). Mindestbeitrag freiwillige Versicherung: 112,16 Euro/Monat.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie Ihre Rentenversicherungsbeiträge Schritt für Schritt: 1. Beitragspflichtiges Bruttoeinkommen ermitteln: Ihr monatliches Bruttogehalt, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2026: 8.450 EUR/Monat = 101.400 EUR/Jahr). Einkommen über der BBG ist beitragsfrei. 2. Beitragssatz anwenden: Gesamt: 18,6 % des Bruttogehalts. Arbeitnehmeranteil: 9,3 %. Arbeitgeberanteil: 9,3 %. 3. Entgeltpunkte berechnen: Jahresbruttogehalt / Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 EUR) = Entgeltpunkte pro Jahr. Bei Durchschnittsverdienst: 1,0 EP. Bei BBG (101.400 EUR): 1,95 EP (Höchstwert). 4. Renteneffekt: 1 Entgeltpunkt entspricht 42,52 EUR Monatsrente. 5. Freiwillige Beiträge (zur Information, nicht Teil des Rechners): für alle, die nicht versicherungspflichtig sind, ab 16 Jahren – z. B. Selbständige ohne Versicherungspflicht, Hausfrauen/-männer. Mindestbeitrag: 112,16 EUR/Monat (≈ 0,14 EP). Höchstbeitrag: 1.571,70 EUR/Monat (= 1,95 EP). Beispiel: Arbeitnehmer mit 4.500 EUR Brutto/Monat. RV-Beitrag (AN-Anteil): 4.500 x 9,3 % = 418,50 EUR/Monat. AG-Anteil: ebenfalls 418,50 EUR. Gesamtbeitrag: 837 EUR/Monat. Entgeltpunkte: (4.500 x 12) / 51.944 = 1,04 EP pro Jahr. Renteneffekt: 1,04 x 42,52 = 44,22 EUR mehr Monatsrente pro Beitragsjahr.

Berechnungsbeispiel

Brutto 4.500 EUR/Monat. AN-Beitrag (9,3 %): 418,50 EUR. AG-Beitrag: 418,50 EUR. Entgeltpunkte: 1,04 EP/Jahr. Renteneffekt: 44,22 EUR mehr Monatsrente pro Beitragsjahr.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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