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Steuern

Solidaritätszuschlag-Rechner

Zahlen Sie 2026 noch Soli? Ihre Einkommensteuer wird mit der Freigrenze von 20.350 € (Paare 40.700 €) verglichen, mit Milderungszone oder vollen 5,5 %.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Solidaritätszuschlag

0,00 €

Soli fällt an?

Nein

Berechnung im Detail

Einkommensteuer20.000,00 €
Freigrenze (Einzelveranlagung)20.350,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €

Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90% der Steuerzahler. Freigrenze: 20.350 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 EUR (Zusammenveranlagung). In der Milderungszone wird der Soli auf max. 11,9% des Überschreitungsbetrags begrenzt. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer muss noch den Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerpflichtigen weg. Er wird nur noch fällig, wenn die Lohnsteuer 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) überschreitet.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

Der volle Soli beträgt 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In der Gleitzone (Milderungszone) oberhalb der Freigrenze wird er anteilig erhoben, bis der volle Satz erreicht ist.

Ab welcher Einkommensteuer wird der volle Soli fällig?

Liegt die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € (Zusammenveranlagung 40.700 €), beträgt der Soli in der Milderungszone höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze. Beispiel: Bei 25.000 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) sind das (25.000 € − 20.350 €) × 11,9 % = 553,35 € statt 1.375 € voller Soli. Die vollen 5,5 % werden erst ab einer Einkommensteuer von rund 37.838 € fällig, bei Zusammenveranlagung ab rund 75.677 €. Tragen Sie im Rechner die Einkommensteuer ein, nicht das Einkommen.

Ratgeber

Was ist der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.

Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze übersteigt. In der Milderungszone wird der Zuschlag schrittweise auf 5,5 % angehoben. Der Rechner prüft, ob und in welcher Höhe Sie Soli zahlen müssen.

Wichtige Daten und Fakten

Soli-Satz: 5,5 % der ESt. Freigrenze 2026: 20.350 Euro (Einzel) / 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Ca. 90 % der Steuerzahler sind seit 2021 befreit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den Solidaritätszuschlag Schritt für Schritt: 1. Einkommensteuer ermitteln: Berechnen Sie zunächst Ihre Einkommensteuer nach dem Tarif 2026. 2. Freigrenze prüfen: Einzelveranlagung: Liegt Ihre ESt unter 20.350 EUR, fällt kein Soli an. Zusammenveranlagung: Freigrenze 40.700 EUR. Dies entspricht einem zvE von ca. 74.970 EUR (Einzel) bzw. ca. 149.940 EUR (zusammen). 3. Milderungszone: Liegt die ESt knapp über der Freigrenze, wird der Soli schrittweise angehoben (nicht sofort volle 5,5 %). Die Formel: In der Milderungszone beträgt der Soli 11,9 % des Differenzbetrags (ESt minus 20.350 EUR). Ab einer ESt von ca. 37.840 EUR (zvE ca. 116.600 EUR) greift der volle Satz von 5,5 %. 4. Vollen Soli berechnen: ESt x 5,5 %. Beispiel: Arbeitnehmer mit 90.000 EUR zvE, ledig. Einkommensteuer 2026: 26.664 EUR. Freigrenze: 20.350 EUR – überschritten. Differenz: 26.664 - 20.350 = 6.314 EUR. Milderungssoli: 6.314 x 11,9 % = 751,37 EUR. Voller Soli wäre: 26.664 x 5,5 % = 1.466,52 EUR. Es gilt der niedrigere Betrag: 751,37 EUR. Zum Vergleich: Bei 130.000 EUR zvE (ESt 43.464 EUR) greift der volle Soli: 43.464 x 5,5 % = 2.390,52 EUR. Ca. 90 % aller Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr.

Berechnungsbeispiel

Ledig, zvE 90.000 EUR, ESt 26.664 EUR. Freigrenze (20.350 EUR) überschritten. Milderungssoli: (26.664 - 20.350) x 11,9 % = 751,37 EUR (statt volle 5,5 % = 1.466,52 EUR).

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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