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Solidaritätszuschlag-Rechner

Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Mit den aktuellen Freigrenzen. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Solidaritätszuschlag

0,00 €

Soli fällt an?

Nein

Berechnung im Detail

Einkommensteuer20.000,00 €
Freigrenze (Einzelveranlagung)20.350,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €

Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90% der Steuerzahler. Freigrenze: 20.350 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 EUR (Zusammenveranlagung). In der Milderungszone wird der Soli auf max. 11,9% des Überschreitungsbetrags begrenzt. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss noch den Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerpflichtigen weg. Er wird nur noch fällig, wenn die Lohnsteuer 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) überschreitet.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

Der volle Soli beträgt 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In der Gleitzone (Milderungszone) oberhalb der Freigrenze wird er anteilig erhoben, bis der volle Satz erreicht ist.

Sind die Steuerwerte für 2026 aktuell?

Ja, alle Steuersätze, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 €. Quellen sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und gesetze-im-internet.de.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.

Was ist der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 fällt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.

Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze übersteigt. In der Milderungszone wird der Zuschlag schrittweise auf 5,5 % angehoben. Der Rechner prüft, ob und in welcher Höhe Sie Soli zahlen müssen.

Wichtige Daten und Fakten

Soli-Satz: 5,5 % der ESt. Freigrenze 2026: 20.350 Euro (Einzel) / 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Ca. 90 % der Steuerzahler sind seit 2021 befreit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den Solidaritaetszuschlag Schritt für Schritt: 1. Einkommensteuer ermitteln: Berechnen Sie zunächst Ihre Einkommensteuer nach dem Tarif 2026. 2. Freigrenze prüfen: Einzelveranlagung: Liegt Ihre ESt unter 20.350 EUR, fällt kein Soli an. Zusammenveranlagung: Freigrenze 40.700 EUR. Dies entspricht einem zvE von ca. 68.400 EUR (Einzel) bzw. ca. 136.800 EUR (zusammen). 3. Milderungszone: Liegt die ESt knapp über der Freigrenze, wird der Soli schrittweise angehoben (nicht sofort volle 5,5 %). Die Formel: In der Milderungszone beträgt der Soli 11,9 % des Differenzbetrags (ESt minus 20.350 EUR). Ab einer ESt von ca. 33.000 EUR greift der volle Satz von 5,5 %. 4. Vollen Soli berechnen: ESt x 5,5 %. Beispiel: Arbeitnehmer mit 75.000 EUR zvE, ledig. Einkommensteuer: ca. 20.800 EUR. Freigrenze: 20.350 EUR -- ueberschritten. Differenz: 20.800 - 20,350 = 2.670 EUR. Milderungssoli: 2.670 x 11,9 % = 317,73 EUR. Voller Soli waere: 20.800 x 5,5 % = 1.144 EUR. Es gilt der niedrigere Betrag: 317,73 EUR. Zum Vergleich: Bei 100.000 EUR zvE (ESt ca. 30.200 EUR) greift der volle Soli: 30.200 x 5,5 % = 1.661 EUR. Ca. 90 % aller Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr.

Berechnungsbeispiel

Ledig, zvE 75.000 EUR, ESt 20.800 EUR. Freigrenze (20.350 EUR) ueberschritten. Milderungssoli: (20.800 - 20,350) x 11,9 % = 317,73 EUR (statt volle 5,5 % = 1.144 EUR).

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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