Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner
Wie weit darf der Arbeitgeber Ihren Urlaub wegen Elternzeit kürzen? Aus Jahresurlaub und vollen Elternzeitmonaten folgen Kürzung (1/12 je Monat) und Resturlaub.
Verbleibender Urlaub
0,0 Tage
Kürzung
- 30,0 Tage
Berechnungsdetails
Grundlage: § 17 Abs. 1 BEEG - Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen. Die Kürzung ist eine Kann-Bestimmung, nicht alle Arbeitgeber nehmen sie in Anspruch. Nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr bleibt erhalten.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt?
Ja, der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen. Bei 12 Monaten Elternzeit entfällt der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr.
Was passiert mit Resturlaub vor der Elternzeit?
Nicht genommener Urlaub vor der Elternzeit verfällt nicht. Er muss nach Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Kalenderjahr genommen werden.
Zählen angefangene Monate der Elternzeit bei der Urlaubskürzung mit?
Nein, der Arbeitgeber darf nur für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG); tragen Sie im Rechner deshalb nur volle Kalendermonate ein. Beispiel: Elternzeit vom 15. März bis 14. September umfasst nur 5 volle Kalendermonate (April bis August) – bei 30 Tagen Jahresurlaub sind das 5 × 2,5 = 12,5 Tage Kürzung, es bleiben 17,5 Tage. Arbeiten Sie während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit, ist eine Kürzung ausgeschlossen.
Ratgeber
Was ist der Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner?
Der Rechner ermittelt den Urlaubsanspruch bei Elternzeit. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.
Wie funktioniert der Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner?
Geben Sie den Jahresurlaubsanspruch und die Dauer der Elternzeit ein. Der Rechner berechnet die Kürzung (1/12 pro vollem Elternzeitmonat) und den verbleibenden Anspruch. Resturlaub aus dem Vorjahr wird nach der Elternzeit übertragen.
Wichtige Daten und Fakten
Kürzung: 1/12 pro vollem Monat Elternzeit (Paragraph 17 BEEG). Resturlaub vor Elternzeit: muss im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nach Elternzeit genommen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Urlaub bei Elternzeit Schritt für Schritt: 1. Jahresurlaubsanspruch eingeben: Vertraglicher Jahresurlaub, z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche. 2. Elternzeitdauer eingeben: Start- und Enddatum der Elternzeit. Nur volle Kalendermonate werden für die Kürzung berücksichtigt. 3. Kürzung berechnen: Pro vollem Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber 1/12 des Jahresurlaubs kürzen (Paragraph 17 Abs. 1 BEEG). Die Kürzung ist ein Recht, keine Pflicht des Arbeitgebers. 4. Verbleibenden Anspruch ermitteln: Jahresurlaub minus Kürzung. 5. Resturlaub vor Elternzeit: Nicht genommener Urlaub vor der Elternzeit verfällt nicht. Er muss im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit genommen werden (Paragraph 17 Abs. 2 BEEG). 6. Teilzeit in Elternzeit: Bei Teilzeit während der Elternzeit besteht ein regulärer Urlaubsanspruch proportional zur Arbeitszeit.
Berechnungsbeispiel
30 Tage Jahresurlaub, 12 Monate Elternzeit. Kürzung: 12/12 x 30 = 30 Tage. Verbleibender Anspruch: 0 Tage. Resturlaub vor Elternzeit (5 Tage) wird nach Ende übertragen.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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