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Elternzeit-Rechner

Aus dem Geburtsdatum Ihres Kindes ergeben sich die Elternzeit-Termine: Mutterschutzende, 3. und 8. Geburtstag sowie die Anmeldefristen von 7 und 13 Wochen.

Aktualisiert 26.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Maximale Elternzeit

36 Monate

pro Elternteil, bis zum 8. Geburtstag

Wichtige Termine

Geburtsdatum15.06.2026
Ende Mutterschutz (8 Wochen)10.08.2026
3. Geburtstag15.06.2029
Elternzeit endet (Tag vor 3. Geburtstag)14.06.2029
8. Geburtstag (Übertragung)15.06.2034

Antragsfristen

Antrag für Elternzeit ab GeburtSpätestens 27.04.2026
Frist: Elternzeit vor 3. Geburtstag7 Wochen vorher
Frist: Elternzeit ab 3. Geburtstag13 Wochen vorher – bei Beginn am 3. Geburtstag spätestens am 16.03.2029

Aufteilung

Gesamt je Elternteil36 Monate
Davon bis zum 3. Geburtstagbis zu 36 Monate
Übertragbar (3.-8. Geburtstag)bis zu 24 Monate
Zeitabschnittebis zu 3 Abschnitte

Grundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen (Zeitraum bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (Zeitraum zwischen 3. und 8. Geburtstag) vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber verlangt werden – eine E-Mail genügt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Einen dritten Zeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Kündigungsschutz besteht ab dem Verlangen, frühestens 8 Wochen (Elternzeit bis zum 3. Geburtstag) bzw. 14 Wochen (zwischen 3. und 8. Geburtstag) vor Beginn (§ 18 Abs. 1 BEEG).

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?

Grundsätzlich nein, Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch. Sie muss spätestens 7 Wochen vor Beginn – für einen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher – in Textform beim Arbeitgeber verlangt werden; eine E-Mail genügt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Ausnahmen: Einen dritten Zeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, und eine Aufteilung auf mehr als drei Abschnitte braucht seine Zustimmung.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja. Bei der Mutter zählt die Schutzfrist nach der Geburt zu den 36 Monaten Elternzeit (§ 15 Abs. 2 BEEG). Der Rechner setzt dafür 8 Wochen an: Bei einer Geburt am 15.06.2026 endet der Mutterschutz am 10.08.2026, die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag läuft bis 14.06.2029. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen – dieser Fall ist im Rechner nicht abgebildet.

Ratgeber

Was ist der Elternzeit-Rechner?

Der Elternzeit-Rechner berechnet die möglichen Zeiträume für die Elternzeit und zeigt die Aufteilung zwischen beiden Elternteilen.

Wie funktioniert der Elternzeit-Rechner?

Geben Sie das Geburtsdatum des Kindes ein. Der Rechner zeigt die drei Jahre Elternzeitanspruch und die Möglichkeit, bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag zu nehmen. Die Aufteilung zwischen den Partnern wird geplant.

Wichtige Daten und Fakten

Elternzeit: max. 3 Jahre pro Elternteil. Bis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag möglich. Anmeldung in Textform (E-Mail genügt): 7 Wochen vor Beginn (Elternzeit vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (zwischen 3. und 8. Geburtstag).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So planen Sie Ihre Elternzeit Schritt für Schritt: 1. Geburtsdatum des Kindes eingeben: Die Elternzeit beginnt frühestens ab Geburt und endet spätestens mit dem Tag vor dem 8. Geburtstag. 2. Anspruch prüfen: Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Sie kann auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden; weitere Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. 3. Zeiträume planen: Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Die restlichen Monate müssen vor dem 3. Geburtstag liegen. 4. Aufteilung zwischen Partnern: Beide Elternteile können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen. Die Zeiten sind unabhängig voneinander. 5. Fristen einhalten: Die Elternzeit wird in Textform beim Arbeitgeber verlangt, eine E-Mail genügt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Für Elternzeit vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn, für Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vor Beginn. Einen dritten Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber innerhalb von 8 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. 6. Kündigungsschutz: Beginnt mit dem Verlangen der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag bzw. 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, und dauert bis zum Ende der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).

Berechnungsbeispiel

Kind geboren am 15.03.2026. Mutter: Elternzeit 12 Monate (nach Mutterschutz) bis 10.05.2027. Vater: 2 Monate parallel ab 15.03.2026. Restliche 22 Monate: später möglich.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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