Midijob-Rechner
Berechnen Sie die Abgaben im Übergangsbereich (Midijob). Für Einkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Berücksichtigt aktuelle Tarife, Mindestlohn und Abzüge 2026.
Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000,00 €
AN-Beitrag Sozialversicherung
180,77 €
statt 253,80 € (regulär)
Ersparnis durch Midijob
73,03 € / Monat
876,40 € / Jahr
Berechnung
Im Übergangsbereich (Midijob, 603,01 - 2.000 EUR) zahlen Arbeitnehmer reduzierte SV-Beiträge, während der Arbeitgeber den vollen Anteil trägt. Die volle Rentenanwartschaft bleibt erhalten. Vereinfachte Berechnung ohne individuelle Lohnsteuer.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob liegt vor, wenn das monatliche Bruttoeinkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt (Übergangsbereich). Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, bauen aber volle Rentenansprüche auf.
Wie werden Sozialabgaben im Midijob berechnet?
Im Übergangsbereich steigen die Arbeitnehmerbeiträge gleitend von ca. 0 % (bei 603,01 Euro) bis zum regulären Anteil (bei 2.000 Euro). Die Arbeitgeberbeiträge werden voll berechnet.
Welcher Mindestlohn ist im Rechner hinterlegt?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die Minijob-Grenze wurde dadurch automatisch auf 603 € pro Monat angehoben. Werte sind im Rechner aktuell.
Ratgeber
Was ist der Midijob-Rechner?
Der Midijob-Rechner berechnet die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich (603,01-2.000 Euro monatlich).
Wie funktioniert der Midijob-Rechner?
Geben Sie das monatliche Bruttoeinkommen im Midijob-Bereich ein. Der Rechner ermittelt die reduzierten Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung anhand der Gleitzonenformel. Volle Rentenansprüche werden trotz reduzierter Beiträge erworben.
Wichtige Daten und Fakten
Midijob-Grenze: 603,01 bis 2.000 Euro/Monat (seit 2024). Arbeitnehmer-SV-Beiträge reduziert, Arbeitgeber zahlt vollen Anteil. Volle Rentenansprüche bleiben erhalten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Abgaben im Midijob Schritt für Schritt: 1. Monatliches Bruttoeinkommen eingeben: Der Übergangsbereich gilt für Einkommen zwischen 603,01 und 2.000 EUR. 2. Reduzierte Bemessungsgrundlage ermitteln: Im Übergangsbereich wird die beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer nach einer Gleitzonenformel reduziert. Bei 603,01 EUR zahlt der Arbeitnehmer fast keine Beiträge. Bei 2.000 EUR werden die vollen Beiträge fällig. 3. Arbeitnehmer-Beiträge berechnen: Die SV-Beiträge steigen linear von nahe 0 % (bei 603,01 EUR) auf den vollen Anteil (bei 2.000 EUR). 4. Arbeitgeber zahlt vollen Anteil: Der Arbeitgeber trägt seinen regulären SV-Anteil auf das volle Bruttogehalt. 5. Rentenansprüche: Trotz reduzierter AN-Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Einkommens. 6. Steuern: Lohnsteuer fällt regulär an, abhängig von der Steuerklasse.
Berechnungsbeispiel
Midijob 1.200 EUR brutto, Steuerklasse I. Reguläre AN-SV-Beiträge wären ca. 252 EUR. Im Übergangsbereich reduziert auf ca. 160 EUR. Lohnsteuer: ca. 28 EUR. Netto: ca. 1.012 EUR.
Übergangsbereich 2026: Wer als Midijobber gilt
Wer regelmäßig zwischen 603,01 und 2.000,00 Euro im Monat verdient, arbeitet im Übergangsbereich — im Alltag Midijob genannt. Die Untergrenze ist keine feste Zahl mehr, sondern hängt am Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 liegt der bei 13,90 Euro je Stunde. Nach § 8 Absatz 1a SGB IV wird er mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet — 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33, also 603 Euro. Ab dem ersten Cent darüber beginnt der Midijob. Die Obergrenze von 2.000 Euro steht dagegen starr in § 20 Absatz 2 SGB IV und bewegt sich nicht mit; der Bereich wird also mit jeder Mindestlohnerhöhung schmaler. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Geringfügigkeitsgrenze damit auf 633 Euro.
Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, nicht der Stundenlohn. Bei mehreren Beschäftigungen zählt das insgesamt erzielte Entgelt — zwei Jobs zu je 1.200 Euro liegen zusammen über der Obergrenze und werden regulär verbeitragt. Auszubildende nimmt § 20 Absatz 2a SGB IV ausdrücklich aus: Für sie gilt die Beitragsentlastung nicht, egal wie niedrig die Vergütung ausfällt.
Ein Punkt wird oft übersehen: Midijobber sind in allen vier Zweigen voll versichert — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Midijob begründet also eigenen Krankenversicherungsschutz und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beides fehlt im Minijob.
Die Formel: Faktor F und zwei Bemessungsgrundlagen
Die Entlastung entsteht nicht durch einen ermäßigten Beitragssatz, sondern durch eine fiktive, abgesenkte beitragspflichtige Einnahme. § 20 Absatz 2a SGB IV schreibt dafür zwei getrennte Rechnungen vor — eine für den Gesamtbeitrag, eine für den Anteil der Beschäftigten.
Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag: BE = F × G + ( [2.000 ÷ (2.000 − G)] − [G ÷ (2.000 − G)] × F ) × (AE − G)
AE ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, G die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 Euro), F der jährlich neu bestimmte Faktor. F ist dabei nichts Geheimnisvolles, sondern schlicht 28 Prozent geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Der liegt 2026 bei 42,3 Prozent (14,6 % Krankenversicherung + 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag + 18,6 % Renten- + 2,6 % Arbeitslosen- + 3,6 % Pflegeversicherung). Daraus folgt F = 28 ÷ 42,3 = 0,6619. Der Zweck dieser Konstruktion: Genau an der Geringfügigkeitsgrenze entspricht der Gesamtbeitrag den 28 Prozent Pauschalabgaben, die ein Arbeitgeber im Minijob ohnehin abführt (13 % Kranken- plus 15 % Rentenversicherung). Der Übergang vom Minijob in den Midijob verläuft dadurch ohne Sprung.
Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil: BE (AN) = [2.000 ÷ (2.000 − 603)] × (AE − 603)
Auf diesen Wert wird der halbe Gesamtbeitragssatz angewandt, 2026 also 21,15 Prozent. Das Ergebnis ist der Beschäftigtenanteil. Den Rest — Gesamtbeitrag minus Arbeitnehmeranteil — trägt der Arbeitgeber, im unteren Teil des Übergangsbereichs also deutlich mehr als die Hälfte. Für 2026 lassen sich beide Formeln zu Geraden zusammenfassen: BE = 1,1459372226 × AE − 291,8744452399 und BE (AN) = 1,4316392269 × AE − 863,2784538207.
Aus der zweiten Formel folgt eine Zahl, die selten irgendwo auftaucht: Innerhalb des Übergangsbereichs kostet jeder zusätzliche Euro Brutto die Beschäftigten rund 30,3 Cent an Sozialabgaben (1,4316 × 21,15 %) statt der sonst üblichen 21,15 Cent. Die Entlastung wird also mit steigendem Verdienst wieder abgeschmolzen. Wer eine Gehaltserhöhung innerhalb des Midijob-Bereichs verhandelt, behält davon spürbar weniger als ein regulär Beschäftigter.
Beitragstabelle 2026 für den Übergangsbereich
Die folgenden Werte sind mit der amtlichen Formel und den Beitragssätzen 2026 gerechnet. Annahmen: Der oder die Beschäftigte hat mindestens ein Kind (kein Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung), die Krankenkasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, es besteht nur eine Beschäftigung. Lohnsteuer ist nicht enthalten — dazu weiter unten mehr. Die letzte Spalte zeigt also das Entgelt nach Abzug der Sozialabgaben, nicht das ausgezahlte Netto.
| Brutto/Monat | Beitragspflichtige Einnahme | AN-Anteil SV | AN-Anteil ohne Übergangsbereich | Entlastung | Entgelt nach SV-Abzug |
|---|---|---|---|---|---|
| 603,01 € | 399,14 € | 0,00 € | 127,54 € | 127,54 € | 603,01 € |
| 700,00 € | 510,28 € | 29,37 € | 148,05 € | 118,68 € | 670,63 € |
| 1.000,00 € | 854,06 € | 120,21 € | 211,50 € | 91,29 € | 879,79 € |
| 1.300,00 € | 1.197,84 € | 211,05 € | 274,95 € | 63,90 € | 1.088,95 € |
| 1.600,00 € | 1.541,63 € | 301,88 € | 338,40 € | 36,52 € | 1.298,12 € |
| 1.900,00 € | 1.885,41 € | 392,72 € | 401,85 € | 9,13 € | 1.507,28 € |
| 2.000,00 € | 2.000,00 € | 423,00 € | 423,00 € | 0,00 € | 1.577,00 € |
Zwei Lesarten helfen weiter. Erstens: Die Beitragslast der Beschäftigten steigt von null Prozent an der Untergrenze auf volle 21,15 Prozent bei 2.000 Euro — bei 700 Euro sind es 4,2 Prozent des Bruttos, bei 1.600 Euro schon 18,9 Prozent. Zweitens: Bei 2.000 Euro läuft die Formel exakt auf den regulären Beitrag zu. Wer die Obergrenze überschreitet, erlebt deshalb keine Abbruchkante, sondern zahlt einfach weiter den normalen Anteil.
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten, den sie allein tragen; ihr Beitrag liegt also über den Tabellenwerten. In Sachsen verschiebt sich die Aufteilung der Pflegeversicherung ebenfalls zulasten der Beschäftigten. Und weil die Krankenkassen jeden Versicherungszweig einzeln berechnen und dabei runden, weichen Entgeltabrechnungen um wenige Cent von diesen Werten ab.
Zwei Beispiele durchgerechnet
Beispiel 1 — 900 Euro brutto. Die Bemessungsgrundlage beträgt 0,6619 × 603 + 1,1459372226 × (900 − 603) = 399,13 + 340,34 = 739,47 Euro. Darauf 42,3 Prozent Gesamtbeitrag: 312,80 Euro. Die Bemessungsgrundlage für den Beschäftigtenanteil liegt bei 1,4316392269 × 297 = 425,20 Euro, davon 21,15 Prozent = 89,93 Euro. Der Arbeitgeber trägt die Differenz von 312,80 − 89,93 = 222,87 Euro. Ohne Übergangsbereich wären auf Arbeitnehmerseite 900 × 21,15 % = 190,35 Euro fällig. Die Entlastung beträgt damit 100,42 Euro im Monat oder 1.205,04 Euro im Jahr — und der Arbeitgeber zahlt mit 222,87 Euro mehr als seinen regulären halben Anteil.
Beispiel 2 — 1.900 Euro brutto. Bemessungsgrundlage: 399,13 + 1,1459372226 × 1.297 = 1.885,41 Euro, Gesamtbeitrag 797,53 Euro. Für den Beschäftigtenanteil: 1,4316392269 × 1.297 = 1.856,84 Euro, davon 21,15 Prozent = 392,72 Euro. Regulär wären es 401,85 Euro. Übrig bleibt eine Entlastung von 9,13 Euro im Monat. Am oberen Rand des Übergangsbereichs ist von der Förderung praktisch nichts mehr da — wer dort verhandelt, sollte den Brutto-Sprung und nicht die SV-Ersparnis im Blick haben.
Interessant ist auch der untere Rand. Der Wechsel von 603 auf 604 Euro kostet an Sozialabgaben rund 30 Cent. Teuer wird dieser Schritt nicht durch die Beiträge, sondern durch die Lohnsteuer, die ab hier nach Steuerklasse einbehalten wird.
Rentenanspruch: das volle Brutto zählt
Die reduzierten Beiträge schmälern die spätere Rente nicht. § 70 Absatz 1a SGB VI ordnet an, dass Entgeltpunkte für Beschäftigungen im Übergangsbereich seit dem 1. Juli 2019 aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt werden — nicht aus der abgesenkten Bemessungsgrundlage. Die frühere Möglichkeit, zur Vermeidung von Rentennachteilen auf die Beitragsminderung zu verzichten, ist damit überflüssig geworden und entfallen; § 163 Absatz 10 SGB VI, der sie enthielt, ist inzwischen weggefallen.
Was das konkret bringt, zeigt eine Beispielrechnung. Bei 900 Euro monatlich sind das 10.800 Euro im Jahr. Geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro (Anlage 1 SGB VI) ergeben sich 0,2079 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026 sind das 8,84 Euro Monatsrente je Jahr Midijob. Würde stattdessen die abgesenkte Bemessungsgrundlage zählen (739,47 Euro monatlich, 8.873,64 Euro im Jahr), kämen nur 0,1708 Entgeltpunkte und 7,26 Euro zusammen. Über zehn Jahre gerechnet macht das gut 15 Euro Monatsrente Unterschied.
Minijob, Midijob und reguläre Beschäftigung im Vergleich
| Merkmal | Minijob (bis 603 €) | Midijob (603,01–2.000 €) | Reguläre Beschäftigung |
|---|---|---|---|
| Beitrag der Beschäftigten | 3,6 % Rentenversicherung, Befreiung möglich | gleitend von 0 % auf 21,15 % | 21,15 % vom vollen Brutto |
| Eigener Krankenversicherungsschutz | nein | ja | ja |
| Arbeitslosenversicherung | nein | ja | ja |
| Entgeltpunkte für die Rente | voll nur ohne Befreiung von der Versicherungspflicht; mit Befreiung anteilig aus dem 15-%-Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (§ 172 Abs. 3 SGB VI) — rund 81 % der Entgeltpunkte, aber keine Pflichtbeitragszeit | aus dem vollen Arbeitsentgelt | aus dem vollen Arbeitsentgelt |
| Lohnsteuer | pauschal 2 % möglich, meist vom Arbeitgeber getragen | nach Steuerklasse, keine Pauschalierung | nach Steuerklasse |
| Arbeitgeberseite | rund 28 % Pauschalen plus Steuer und Umlagen | voller Anteil, im unteren Bereich erhöht | hälftiger Anteil |
Die Gegenüberstellung erklärt, warum sich der Sprung über die Geringfügigkeitsgrenze für viele lohnt, obwohl der Nettozuwachs zunächst klein wirkt: Krankenversicherungsschutz und Arbeitslosengeldanspruch sind im Minijob schlicht nicht zu haben. Umgekehrt gilt für Studierende, Rentner oder familienversicherte Ehepartner, dass diese Vorteile teilweise ins Leere laufen — dort kann ein Minijob unter dem Strich attraktiver bleiben.
Lohnsteuer im Midijob: keine Pauschale, sondern Steuerklasse
Die 2-Prozent-Pauschsteuer endet exakt an der Geringfügigkeitsgrenze. Oberhalb davon rechnet der Arbeitgeber nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, also nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Kirchensteuerpflicht. In Steuerklasse I bleibt es im unteren Teil des Übergangsbereichs meist bei null Euro: 1.000 Euro monatlich ergeben 12.000 Euro Jahresarbeitslohn und liegen damit schon vor Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (§ 32a EStG). Erst im oberen Teil des Bereichs wird spürbar Lohnsteuer einbehalten.
In den Steuerklassen V und VI sieht es anders aus — dort wird ab dem ersten Euro abgezogen. Das trifft vor allem Zweitverdiener, die aus einem pauschal besteuerten Minijob in einen Midijob wechseln: Die Sozialabgaben bleiben zunächst nahe null, die Lohnsteuer schlägt dafür sofort zu. Ein Trost bleibt: Zu viel einbehaltene Lohnsteuer holt man sich über die Einkommensteuererklärung zurück, notfalls in voller Höhe. Beim pauschal besteuerten Minijob geht das nicht, weil dieser Verdienst gar nicht in die Steuererklärung eingeht.
Grundlagen und weiterführende Quellen: § 20 SGB IV (Übergangsbereich und Formeln), das Lexikon der Deutschen Rentenversicherung zum Übergangsbereich sowie die Minijob-Zentrale zur Verdienstgrenze. Alle Beträge gelten für 2026; der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro gilt seit dem 1. Juli 2026.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Arbeit
Verwandte Rechner
Stundenlohn-Rechner
Berechnen Sie Ihren Stundenlohn aus dem Monats- oder Jahresgehalt. Oder ermitteln Sie das Gehalt aus dem Stundenlohn. Berücksichtigt aktuelle Tarife.
Gehaltserhöhung-Rechner
Berechnen Sie, wie viel netto von Ihrer Gehaltserhöhung übrig bleibt. Brutto-Netto-Vergleich. Kostenlos und ohne Anmeldung, mit Erklärungen und Beispielen.
Teilzeit-Rechner
Berechnen Sie Ihr Gehalt bei Teilzeit. Vergleichen Sie Vollzeit und Teilzeit mit Brutto und Netto. Berücksichtigt aktuelle Tarife, Mindestlohn und Abzüge 2026.
Mindestlohn-Rechner
Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt dem aktuellen Mindestlohn entspricht. Mit Monats- und Stundenberechnung. Kostenlos und ohne Anmeldung, mit Erklärungen und Beispielen.