VBL-Rechner — Betriebsrente Öffentlicher Dienst 2026
VBL-Betriebsrente berechnen: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für Angestellte im öffentlichen Dienst. Mit Versorgungspunkten und Beispielen 2026.
Angaben
Geschätzte VBL-Rente pro Monat
435,40 €
5.224,80 € pro Jahr
Versorgungspunkte gesamt
108,9
5,4 VP/Jahr x 20 Jahre
Beitrag gesamt / Monat
255,50 €
AG-Anteil: 192,15 €
AN-Anteil: 63,35 €
Hinweis: Diese Berechnung ist stark vereinfacht und dient nur zur groben Orientierung. Die tatsächliche VBL-Betriebsrente hängt von vielen Faktoren ab. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die VBL-Rente?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die betriebliche Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Wie hoch ist die VBL-Rente?
Die Höhe hängt von der Beschäftigungsdauer, dem Gehalt und dem gewählten Tarif ab. Im Durchschnitt liegt die VBL-Betriebsrente bei 200-500 Euro monatlich als Zusatzrente.
Sind die Regelsätze 2026 berücksichtigt?
Ja, alle Werte für Bürgergeld, Kindergeld (259 € pro Kind), Wohngeld und weitere Sozialleistungen entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialgesetzbuch (SGB).
Ratgeber
Was ist der VBL-Rechner — Betriebsrente Öffentlicher Dienst 2026?
Der VBL-Rechner berechnet die Betriebsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Wie funktioniert der VBL-Rechner — Betriebsrente Öffentlicher Dienst 2026?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, die Beschäftigungsdauer und die Pflichtversicherungszeit ein. Der Rechner ermittelt die Versorgungspunkte und berechnet die monatliche VBL-Betriebsrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Wichtige Daten und Fakten
VBLklassik: Pflichtversicherung im öffentlichen Dienst. Umlage West insgesamt: 7,30 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon Arbeitgeber 5,49 % und Arbeitnehmer 1,81 % (seit 01.01.2023). Messbetrag: 4 EUR je Versorgungspunkt. VBL-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die VBL-Betriebsrente Schritt für Schritt: 1. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt eingeben: Das Bruttogehalt, auf das VBL-Beiträge gezahlt werden (entspricht weitgehend dem Brutto laut TV-L oder TVöD). 2. Beiträge prüfen: Arbeitnehmer-Umlage: 1,81 % des Brutto. Arbeitgeber-Umlage: 5,49 % des Brutto (Umlage West insgesamt 7,30 %, Stand seit 01.01.2023). Bei VBLextra (freiwillige Zusatzvorsorge): weitere Eigenbeträge möglich. 3. Versorgungspunkte berechnen: Jährliche Punkte = (Jahresentgelt / 12) / 1.000 EUR Referenzentgelt x Altersfaktor des jeweiligen Kalenderjahres. Der Altersfaktor ist höher für jüngere Beschäftigte (Zinseffekt) und sinkt mit jedem Lebensjahr. 4. Versorgungspunkte addieren: Alle jährlichen Punkte über die gesamte Beschäftigungsdauer summieren. 5. Monatliche Betriebsrente: Summe der Versorgungspunkte x Messbetrag (4 EUR). 6. Zusammen mit der gesetzlichen Rente ergibt sich die Gesamtversorgung im Alter.
Berechnungsbeispiel
Angestellter im öffentlichen Dienst, Brutto 4.200 EUR/Monat, Eintritt mit 30, 35 Dienstjahre (Alter 30 bis 64). AN-Umlage: 4.200 x 1,81 % = 76,02 EUR/Monat, AG-Umlage: 4.200 x 5,49 % = 230,58 EUR/Monat. Entgeltverhältnis: 4.200 / 1.000 = 4,2. Summe der Altersfaktoren für die Alter 30 bis 64: 45,3. Versorgungspunkte: 4,2 x 45,3 = 190,26. VBL-Rente: 190,26 x 4 EUR = 761,04 EUR/Monat.
Punktemodell statt Gesamtversorgung: so entsteht die VBL-Rente
Seit dem Systemwechsel zum 1. Januar 2002 rechnet die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder nicht mehr mit einer Gesamtversorgung, sondern mit Versorgungspunkten. Jedes Kalenderjahr liefert eine eigene Punktzahl, alle Punkte werden bis zum Rentenbeginn addiert, und am Ende steht eine einfache Multiplikation: Pro Versorgungspunkt gibt es eine monatliche Betriebsrente von 4,00 Euro, den sogenannten Messbetrag (§ 35 Abs. 1 VBLS, § 7 Abs. 1 ATV).
Die Jahrespunkte folgen der Formel aus § 36 Abs. 2 VBLS beziehungsweise § 8 Abs. 2 ATV: Ein Zwölftel des vom Arbeitgeber gemeldeten zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts wird durch das Referenzentgelt von 1.000,00 Euro geteilt und mit dem Altersfaktor des jeweiligen Jahres multipliziert. Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt der steuerpflichtige Arbeitslohn (§ 64 Abs. 4 VBLS) – die Jahressonderzahlung zählt also mit, steuerfreie Zuschläge nicht. Nach oben greift eine Grenze: Berücksichtigt wird höchstens der 2,5-fache Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, 2026 also 21.125,00 Euro im Monat.
Welcher Altersfaktor greift, entscheidet nicht das Eintrittsalter, sondern das Alter im jeweiligen Kalenderjahr, gerechnet als Kalenderjahr minus Geburtsjahr (§ 36 Abs. 3 VBLS). Wer mit 30 anfängt, sammelt im ersten Jahr mit Faktor 2,0 und mit 55 nur noch mit Faktor 1,0.
Punkte gibt es auch für Zeiten ohne Entgelt. Für die Elternzeit – also das ruhende Arbeitsverhältnis – rechnet die Satzung mit einem fiktiven Entgelt von 500 Euro je vollem Kalendermonat, längstens für 36 Kalendermonate je Kind (§ 9 Abs. 1 ATV). Ein volles Jahr Elternzeit mit Altersfaktor 2,0 bringt damit einen zusätzlichen Versorgungspunkt, also 4,00 Euro Monatsrente. Für die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz gilt diese 500-Euro-Regel ausdrücklich nicht: Dort werden die Versorgungspunkte aus dem fiktiven Entgelt nach § 21 TVöD beziehungsweise § 21 TV-L ermittelt, also aus dem bisherigen Durchschnittsentgelt – im Mutterschutz laufen die Punkte deshalb praktisch in bisheriger Höhe weiter. Bei Erwerbsminderung kommt eine Zurechnungszeit bis zum Alter 60 hinzu, und aus Überschüssen der Kapitalanlage verteilt die VBL Bonuspunkte. Anspruch auf die Betriebsrente besteht nach einer Wartezeit von 60 Umlage- beziehungsweise Beitragsmonaten. Bei vorzeitigem Rentenbeginn mindert sich die Betriebsrente um 0,3 Prozent je Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, höchstens jedoch um 10,8 Prozent. Kleinstrenten bis 39,55 Euro im Monat – 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2026 – werden abgefunden statt gezahlt.
Verbindlich ist immer der jährliche Versicherungsnachweis der VBL. Rechner, auch dieser, arbeiten mit konstantem Entgelt und vereinfachten Annahmen; reale Erwerbsbiografien mit Teilzeit, Stufenaufstiegen, Elternzeit und Tariferhöhungen weichen davon ab.
Altersfaktor 2026: die komplette Staffel von 17 bis 64
Der Altersfaktor bildet den Zinseffekt bis zum Rentenbeginn ab: Je jünger die versicherte Person im Beitragsjahr ist, desto länger arbeitet der Beitrag und desto mehr Punkte bringt derselbe Euro Entgelt. Zwischen 17 und 64 sinkt der Faktor von 3,1 auf 0,8. Ein Euro Entgelt ist am Berufsanfang also fast viermal so viel wert wie kurz vor dem Ruhestand.
| Alter | Faktor | Alter | Faktor | Alter | Faktor |
|---|---|---|---|---|---|
| 17 | 3,1 | 33 | 1,9 | 49 | 1,2 |
| 18 | 3,0 | 34 | 1,8 | 50 | 1,1 |
| 19 | 2,9 | 35 | 1,7 | 51 | 1,1 |
| 20 | 2,8 | 36 | 1,7 | 52 | 1,1 |
| 21 | 2,7 | 37 | 1,6 | 53 | 1,0 |
| 22 | 2,6 | 38 | 1,6 | 54 | 1,0 |
| 23 | 2,5 | 39 | 1,6 | 55 | 1,0 |
| 24 | 2,4 | 40 | 1,5 | 56 | 1,0 |
| 25 | 2,4 | 41 | 1,5 | 57 | 0,9 |
| 26 | 2,3 | 42 | 1,4 | 58 | 0,9 |
| 27 | 2,2 | 43 | 1,4 | 59 | 0,9 |
| 28 | 2,2 | 44 | 1,3 | 60 | 0,9 |
| 29 | 2,1 | 45 | 1,3 | 61 | 0,9 |
| 30 | 2,0 | 46 | 1,3 | 62 | 0,8 |
| 31 | 2,0 | 47 | 1,2 | 63 | 0,8 |
| 32 | 1,9 | 48 | 1,2 | 64 | 0,8 |
Grundlage sind die Altersfaktoren nach § 36 Abs. 3 VBLS und § 8 Abs. 3 ATV, veröffentlicht von der VBL zur Berechnung der Betriebsrente. Ab Alter 64 bleibt es bei 0,8.
Drei Beispiele mit den Werten für 2026
Beispiel 1: Einstieg mit 35, Jahresentgelt 45.000 Euro
Ein Sachbearbeiter tritt mit 35 in den öffentlichen Dienst ein und bleibt bis 64. Sein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt beträgt 45.000 Euro im Jahr, also 3.750,00 Euro im Monat.
- Ein Zwölftel des Jahresentgelts: 45.000 Euro geteilt durch 12 = 3.750,00 Euro
- Verhältnis zum Referenzentgelt: 3.750,00 geteilt durch 1.000,00 = 3,75
- Erstes Jahr, Altersfaktor 1,7: 3,75 × 1,7 = 6,375 Versorgungspunkte
- Summe der Altersfaktoren für die Alter 35 bis 64: 35,7
- Versorgungspunkte insgesamt: 3,75 × 35,7 = 133,88
- Monatliche Betriebsrente: 133,88 × 4,00 Euro = 535,50 Euro
Seine eigene Umlage kostet ihn 3.750,00 × 1,81 % = 67,88 Euro im Monat, der Arbeitgeber legt 3.750,00 × 5,49 % = 205,88 Euro dazu. Zusammen fließen 273,75 Euro monatlich an die VBL.
Beispiel 2: Einstieg mit 25, Jahresentgelt 36.000 Euro
Eine Erzieherin startet mit 25 und verdient 3.000,00 Euro im Monat, also 20 Prozent weniger als der Sachbearbeiter aus Beispiel 1. Ihre Betriebsrente fällt trotzdem höher aus, weil sie zehn Jahre länger einzahlt und dabei die frühen Jahre mit den hohen Altersfaktoren mitnimmt.
- Verhältnis zum Referenzentgelt: 3.000,00 geteilt durch 1.000,00 = 3,0
- Erstes Jahr, Altersfaktor 2,4: 3,0 × 2,4 = 7,20 Versorgungspunkte
- Summe der Altersfaktoren für die Alter 25 bis 64: 56,5
- Versorgungspunkte insgesamt: 3,0 × 56,5 = 169,50
- Monatliche Betriebsrente: 169,50 × 4,00 Euro = 678,00 Euro
Zehn zusätzliche Berufsjahre am Anfang bringen hier 142,50 Euro mehr Monatsrente als das höhere Gehalt in Beispiel 1. Genau diesen Effekt erzeugt die Altersfaktor-Staffel.
Beispiel 3: Späteinstieg mit 50, Jahresentgelt 57.600 Euro
Eine Ärztin wechselt mit 50 aus der Privatwirtschaft an ein Universitätsklinikum. Entgelt 4.800,00 Euro im Monat, 15 Beitragsjahre bis 64.
- Verhältnis zum Referenzentgelt: 4.800,00 geteilt durch 1.000,00 = 4,8
- Erstes Jahr, Altersfaktor 1,1: 4,8 × 1,1 = 5,28 Versorgungspunkte
- Summe der Altersfaktoren für die Alter 50 bis 64: 14,2
- Versorgungspunkte insgesamt: 4,8 × 14,2 = 68,16
- Monatliche Betriebsrente: 68,16 × 4,00 Euro = 272,64 Euro
Geht sie zwei Jahre früher in Rente, mindert sich die Betriebsrente um 24 × 0,3 % = 7,2 Prozent, also um 19,63 Euro auf 253,01 Euro. Das hohe Gehalt gleicht die fehlenden Jahre nicht aus: Trotz 60 Prozent mehr Entgelt als die Erzieherin erreicht sie nur gut 40 Prozent von deren Betriebsrente.
Umlage und Beitrag 2026: West und Ost im Vergleich
Im Abrechnungsverband West finanziert die VBLklassik ihre Leistungen im Umlageverfahren, im Abrechnungsverband Ost über eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung. Für Beschäftigte ist der Unterschied handfest: Im Westen tragen sie 1,81 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, im Osten 4,25 Prozent. Sanierungsgeld nach § 65 VBLS wird seit Januar 2023 nicht mehr erhoben und steht für 2026 bei 0,00 Prozent.
| Aufwendungen zur Pflichtversicherung 2026 (§ 63 Abs. 1 VBLS) | Abrechnungsverband West | Abrechnungsverband Ost |
|---|---|---|
| Umlage Arbeitgeber | 5,49 % | 1,06 % (ab 01.01.2027: 2,59 %) |
| Umlage Arbeitnehmer | 1,81 % | entfällt |
| Umlage insgesamt | 7,30 % | 1,06 % |
| Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren | entfällt | 6,25 % |
| davon Arbeitgeberanteil | – | 2,00 % |
| davon Arbeitnehmeranteil | – | 4,25 % |
| Höchstgrenze des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts | 21.125,00 Euro im Monat | 21.125,00 Euro im Monat |
Bei 3.750,00 Euro Monatsentgelt sind das im Westen 67,88 Euro Eigenanteil, im Osten 159,38 Euro. Die Umlage trägt im Osten allein der Arbeitgeber, den Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren teilen sich beide Seiten. Wer im Tarifgebiet West eingruppiert ist und beim selben Arbeitgeber ins Beitrittsgebiet wechselt, bleibt beim West-Umlagesatz (§ 64 Abs. 2 Satz 4 VBLS). Sämtliche Sätze stammen aus den Angaben der VBL zur Finanzierung der VBLklassik.
VBLklassik oder VBLextra: der Unterschied wirkt sich auf die Rente aus
VBLklassik ist die Pflichtversicherung. Wer unter TVöD, TV-L oder einen vergleichbaren Tarifvertrag fällt, wird vom Arbeitgeber angemeldet, und die Rente ergibt sich aus dem Punktemodell mit dem satzungsmäßig festgelegten Messbetrag von 4,00 Euro. Diese Größe ist verlässlich kalkulierbar, deshalb lässt sich die VBLklassik-Rente überhaupt seriös vorausberechnen.
VBLextra funktioniert anders: eine freiwillige, kapitalgedeckte Versicherung zusätzlich zur Pflichtversicherung, meist über Entgeltumwandlung, teils mit Riester-Förderung. Versorgungspunkte und Messbetrag spielen hier keine Rolle. Die garantierte Rente hängt von der Tarifgeneration ab (AVBextra 01 bis 04), außerdem von Beitragshöhe und Eintrittsalter. Im aktuell offenen Tarif VBLextra 04 enthalten die Altersfaktoren eine garantierte Verzinsung der Beiträge von 0,25 Prozent; nicht garantierte Überschüsse können hinzukommen. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei 24,72 Euro im Monat beziehungsweise 296,63 Euro im Jahr (§ 25 Abs. 2 AVBextra).
Für VBLextra lässt sich keine allgemeingültige Formel angeben: Die Leistung ist nicht satzungsmäßig fixiert, sondern hängt von Tarifgeneration, Rechnungszins und Überschussbeteiligung ab. Unser Rechner arbeitet in dieser Variante mit einer vereinfachten Modellannahme und liefert nur eine Größenordnung. Verbindlich sind das persönliche Angebot und der Versicherungsnachweis der VBL.
Startgutschriften: die Dienstjahre vor 2002
Wer schon vor dem Systemwechsel im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, bringt eine Startgutschrift mit: die zum 31. Dezember 2001 bewertete Anwartschaft aus dem alten Gesamtversorgungssystem, umgerechnet in Versorgungspunkte. Allein die Neuregelung von 2017 betraf rund 1,7 Millionen rentenferne und beitragsfreie Startgutschriften. Ermittelt werden sie bis heute nach zwei getrennten Regelwerken.
- Rentennahe Jahrgänge: Pflichtversicherte im Tarifgebiet West, die am 31. Dezember 2001 das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Ihre Startgutschrift orientiert sich an der Versorgungsrente, die ihnen im alten System mit Alter 63 zugestanden hätte (§ 79 Abs. 2 VBLS). Der Besitzstand bleibt damit weitgehend erhalten.
- Rentenferne Jahrgänge: alle übrigen. Ihre Anwartschaft wird nach dem Muster des § 18 Abs. 2 BetrAVG aus einer Voll-Leistung abgeleitet. Ursprünglich zählte jedes Pflichtversicherungsjahr mit 2,25 vom Hundert. Nach der 23. Satzungsänderung vom 8. November 2017 wird der Prozentsatz individuell ermittelt: 100 Prozent geteilt durch die Jahre vom Beginn der Pflichtversicherung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, mindestens 2,25 und höchstens 2,5 vom Hundert je Jahr. Bei einem Eintritt mit 24 sind es beispielsweise 2,4390 vom Hundert je Versicherungsjahr.
Fällt die Neuberechnung ungünstiger aus als die frühere, bleibt es bei der bisherigen Startgutschrift. Sie steht auf dem Versicherungsnachweis und wird den laufend erworbenen Versorgungspunkten hinzugerechnet. Kein Online-Rechner kann sie ermitteln, dafür wäre die vollständige Erwerbsbiografie bis 2001 nötig.
Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente
In der Ansparphase bleiben Umlage und Beitrag nur in engen Grenzen abgabenfrei, dafür wird die spätere Rente besteuert. Die Arbeitgeberumlage ist nach § 3 Nr. 56 EStG bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge versteuert der Arbeitgeber pauschal nach § 40b EStG oder die Beschäftigten individuell. Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren und zur freiwilligen Versicherung sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, sozialabgabenfrei allerdings nur bis 4 Prozent (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).
| Steuerliche Grenzbeträge 2026 (Abrechnungsverband West) | monatlich | jährlich |
|---|---|---|
| Steuerfreie Arbeitgeberumlage, § 3 Nr. 56 EStG (4 % der BBG) | 338,00 Euro | 4.056,00 Euro |
| Pauschalversteuerung der Umlage, § 40b EStG i. V. m. § 37 Abs. 2 ATV | 92,03 Euro | 1.104,36 Euro |
| Steuerfreie Beiträge zum Kapitaldeckungsverfahren, § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG (8 % der BBG) | 676,00 Euro | 8.112,00 Euro |
| Davon sozialversicherungsfrei, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV (4 % der BBG) | 338,00 Euro | 4.056,00 Euro |
| Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung, § 25 Abs. 2 AVBextra | 24,72 Euro | 296,63 Euro |
Renten, die auf steuerfreien Umlagen und Beiträgen beruhen, werden vollständig nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Für Rentenanteile aus pauschal oder individuell versteuerten Umlagen bleibt es dagegen beim Ertragsanteil. Die VBL meldet beide Teile getrennt an die Finanzverwaltung.
Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, denn die Betriebsrente ist ein Versorgungsbezug (§ 229 SGB V), den Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner allein tragen. In der Krankenversicherung bleibt ein Freibetrag von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße beitragsfrei, 2026 also 197,75 Euro. In der Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag nur als Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der volle Betrag beitragspflichtig.
Für die 535,50 Euro aus Beispiel 1 ergibt sich bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent:
- Krankenversicherung: 535,50 minus 197,75 = 337,75 Euro, davon 17,5 % = 59,11 Euro
- Pflegeversicherung mit Kind: 535,50 × 3,6 % = 19,28 Euro (kinderlos ab 23 Jahren: 4,2 % = 22,49 Euro)
- Betriebsrente nach Sozialabgaben: 535,50 minus 78,39 = 457,11 Euro
Rund 15 Prozent der Bruttobetriebsrente gehen für Sozialabgaben ab, bevor überhaupt Einkommensteuer anfällt. Wer die VBL-Rente in die Ruhestandsplanung einbaut, sollte deshalb mit dem Nettobetrag rechnen und die gesetzliche Rente getrennt kalkulieren; deren aktueller Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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