Verletztengeld-Rechner
Berechnen Sie Verletztengeld 2026 nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: 80 % des Regelentgelts, höchstens das Netto, abzüglich Beiträgen, pro Monat und Tag.
Angaben
Vorbelegt ist der gesetzliche Wert 94.920,00 € (2 × Bezugsgröße 2026, § 85 Abs. 2 SGB VII). Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen in ihrer Satzung einen höheren Betrag fest.
Verletztengeld pro Monat
2.056,20 €
nach SV-Abzügen
Pro Tag
68,54 €
Einkommensverlust
243,80 €
gegenüber Nettogehalt
Berechnungsdetails
Hinweis: Verletztengeld zahlt die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Solange der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt (in der Regel 6 Wochen), wird dieses angerechnet – ausgezahlt wird deshalb meist erst ab der 7. Woche. Es beträgt 80 % des Regelentgelts, höchstens das Nettoentgelt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge trägt der UV-Träger; abgezogen werden nur die halben Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei Kinderlosen ab 23 zusätzlich der Zuschlag zur Pflegeversicherung. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld zahlt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird; solange der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt (meist 6 Wochen), wird dieses angerechnet, sodass die Zahlung in der Regel ab der 7. Woche einsetzt.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber das Nettoentgelt. Es wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, bis eine Rente oder Heilung eintritt.
Ist Verletztengeld höher als Krankengeld?
In der Regel ja. Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und ist nur durch das volle Nettoentgelt gedeckelt, Krankengeld dagegen beträgt 70 % des Bruttos und höchstens 90 % des Nettos. Bei 3.500 € brutto und 2.300 € netto ergibt der Rechner vor Abzügen 2.300 € Verletztengeld statt 2.070 € Krankengeld; nach Abzug der halben Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (10,6 % = 243,80 €) bleiben 2.056,20 € im Monat. Voraussetzung ist ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit – Leistungsträger ist dann die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).
Ratgeber
Was ist der Verletztengeld-Rechner?
Der Verletztengeld-Rechner berechnet die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Wie funktioniert der Verletztengeld-Rechner?
Geben Sie Brutto- und Nettogehalt ein. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts (Brutto bis zum Höchstjahresarbeitsverdienst laut Satzung), aber nicht mehr als das Nettogehalt. Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird; während der Entgeltfortzahlung (meist 6 Wochen) wird das fortgezahlte Entgelt angerechnet. Abgezogen werden nur die halben Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (10,6 %).
Wichtige Daten und Fakten
Verletztengeld: 80 % des Regelentgelts, max. 100 % des Netto. Regelentgelt höchstens 1/360 des Höchstjahresarbeitsverdienstes pro Tag (gesetzlich 2026: 94.920 Euro = 263,67 Euro/Tag, per Satzung oft höher). Anspruch ab ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit, ausgezahlt meist nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Abzug: halbe RV- und AV-Beiträge (10,6 %); KV und PV trägt die Unfallversicherung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Verletztengeld Schritt für Schritt: 1. Bruttoentgelt ermitteln: Das regelmäßige Bruttogehalt vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. 2. Nettoentgelt bestimmen: Das letzte abgerechnete Nettogehalt vor dem Ereignis. 3. Verletztengeld berechnen: 80 % des Bruttoentgelts (Regelentgelt, höchstens 1/360 des Höchstjahresarbeitsverdienstes pro Kalendertag – gesetzlich 2026: 94.920 EUR/Jahr = 263,67 EUR/Tag, die Satzung der Berufsgenossenschaft kann mehr vorsehen), jedoch maximal 100 % des Nettoentgelts. Es gilt der niedrigere Betrag. 4. Beginn: Ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, die auf das Verletztengeld angerechnet wird; danach zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. 5. Dauer: Bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Feststellung einer Rente. Ist mit der Arbeitsfähigkeit nicht mehr zu rechnen und kommen keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, endet es spätestens mit Ablauf der 78. Woche ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (nicht vor dem Ende einer stationären Behandlung). 6. SV-Beiträge: Der Versicherte trägt die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (9,3 % + 1,3 % = 10,6 %), die andere Hälfte übernimmt die Berufsgenossenschaft. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt sie allein; nur Kinderlose ab 23 tragen den PV-Zuschlag von 0,6 % selbst.
Berechnungsbeispiel
Brutto 3.600 EUR, Netto 2.350 EUR. 80 % Brutto: 2.880 EUR. Maximal Netto: 2.350 EUR. Verletztengeld: 2.350 EUR/Monat. Minus halbe RV- und AV-Beiträge (10,6 % = 249,10 EUR): Auszahlung 2.100,90 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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