Verletztengeld-Rechner
Berechnen Sie das Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
Angaben
Verletztengeld pro Monat
2.024,00 €
nach SV-Abzügen
Pro Tag
67,47 €
Einkommensverlust
276,00 €
gegenüber Nettogehalt
Berechnungsdetails
Hinweis: Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (UV-Traeger) bei Arbeitsunfaellen und Berufskrankheiten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt. Es beträgt 80% des Regelentgelts, ist jedoch auf das Nettoentgelt begrenzt. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (6 Wochen) endet.
Wie hoch ist das Verletztengeld?
Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber das Nettoentgelt. Es wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, bis eine Rente oder Heilung eintritt.
Sind die Regelsätze 2026 berücksichtigt?
Ja, alle Werte für Bürgergeld, Kindergeld (255 € pro Kind), Wohngeld und weitere Sozialleistungen entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialgesetzbuch (SGB).
Kurz erklärt · Quick Answer
Der Verletztengeld-Rechner berechnet die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Was ist der Verletztengeld-Rechner?
Der Verletztengeld-Rechner berechnet die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Wie funktioniert der Verletztengeld-Rechner?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als das Nettogehalt. Es wird ab dem Tag nach dem Unfall gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert.
Wichtige Daten und Fakten
Verletztengeld: 80 % des Brutto, max. 100 % des Netto. Bezug ab 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. SV-Beiträge werden zur Hälfte vom Versicherten getragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Verletztengeld Schritt für Schritt: 1. Bruttoentgelt ermitteln: Das regelmaessige Bruttogehalt vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. 2. Nettoentgelt bestimmen: Das letzte abgerechnete Nettogehalt vor dem Ereignis. 3. Verletztengeld berechnen: 80 % des Bruttoentgelts, jedoch maximal 100 % des Nettoentgelts. Es gilt der niedrigere Betrag. 4. Beginn: Ab dem Tag nach dem Unfall, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert. In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. 5. Dauer: Bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Feststellung einer Rente. Laengstens 78 Wochen. 6. SV-Beiträge: Der Versicherte trägt die Haelfte der Beiträge zur KV, PV, RV und AV, die andere Haelfte uebernimmt die Berufsgenossenschaft.
Berechnungsbeispiel
Brutto 3.600 EUR, Netto 2.350 EUR. 80 % Brutto: 2.880 EUR. Maximal Netto: 2.350 EUR. Verletztengeld: 2.350 EUR/Monat. Minus SV-Beiträge (ca. 12 %): Auszahlung ca. 2.068 EUR.
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Verwandte Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Mit Bezugsdauer, Bemessungsentgelt und Leistungssatz. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
Wohngeld-Rechner
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld. Berechnung nach dem Wohngeldgesetz mit Mietstufe und Einkommen. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.
Kindergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihren Kindergeldanspruch. Aktuell 259 Euro pro Kind und Monat. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
BAföG-Rechner
Berechnen Sie Ihren BAföG-Anspruch für Studium oder Schule. Mit Freibeträgen und Einkommensanrechnung. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.