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Verletztengeld-Rechner

Berechnen Sie das Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Verletztengeld pro Monat

2.024,00 €

nach SV-Abzügen

Pro Tag

67,47 €

Einkommensverlust

276,00 €

gegenüber Nettogehalt

Berechnungsdetails

80% vom Brutto (Regelentgelt)2.800,00 €
Max. Netto (Obergrenze)2.300,00 €
Verletztengeld vor SV2.300,00 €
SV-Beiträge (ca. 12%)-276,00 €
Verletztengeld netto2.024,00 €

Hinweis: Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft (UV-Traeger) bei Arbeitsunfaellen und Berufskrankheiten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt. Es beträgt 80% des Regelentgelts, ist jedoch auf das Nettoentgelt begrenzt. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Verletztengeld?

Verletztengeld wird von der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (6 Wochen) endet.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber das Nettoentgelt. Es wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, bis eine Rente oder Heilung eintritt.

Sind die Regelsätze 2026 berücksichtigt?

Ja, alle Werte für Bürgergeld, Kindergeld (255 € pro Kind), Wohngeld und weitere Sozialleistungen entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialgesetzbuch (SGB).

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Verletztengeld-Rechner berechnet die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Was ist der Verletztengeld-Rechner?

Der Verletztengeld-Rechner berechnet die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Wie funktioniert der Verletztengeld-Rechner?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als das Nettogehalt. Es wird ab dem Tag nach dem Unfall gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert.

Wichtige Daten und Fakten

Verletztengeld: 80 % des Brutto, max. 100 % des Netto. Bezug ab 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. SV-Beiträge werden zur Hälfte vom Versicherten getragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie das Verletztengeld Schritt für Schritt: 1. Bruttoentgelt ermitteln: Das regelmaessige Bruttogehalt vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit. 2. Nettoentgelt bestimmen: Das letzte abgerechnete Nettogehalt vor dem Ereignis. 3. Verletztengeld berechnen: 80 % des Bruttoentgelts, jedoch maximal 100 % des Nettoentgelts. Es gilt der niedrigere Betrag. 4. Beginn: Ab dem Tag nach dem Unfall, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert. In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. 5. Dauer: Bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Feststellung einer Rente. Laengstens 78 Wochen. 6. SV-Beiträge: Der Versicherte trägt die Haelfte der Beiträge zur KV, PV, RV und AV, die andere Haelfte uebernimmt die Berufsgenossenschaft.

Berechnungsbeispiel

Brutto 3.600 EUR, Netto 2.350 EUR. 80 % Brutto: 2.880 EUR. Maximal Netto: 2.350 EUR. Verletztengeld: 2.350 EUR/Monat. Minus SV-Beiträge (ca. 12 %): Auszahlung ca. 2.068 EUR.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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