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Vorabpauschale-Rechner

Berechnen Sie die Vorabpauschale für Ihre Fondsanteile. Mit Basiszins und Teilfreistellung. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

2026: 3,20%

Vorabpauschale

1.120,00 €

Steuer auf Vorabpauschale

0,00 €

Berechnung im Detail

Basisertrag (50.000,00 € x 70% x 3,20%)1.120,00 €
Vorabpauschale1.120,00 €
- Teilfreistellung (30%)336,00 €
Steuerpflichtiger Betrag784,00 €
- Sparerpauschbetrag1.000,00 €
Steuer (26,375%)0,00 €

Die Vorabpauschale wird Anfang des Folgejahres eingezogen und beim Verkauf der Fondsanteile gegengerechnet. Basiszins wird jährlich vom BMF festgelegt. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Investmentfonds. Sie wird Anfang Januar für das Vorjahr berechnet und automatisch von der Bank eingezogen.

Wie berechnet sich die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins (vom BMF festgelegt) mal 70 %. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres gedeckelt.

Sind die Steuerwerte für 2026 aktuell?

Ja, alle Steuersätze, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 €. Quellen sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und gesetze-im-internet.de.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Vorabpauschale-Rechner berechnet die jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierende Fonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz.

Was ist der Vorabpauschale-Rechner?

Der Vorabpauschale-Rechner berechnet die jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierende Fonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz.

Wie funktioniert der Vorabpauschale-Rechner?

Die Vorabpauschale basiert auf dem Fondswert zum Jahresanfang, multipliziert mit dem Basiszins der Bundesbank und dem Faktor 0,7. Teilfreistellungen (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %) werden abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag fällt Abgeltungsteuer an.

Wichtige Daten und Fakten

Basiszins 2026: 3.20%. Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Vorabpauschale wird Anfang Januar vom Verrechnungskonto eingezogen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Vorabpauschale Schritt für Schritt: 1. Fondswert zum Jahresanfang ermitteln: Wert aller Anteile eines Fonds zum 01. Januar des laufenden Jahres. 2. Basisertrag berechnen: Fondswert x Basiszins x 0,7. Der Basiszins wird von der Bundesbank festgelegt (2026: 3.20%). 3. Wertentwicklung prüfen: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Kalenderjahr begrenzt. Bei negativer Wertentwicklung fällt keine Vorabpauschale an. Ausgeschüttete Erträge werden vom Basisertrag abgezogen. 4. Teilfreistellung anwenden: Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil): 30 % steuerfrei. Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil): 15 % steuerfrei. Immobilienfonds: 60 % steuerfrei. 5. Steuer berechnen: Vorabpauschale nach Teilfreistellung minus Sparerpauschbetrag (1.000 EUR), dann 26,375 % Abgeltungssteuer inkl. Soli. Beispiel: Thesaurierender MSCI-World-ETF (Aktienfonds), Fondswert am 01.01.2026: 50.000 EUR. Wertzuwachs im Jahr: 4.000 EUR. Basisertrag: 50.000 x 3.20% x 0,7 = 801,50 EUR. Begrenzung: 801,50 EUR < 4.000 EUR Wertzuwachs -- also bleibt 801,50 EUR. Teilfreistellung (30 %): 801,50 x 70 % = 561,05 EUR. Nach Sparerpauschbetrag (angenommen noch 500 EUR verfügbar): steuerpflichtig 61,05 EUR. Steuer: 61,05 x 26,375 % = 16,10 EUR. Die Vorabpauschale wird bei späteren Verkäufen als bereits versteuert angerechnet.

Berechnungsbeispiel

MSCI-World-ETF, Fondswert 50.000 EUR, Wertzuwachs 4.000 EUR, Basiszins 3.20%. Basisertrag: 801,50 EUR. Nach Teilfreistellung (30 %): 561,05 EUR. Abzgl. Sparerpauschbetrag (500 EUR): 61,05 EUR steuerpflichtig. Steuer (26,375 %): 16,10 EUR.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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