Vorabpauschale-Rechner
Vorabpauschale für Fonds und ETFs mit dem Basiszins 2026 von 3,20 %: Basisertrag, Ausschüttungen, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag bis zur Steuer.
2026: 3,20%
Vorabpauschale
1.120,00 €
Steuer auf Vorabpauschale
0,00 €
Berechnung im Detail
Die Vorabpauschale wird Anfang des Folgejahres eingezogen und beim Verkauf der Fondsanteile gegengerechnet. Basiszins wird jährlich vom BMF festgelegt. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Investmentfonds. Sie wird Anfang Januar für das Vorjahr berechnet und automatisch von der Bank eingezogen.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins (vom BMF festgelegt) mal 70 %. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres gedeckelt.
Ab welchem Fondswert kostet die Vorabpauschale tatsächlich Steuern?
Mit dem Basiszins 2026 von 3,20 % beträgt der Basisertrag 2,24 % des Fondswerts am 1. Januar (3,20 % × 0,7). Bei einem Aktienfonds bleiben nach 30 % Teilfreistellung 1,568 % steuerpflichtig, und solange dieser Betrag zusammen mit Ihren übrigen Kapitalerträgen unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) liegt, fällt keine Steuer an – ohne weitere Kapitalerträge also bis zu einem Fondswert von rund 63.775 € (Ehepaare rund 127.550 €). Beispiel: Bei 100.000 € beträgt die Vorabpauschale 2.240 €, nach Teilfreistellung 1.568 €; nach Abzug von 1.000 € sind 568 € zu versteuern, das ergibt 149,81 € Steuer (26,375 %, ohne Kirchensteuer).
Ratgeber
Was ist der Vorabpauschale-Rechner?
Der Vorabpauschale-Rechner berechnet die jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierende Fonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz.
Wie funktioniert der Vorabpauschale-Rechner?
Die Vorabpauschale basiert auf dem Fondswert zum Jahresanfang, multipliziert mit dem Basiszins der Bundesbank und dem Faktor 0,7. Teilfreistellungen (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %) werden abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag fällt Abgeltungsteuer an.
Wichtige Daten und Fakten
Basiszins 2026: 3,20 %. Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Vorabpauschale wird Anfang Januar vom Verrechnungskonto eingezogen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Vorabpauschale Schritt für Schritt: 1. Fondswert zum Jahresanfang ermitteln: Wert aller Anteile eines Fonds zum 01. Januar des laufenden Jahres. 2. Basisertrag berechnen: Fondswert x Basiszins x 0,7. Der Basiszins wird von der Bundesbank festgelegt (2026: 3,20 %). 3. Wertentwicklung prüfen: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs im Kalenderjahr begrenzt. Bei negativer Wertentwicklung fällt keine Vorabpauschale an. Ausgeschüttete Erträge werden vom Basisertrag abgezogen. 4. Teilfreistellung anwenden: Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil): 30 % steuerfrei. Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil): 15 % steuerfrei. Immobilienfonds: 60 % steuerfrei. 5. Steuer berechnen: Vorabpauschale nach Teilfreistellung minus Sparerpauschbetrag (1.000 EUR), dann 26,375 % Abgeltungssteuer inkl. Soli. Beispiel: Thesaurierender MSCI-World-ETF (Aktienfonds), Fondswert am 01.01.2026: 50.000 EUR. Wertzuwachs im Jahr: 4.000 EUR. Basisertrag: 50.000 x 3,20 % x 0,7 = 1.120,00 EUR. Begrenzung: 1.120,00 EUR < 4.000 EUR Wertzuwachs – also bleibt 1.120,00 EUR. Teilfreistellung (30 %): 1.120,00 x 70 % = 784,00 EUR. Nach Sparerpauschbetrag (angenommen noch 500 EUR verfügbar): steuerpflichtig 284,00 EUR. Steuer: 284,00 x 26,375 % = 74,91 EUR. Die Vorabpauschale wird bei späteren Verkäufen als bereits versteuert angerechnet.
Berechnungsbeispiel
MSCI-World-ETF, Fondswert 50.000 EUR, Wertzuwachs 4.000 EUR, Basiszins 3,20 %. Basisertrag: 1.120,00 EUR. Nach Teilfreistellung (30 %): 784,00 EUR. Abzgl. Sparerpauschbetrag (500 EUR): 284,00 EUR steuerpflichtig. Steuer (26,375 %): 74,91 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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