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Zumutbare Belastung Rechner

Ermitteln Sie die zumutbare Belastung nach Paragraph 33 EStG, ab der außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Zumutbare Belastung

1.346,60 €

Durchschnittssatz

2,69%

Stufenberechnung nach §33 Abs. 3 EStG

Stufe 1: bis 15.340 EUR

15.340,00 € x 2%

306,80 €
Stufe 2: 15.340–51.130 EUR

34.660,00 € x 3%

1.039,80 €
Stufe 3: über 51.130 EUR

0,00 € x 4%

0,00 €
Zumutbare Belastung1.346,60 €

Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) können nur steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Stufenmodell nach BFH-Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14). Die Sätze variieren je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7%. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den Sie selbst tragen müssen, bevor eine steuerliche Entlastung greift. Sie beträgt 1-7 % der Gesamteinkünfte.

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Sie wird stufenweise berechnet: Für die ersten 15.340 Euro gelten je nach Familienstand 2-5 %, für den Betrag bis 51.130 Euro 3-6 % und darüber 4-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Sind die Steuerwerte für 2026 aktuell?

Ja, alle Steuersätze, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen entsprechen dem Stand 2026 — Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Soli-Freigrenze 20.350 €. Quellen sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und gesetze-im-internet.de.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Rechner berechnet die zumutbare Eigenbelastung nach Paragraph 33 Abs. 3 EStG, die von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird.

Was ist der Zumutbare Belastung Rechner?

Der Rechner berechnet die zumutbare Eigenbelastung nach Paragraph 33 Abs. 3 EStG, die von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird.

Wie funktioniert der Zumutbare Belastung Rechner?

Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet: Bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro und darüber gelten unterschiedliche Prozentsätze (1-7 %). Der Rechner wendet die Stufenberechnung nach BFH-Urteil an, nicht den bisherigen Gesamtprozentsatz.

Wichtige Daten und Fakten

Stufen: Ohne Kinder 5-7 %, mit Kindern 1-4 % je nach Stufe. Stufenberechnung seit BFH-Urteil 2017. Massgeblich: Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand, Kinderzahl.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die zumutbare Belastung Schritt für Schritt (Stufenmodell nach BFH-Urteil VI R 75/14): 1. Familienstand und Kinderzahl bestimmen: Ledige ohne Kinder zahlen die höchsten Sätze, Verheiratete mit Kindern die niedrigsten. 2. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln: Dies ist die Summe aller Einkünfte vor Abzug von Sonderausgaben. 3. Stufenweise berechnen: Stufe 1 (bis 15.340 EUR): Ledige ohne Kinder 5 %, Verheiratete ohne Kinder 4 %, 1-2 Kinder 2 %, ab 3 Kinder 1 %. Stufe 2 (15.341-51.130 EUR): 6 %, 5 %, 3 %, 1 %. Stufe 3 (über 51.130 EUR): 7 %, 6 %, 4 %, 2 %. 4. Jede Stufe einzeln berechnen und addieren. Beispiel: Lediger ohne Kinder, Einkünfte 45.000 EUR. Stufe 1: 15.340 x 5 % = 767,00 EUR. Stufe 2: 29.660 x 6 % = 1.779,60 EUR. Zumutbare Belastung gesamt: 2.546,60 EUR. Aussergewoehnliche Belastungen müssen diesen Betrag uebersteigen, damit sie steuerlich wirken. Vergleich alte Methode (Gesamtprozentsatz 6 %): 45.000 x 6 % = 2.700 EUR -- das Stufenmodell ist für den Steuerpflichtigen günstiger.

Berechnungsbeispiel

Lediger ohne Kinder, Einkünfte 45.000 EUR. Stufe 1: 15.340 x 5 % = 767,00 EUR. Stufe 2: 29.660 x 6 % = 1.779,60 EUR. Zumutbare Belastung: 2.546,60 EUR (Stufenmodell) vs. 2.700,00 EUR (alte Methode).

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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