Zumutbare Belastung Rechner
Zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG: Ihr Eigenanteil von 1–7 % der Einkünfte je nach Familienstand und Kinderzahl, stufenweise nach dem BFH-Modell.
Zumutbare Belastung
1.346,60 €
Durchschnittssatz
2,69%
Stufenberechnung nach §33 Abs. 3 EStG
15.340,00 € x 2%
34.660,00 € x 3%
0,00 € x 4%
Außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) können nur steuerlich geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Stufenmodell nach BFH-Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14). Die Sätze variieren je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1% und 7%. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, den Sie selbst tragen müssen, bevor eine steuerliche Entlastung greift. Sie beträgt 1-7 % der Gesamteinkünfte.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Sie wird stufenweise berechnet: Für die ersten 15.340 Euro gelten je nach Familienstand 2-5 %, für den Betrag bis 51.130 Euro 3-6 % und darüber 4-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Welchen Betrag trage ich als Gesamtbetrag der Einkünfte ein?
Den Gesamtbetrag der Einkünfte aus Ihrem Steuerbescheid: die Summe Ihrer Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben – bei Arbeitnehmern also Bruttolohn minus Werbungskosten, mindestens der Pauschbetrag von 1.230 €. Bei Zusammenveranlagung zählen die Einkünfte beider Partner; Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge werden nicht abgezogen, abgeltend besteuerte Kapitalerträge zählen nicht mit. Beispiel: Verdient ein Elternteil 51.230 € brutto und hat der Partner keine Einkünfte, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 50.000 € – bei einem Kind beträgt die zumutbare Belastung dann 1.346,60 €.
Ratgeber
Was ist der Zumutbare Belastung Rechner?
Der Rechner berechnet die zumutbare Eigenbelastung nach Paragraph 33 Abs. 3 EStG, die von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird.
Wie funktioniert der Zumutbare Belastung Rechner?
Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet: Bis 15.340 Euro, bis 51.130 Euro und darüber gelten unterschiedliche Prozentsätze (1-7 %). Der Rechner wendet die Stufenberechnung nach BFH-Urteil an, nicht den bisherigen Gesamtprozentsatz.
Wichtige Daten und Fakten
Stufen: Ohne Kinder 5-7 %, mit Kindern 1-4 % je nach Stufe. Stufenberechnung seit BFH-Urteil 2017. Maßgeblich: Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand, Kinderzahl.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die zumutbare Belastung Schritt für Schritt (Stufenmodell nach BFH-Urteil VI R 75/14): 1. Familienstand und Kinderzahl bestimmen: Ledige ohne Kinder zahlen die höchsten Sätze, Verheiratete mit Kindern die niedrigsten. 2. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln: Dies ist die Summe aller Einkünfte vor Abzug von Sonderausgaben. 3. Stufenweise berechnen: Stufe 1 (bis 15.340 EUR): Ledige ohne Kinder 5 %, Verheiratete ohne Kinder 4 %, 1-2 Kinder 2 %, ab 3 Kinder 1 %. Stufe 2 (15.341-51.130 EUR): 6 %, 5 %, 3 %, 1 %. Stufe 3 (über 51.130 EUR): 7 %, 6 %, 4 %, 2 %. 4. Jede Stufe einzeln berechnen und addieren. Beispiel: Lediger ohne Kinder, Einkünfte 45.000 EUR. Stufe 1: 15.340 x 5 % = 767,00 EUR. Stufe 2: 29.660 x 6 % = 1.779,60 EUR. Zumutbare Belastung gesamt: 2.546,60 EUR. Außergewöhnliche Belastungen müssen diesen Betrag übersteigen, damit sie steuerlich wirken. Vergleich alte Methode (Gesamtprozentsatz 6 %): 45.000 x 6 % = 2.700 EUR – das Stufenmodell ist für den Steuerpflichtigen günstiger.
Berechnungsbeispiel
Lediger ohne Kinder, Einkünfte 45.000 EUR. Stufe 1: 15.340 x 5 % = 767,00 EUR. Stufe 2: 29.660 x 6 % = 1.779,60 EUR. Zumutbare Belastung: 2.546,60 EUR (Stufenmodell) vs. 2.700,00 EUR (alte Methode).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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