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Anwaltskosten-Rechner

Berechnen Sie die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Angaben

Anwaltsgebühren

1.850,45 €

inkl. 19% MwSt.

Einfache Gebühr (RVG)

614,00 €

bei Streitwert 10.000,00 €

Gebührenaufschlüsselung

Verfahrensgebühr (1,3-fach)798,20 €
Termingebühr (1,2-fach)736,80 €
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV)20,00 €
Netto1.555,00 €
MwSt. (19%)295,45 €
Brutto gesamt1.850,45 €

Hinweis: Berechnung nach RVG. Stand: 2025.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Anwaltskosten berechnet?

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Streitwerts berechnet. Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.

Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

Arbeitsrechtliche Anwaltskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Andere Anwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Was ist der Anwaltskosten-Rechner?

Der Anwaltskosten-Rechner berechnet die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Gegenstandswertes.

Wie funktioniert der Anwaltskosten-Rechner?

Geben Sie den Gegenstandswert (Streitwert) und die Art der Taetigkeit ein. Der Rechner ermittelt die Gebühren nach RVG-Gebuerentabelle: Geschaeftsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr und ggf. Einigungsgebühr.

Wichtige Daten und Fakten

RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Erstberatung: max. 190 Euro zzgl. MwSt (Verbraucher). Prozesskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.

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