Anwaltskosten-Rechner
Berechnen Sie die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Angaben
Anwaltsgebühren
1.850,45 €
inkl. 19% MwSt.
Einfache Gebühr (RVG)
614,00 €
bei Streitwert 10.000,00 €
Gebührenaufschlüsselung
Hinweis: Berechnung nach RVG. Stand: 2025.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Streitwerts berechnet. Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Arbeitsrechtliche Anwaltskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Andere Anwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Was ist der Anwaltskosten-Rechner?
Der Anwaltskosten-Rechner berechnet die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Gegenstandswertes.
Wie funktioniert der Anwaltskosten-Rechner?
Geben Sie den Gegenstandswert (Streitwert) und die Art der Taetigkeit ein. Der Rechner ermittelt die Gebühren nach RVG-Gebuerentabelle: Geschaeftsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr und ggf. Einigungsgebühr.
Wichtige Daten und Fakten
RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Erstberatung: max. 190 Euro zzgl. MwSt (Verbraucher). Prozesskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.
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