Ehegattenunterhalt-Rechner
Ehegattenunterhalt nach Quotenmethode: 45 % der Differenz beider Nettoeinkommen unter Wahrung des Selbstbehalts von 1.600 € (Düsseldorfer Tabelle 2026).
Nettoeinkommen beider Partner
Besserverdienender Partner
Unterhaltsberechtigter Partner
Ehegattenunterhalt pro Monat
1.035,00 €
12.420,00 € Pro Jahr
Unterhaltspflichtiger nach Unterhalt
2.465,00 €
vorher: 3.500,00 €
Unterhaltsberechtigter nach Unterhalt
2.235,00 €
vorher: 1.200,00 €
Quotenmethode (45 %)
Hinweis: Vereinfachte Quotenberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Teil B I.1.b): 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen. Gegen einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (z. B. Rentner) gelten 50 %. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwächer gestellten Partner während der Trennungszeit zu. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung nur bei bestimmten Gründen gewährt (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Grundlage ist die Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Der Unterhaltsberechtigte erhält 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen (der Erwerbsanreiz von 1/10 ist darin enthalten); gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen sind es 50 %.
Wie viel muss dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben?
Gegenüber dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt der Selbstbehalt 2026 für Erwerbstätige 1.600 € im Monat, für Nichterwerbstätige 1.475 € (Düsseldorfer Tabelle). Der Rechner geht vom Selbstbehalt eines Erwerbstätigen aus und kürzt den Unterhalt, wenn er darunter fallen würde: Bei 2.400 € zu 0 € ergäbe die Quote 1.080 €, gezahlt werden müssen aber höchstens 800 €. Kindesunterhalt geht vor – ziehen Sie ihn vorher vom Einkommen des Pflichtigen ab.
Ratgeber
Was ist der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.
Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner rechnet nach der Quotenmethode der Düsseldorfer Tabelle 2026: 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen für den geringer verdienenden Partner. Der Erwerbsanreiz von 1/10 ist in der Quote bereits enthalten.
Wichtige Daten und Fakten
Quotenmethode: (Einkommen A - Einkommen B) x 45 % = Unterhalt; gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen (z. B. Rentner) 50 %. Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner: 1.600 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.475 Euro (nicht erwerbstätig). Nachehelicher Unterhalt: zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer und Bedürftigkeit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Ehegattenunterhalt Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner ermitteln: Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (konkret nachgewiesen oder – je nach Leitlinien des Oberlandesgerichts – pauschal 5 %, höchstens 150 EUR im Monat; nicht Teil der Düsseldorfer Tabelle), Kindesunterhalt und ehebedingte Schulden. 2. Erwerbsanreiz berücksichtigen: Vom bereinigten Nettoerwerbseinkommen wird 1/10 abgezogen, Erwerbseinkünfte zählen also zu 90 % (Leitlinien NRW/Süddeutsche Leitlinien 2026 Nr. 15.2, bundesweit seit 01.01.2022). 3. Ehegattenunterhalt nach der Quotenmethode: 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen (Düsseldorfer Tabelle 2026, Teil B I.1.b); für sonstige Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz von 50 %, gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen ebenfalls 50 %. 4. Selbstbehalt prüfen: Der Unterhaltspflichtige muss mindestens 1.600 EUR (gegenüber dem Ehegatten, 2026) behalten. 5. Rangfolge beachten: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. 6. Befristung und Begrenzung: Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer, Alter und ehebedingten Nachteilen.
Berechnungsbeispiel
Partner A: bereinigt 3.500 EUR, Partner B: 1.200 EUR. Differenz: 2.300 EUR. Ehegattenunterhalt: 2.300 x 45 % = 1.035 EUR/Monat. Verbleibend A: 3.500 - 1.035 = 2.465 EUR (über Selbstbehalt 1.600 EUR).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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