Ehegattenunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für Ehepartner. Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.
Nettoeinkommen beider Partner
Besserverdienender Partner
Unterhaltsberechtigter Partner
Ehegattenunterhalt pro Monat
985,71 €
11.828,57 € Pro Jahr
Partner 1 nach Unterhalt
2.514,29 €
vorher: 3.500,00 €
Partner 2 nach Unterhalt
2.185,71 €
vorher: 1.200,00 €
3/7-Methode
Hinweis: Vereinfachte Berechnung nach der 3/7-Methode. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwaecher gestellten Partner während der Trennungszeit zu. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung nur bei bestimmten Gruenden gewährt (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Grundlage ist die Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen (Erwerbstätigenbonus).
Auf welcher Gebührenordnung basieren die Berechnungen?
Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Beide Tabellen werden regelmäßig aktualisiert. Quelle: gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt · Quick Answer
Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.
Was ist der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.
Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner berechnet den Unterhalt nach dem 3/7-Erwerbstätigenbonus: Differenz der Einkommen * 3/7 für den geringer verdienenden Partner. Der Selbstbehalt wird geprüft.
Wichtige Daten und Fakten
3/7-Methode: (Einkommen A - Einkommen B) * 3/7 = Unterhalt. Selbstbehalt gegenüber Ehepartner: 1.600 Euro. Nachehelicher Unterhalt: zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer und Bedürftigk.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Ehegattenunterhalt Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner ermitteln: Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (5 % Pauschale, max. 150 EUR), Kindesunterhalt und ehebedingte Schulden. 2. Erwerbstaetigenbonus berechnen: Vom bereinigten Netto des Erwerbstätigen werden 1/7 als Erwerbstaetigenbonus abgezogen. 3. Ehegattenunterhalt nach der 3/7-Methode: Differenz der bereinigten Einkommen x 3/7. Der geringer verdienende Partner erhält 3/7 der Einkommensdifferenz. 4. Selbstbehalt prüfen: Der Unterhaltspflichtige muss mindestens 1.600 EUR (gegenueber dem Ehegatten, 2026) behalten. 5. Rangfolge beachten: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. 6. Befristung und Begrenzung: Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer, Alter und ehebedingten Nachteilen.
Berechnungsbeispiel
Partner A: bereinigt 3.500 EUR, Partner B: 1.200 EUR. Differenz: 2.300 EUR. Ehegattenunterhalt (3/7): 2.300 x 3/7 = 986 EUR/Monat. Verbleibend A: 3.500 - 986 = 2.514 EUR (über Selbstbehalt 1.600 EUR).
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
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