Kindesunterhalt-Rechner
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Aus bereinigtem Netto und Alter des Kindes folgen Stufe, Tabellenbetrag und Zahlbetrag nach Kindergeldabzug.
Angaben
Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Zahlbetrag pro Monat
512,50 €
6.150,00 € pro Jahr
Einkommensgruppe
Gruppe 4
nach Ihrem Nettoeinkommen
Ihnen verbleiben
2.487,50 €
Bedarfskontrollbetrag: 1.950,00 €
Berechnung
Kind 1, Alter 8 (6-11 J.)
Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten (Anm. A I). Bei nur einem Berechtigten kann eine Einstufung in eine höhere Gruppe angemessen sein – das ist eine Ermessensfrage, der Rechner stuft deshalb nicht automatisch hoch. Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte zählt mit.
Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026). Minderjährige: Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld – Regelfall, das Kind lebt beim anderen Elternteil (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Nicht berücksichtigt: Unterhalt für Ehegatten oder weitere Berechtigte (auch bei der Bedarfskontrolle), Wechselmodell, Mehr- und Sonderbedarf sowie ein erhöhter Selbstbehalt, wenn Ihre Warmmiete über der darin enthaltenen Pauschale liegt (Anm. A VII).
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Der Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen und dem Alter des Kindes. In der niedrigsten Einkommensgruppe beträgt er 2026 je nach Alter 486, 558 bzw. 653 Euro monatlich – das ist der gesetzliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder (§ 1612a BGB); für volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils sind es 698 Euro.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet, wenn der andere Elternteil das Kind betreut (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB): Zahlbetrag = Tabellenbetrag minus 129,50 Euro (2026). Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld von 259 Euro abgezogen (§ 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Welches Nettoeinkommen gebe ich in den Rechner ein?
Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: Nettolohn abzüglich u. a. berufsbedingter Aufwendungen (konkret nachgewiesen oder – je nach Leitlinien des Oberlandesgerichts – pauschal 5 %, höchstens 150 € im Monat) und berücksichtigungsfähiger Schulden. Das kann die Einkommensgruppe verändern: Bei 3.000 € Nettoeinkommen und einem 8-jährigen Kind ergibt der Rechner Gruppe 4 mit 642 € Tabellenbetrag und 512,50 € Zahlbetrag; nach Abzug der Pauschale von 150 € (2.850 €) sind es Gruppe 3 mit 614 € bzw. 484,50 €.
Was passiert, wenn das Einkommen nicht für alle Kinder reicht?
Zuerst greift der Bedarfskontrollbetrag (Anm. A III der Düsseldorfer Tabelle): Bleibt nach allen Zahlbeträgen weniger als der Betrag der eigenen Gruppe, wird in die nächst niedrigere Gruppe herabgestuft, deren Bedarfskontrollbetrag eingehalten ist – bei 2.800 € Netto und zwei Kindern (4 und 13 Jahre) von Gruppe 3 auf Gruppe 2, zusammen 938 € statt 995 €. Reicht es selbst in Gruppe 1 nicht, liegt ein Mangelfall vor (Anm. C): Dem Pflichtigen bleibt der notwendige Selbstbehalt von 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 €, der Rest wird im Verhältnis der Zahlbeträge verteilt. Bei 1.900 € Netto und zwei Kindern (3 und 7 Jahre) sind das 204,36 € und 245,64 €. Der Rechner führt beide Schritte automatisch aus.
Ratgeber
Was ist der Kindesunterhalt-Rechner?
Der Kindesunterhalt-Rechner berechnet den monatlichen Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle.
Wie funktioniert der Kindesunterhalt-Rechner?
Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils ein, ob er erwerbstätig ist, die Zahl der Kinder (1 bis 4) und das Alter jedes Kindes; bei volljährigen Kindern zusätzlich die Lebenssituation. Der Rechner ordnet die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026 zu, ermittelt je Kind den Tabellenbetrag und zieht bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld (129,50 Euro), bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 Euro) ab. Anschließend prüft er den Bedarfskontrollbetrag und stuft bei Bedarf automatisch in eine niedrigere Gruppe herab (Anm. A III). Bleibt selbst in Gruppe 1 weniger als der notwendige Selbstbehalt, rechnet er den Mangelfall nach Anm. C: Die Verteilungsmasse wird im Verhältnis der Zahlbeträge auf die Kinder verteilt. Nicht privilegierte volljährige Kinder sind nachrangig und erhalten nur, was über dem angemessenen Selbstbehalt von 1.750 Euro bleibt.
Wichtige Daten und Fakten
Mindestunterhalt 2026 (§ 1612a BGB, 1. Einkommensgruppe) gibt es nur für minderjährige Kinder: 0-5 J.: 486 Euro, 6-11 J.: 558 Euro, 12-17 J.: 653 Euro. Für volljährige Kinder, die bei einem Elternteil wohnen, beträgt der Bedarf in Gruppe 1 (4. Altersstufe) 698 Euro. Das Kindergeld wird nach § 1612b Abs. 1 BGB angerechnet: bei Minderjährigen hälftig mit 129,50 Euro, bei Volljährigen voll mit 259 Euro. Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen (und privilegierten volljährigen) Kindern: 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit, 1.200 Euro ohne; angemessener Selbstbehalt gegenüber anderen volljährigen Kindern: 1.750 Euro (Anm. A VII). Bedarfskontrollbetrag: von 1.750 Euro (Gruppe 2) bis 5.050 Euro (Gruppe 15).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Kindesunterhalt Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermitteln: Bruttogehalt minus Steuern und Sozialabgaben, minus berufsbedingte Aufwendungen (konkret nachgewiesen oder – je nach Leitlinien des Oberlandesgerichts – pauschal 5 %, höchstens 150 EUR im Monat) und berücksichtigungsfähige Schulden. 2. Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle 2026 zuordnen: Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen – von Gruppe 1 (bis 2.100 EUR, Mindestunterhalt) über Gruppe 2 (2.101-2.500 EUR) und Gruppe 3 (2.501-2.900 EUR) bis Gruppe 15 (9.701-11.200 EUR). Sie ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten (Anm. A I): Bei zwei Kindern wird deshalb nicht herabgestuft; bei mehr Berechtigten kann eine niedrigere, bei nur einem Berechtigten eine höhere Gruppe angemessen sein. 3. Altersstufe des Kindes bestimmen und Tabellenbetrag ablesen. 4. Zahlbetrag berechnen: bei minderjährigen Kindern Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld (129,50 EUR), bei volljährigen Kindern minus volles Kindergeld (259 EUR). 5. Bedarfskontrollbetrag prüfen (Anm. A III): Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug aller Zahlbeträge weniger als der Bedarfskontrollbetrag seiner Gruppe, kann der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird. 6. Selbstbehalt prüfen: Gegenüber minderjährigen Kindern müssen dem Pflichtigen mindestens 1.450 EUR (erwerbstätig) bzw. 1.200 EUR (nicht erwerbstätig) bleiben, sonst liegt ein Mangelfall vor: Die Verteilungsmasse (Nettoeinkommen minus Selbstbehalt) wird im Verhältnis der Einsatzbeträge – der Zahlbeträge nach Kindergeldanrechnung – auf die Kinder verteilt (Anm. C). Die Schritte 3 bis 6 übernimmt der Rechner für bis zu vier Kinder, einschließlich Herabstufung und Mangelfallberechnung. Beispiel: Mutter, bereinigtes Netto 2.800 EUR, 2 Kinder (4 und 13 Jahre). Gruppe 3 (2.501-2.900 EUR): Kind 1 (4 Jahre, 1. Altersstufe) 535 EUR, Kind 2 (13 Jahre, 3. Altersstufe) 719 EUR. Zahlbeträge: 535 - 129,50 = 405,50 EUR und 719 - 129,50 = 589,50 EUR, zusammen 995 EUR. Es blieben 2.800 - 995 = 1.805 EUR – weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 3 (1.850 EUR). Deshalb kann Gruppe 2 angesetzt werden (Bedarfskontrollbetrag 1.750 EUR): 511 - 129,50 = 381,50 EUR und 686 - 129,50 = 556,50 EUR, zusammen 938 EUR/Monat. Verbleibend: 2.800 - 938 = 1.862 EUR (über 1.750 EUR und über dem Selbstbehalt von 1.450 EUR).
Berechnungsbeispiel
Mutter, bereinigtes Netto 2.800 EUR, 2 Kinder (4 und 13 Jahre). Gruppe 3: 535 - 129,50 = 405,50 EUR und 719 - 129,50 = 589,50 EUR, zusammen 995 EUR. Es blieben 1.805 EUR – weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 3 (1.850 EUR), daher Gruppe 2: 511 - 129,50 = 381,50 EUR und 686 - 129,50 = 556,50 EUR. Gesamt: 938 EUR/Monat, es verbleiben 1.862 EUR. Mangelfall: Vater, erwerbstätig, bereinigtes Netto 1.900 EUR, 2 Kinder (3 und 7 Jahre). Gruppe 1: 486 - 129,50 = 356,50 EUR und 558 - 129,50 = 428,50 EUR, zusammen 785 EUR. Es blieben nur 1.115 EUR – weniger als der Selbstbehalt von 1.450 EUR. Verteilungsmasse: 1.900 - 1.450 = 450 EUR. Kind 1: 356,50 x 450 : 785 = 204,36 EUR, Kind 2: 428,50 x 450 : 785 = 245,64 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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