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Scheidungskosten-Rechner

Berechnen Sie die Kosten einer Scheidung. Anwaltskosten, Gerichtskosten und Versorgungsausgleich. Kostenlos online, mit Beispielen und Erklärungen.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Gesamtkosten Scheidung

3.020,55 €

einvernehmliche Scheidung

Kosten mit 2 Anwälten

5.335,10 €

strittige Scheidung

Verfahrenswert

17.600,00 €

Kostenaufschlüsselung

Verfahrenswert (3x Netto + 5% Vermögen)16.000,00 €
+ Versorgungsausgleich1.600,00 €
Verfahrensgebühr (1,3-fach)1.001,00 €
Termingebühr (1,2-fach)924,00 €
Auslagenpauschale20,00 €
MwSt. (19%)369,55 €
Anwaltskosten2.314,55 €
Gerichtskosten706,00 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Scheidung?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem 3-fachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.500-3.500 Euro.

Kann man bei Scheidungskosten sparen?

Ja, eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden.

Auf welcher Gebührenordnung basieren die Berechnungen?

Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Beide Tabellen werden regelmäßig aktualisiert. Quelle: gesetze-im-internet.de.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet die Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung auf Basis des Verfahrenswertes.

Was ist der Scheidungskosten-Rechner?

Der Scheidungskosten-Rechner berechnet die Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung auf Basis des Verfahrenswertes.

Wie funktioniert der Scheidungskosten-Rechner?

Geben Sie die Nettoeinkommen beider Ehepartner und das Vermögen ein. Der Verfahrenswert (3 Monatsnettogehälter beider Partner + Versorgungsausgleich) bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG und GKG. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt.

Wichtige Daten und Fakten

Verfahrenswert: 3 Monatsnettoeinkommen + ggf. 10 % des Vermögens über Freibetrag. Einvernehmliche Scheidung: ca. 1.500-3.000 Euro Gesamtkosten. Verfahrenskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Scheidungskosten Schritt für Schritt: 1. Nettoeinkommen beider Ehepartner addieren: Massgeblich sind die Monatsnettoeinkommen beider Partner. 2. Verfahrenswert für die Scheidung berechnen: Grundwert: 3 Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten. Versorgungsausgleich: Pro Rentenanwartschaft zusätzlich 10 % des Grundwerts. Vermögen über 30.000 EUR (Freibetrag): 5-10 % des uebersteigenden Betrags. 3. Gerichtskosten nach GKG ermitteln: Die Gerichtsgebuehr richtet sich nach dem Verfahrenswert gemäß Gebuehrentabelle. Es fällt eine 2-fache Gebühr an. 4. Anwaltskosten nach RVG berechnen: Verfahrensgebuehr (1,3-fach) + Termingebuehr (1,2-fach) + Auslagenpauschale (20 EUR) + MwSt. Bei einvernehmlicher Scheidung: nur ein Anwalt noetig (der andere Ehegatte stimmt zu). 5. Gesamtkosten: Gerichtskosten + Anwaltskosten (beide Parteien). Die Kosten werden bei einvernehmlicher Scheidung oft haelftig geteilt. Beispiel: Partner A: 2.800 EUR Netto, Partner B: 1.500 EUR Netto. Verfahrenswert Scheidung: (2.800 + 1.500) x 3 = 12.900 EUR. Versorgungsausgleich (2 Anwartschaften): 12.900 x 10 % x 2 = 2.580 EUR. Gesamtverfahrenswert: 15.480 EUR. Gerichtskosten (2-fach): ca. 398 EUR. Anwaltskosten (1 Anwalt): ca. 1.860 EUR inkl. MwSt. Gesamtkosten (einvernehmlich): ca. 2.258 EUR. Strittige Scheidung (2 Anwaelte + Folgesachen): ca. 5.000-10.000 EUR.

Berechnungsbeispiel

Partner A: 2.800 EUR Netto, Partner B: 1.500 EUR Netto. Verfahrenswert: 15.480 EUR. Gerichtskosten: ca. 398 EUR. 1 Anwalt: ca. 1.860 EUR. Einvernehmliche Scheidung gesamt: ca. 2.258 EUR.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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