Unterhaltsrechner
Kindesunterhalt für ein oder mehrere Kinder nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Aus Nettoeinkommen und Alter folgen Einkommensstufe, Tabellen- und Zahlbeträge.
Angaben
Gesamtunterhalt / Monat
942,00 €
Gesamt pro Jahr: 11.304,00 €
Einkommensstufe
Stufe 4
Netto bis 3.300,00 €
Ihnen verbleiben
2.058,00 €
Bedarfskontrollbetrag: 1.950,00 €
| Kind | Alter | Tabellenbetrag | Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|---|
| Kind 1 | 5 J. (0-5 Jahre) | 559,00 € | -129,50 €hälftig (minderjährig) | 429,50 € |
| Kind 2 | 10 J. (6-11 Jahre) | 642,00 € | -129,50 €hälftig (minderjährig) | 512,50 € |
Hinweis: Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Minderjährige: Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, stuft der Rechner herab; reicht das Einkommen nicht, wird anteilig gekürzt. Nicht berücksichtigt: Ehegattenunterhalt, Wechselmodell, Mehr- und Sonderbedarf sowie eine Höher- oder Herabstufung wegen der Zahl der Unterhaltsberechtigten (Anm. A I). Die tatsächliche Höhe kann abweichen.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine vom OLG Düsseldorf herausgegebene Richtlinie für Kindesunterhalt. Sie legt den Mindestunterhalt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes fest. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. 2026 beträgt der Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 EUR/Monat, für Nicht-Erwerbstätige 1.200 EUR/Monat.
Muss das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet werden?
Ja. Bei minderjährigen Kindern, die der andere Elternteil betreut, wird das Kindergeld (259 EUR/Kind/Monat in 2026) zur Hälfte angerechnet: Tabellenbetrag − 129,50 EUR = Barunterhalt (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bei volljährigen Kindern wird es in voller Höhe angerechnet, weil niemand mehr Betreuungsunterhalt leistet: Tabellenbetrag − 259 EUR (§ 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?
Unterhalt ist rechtlich durchsetzbar. Möglichkeiten: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (bis zum 18. Geburtstag, ab 12 Jahren unter zusätzlichen Voraussetzungen), Pfändung von Lohn und Konto, bei strafbarer Verletzung der Unterhaltspflicht auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe (§ 44 StGB). Laufende Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren; zwischen Eltern und Kind ist die Verjährung aber bis zum 21. Geburtstag des Kindes gehemmt (§ 207 BGB).
Ratgeber
Was ist der Unterhaltsrechner?
Der Unterhaltsrechner berechnet den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Er berücksichtigt das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das Alter des Kindes und das Kindergeld.
Wie funktioniert der Unterhaltsrechner?
Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, ob er erwerbstätig ist, und das Alter jedes Kindes ein – bei Volljährigen auch die Lebenssituation. Der Rechner ermittelt den Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, zieht das Kindergeld ab (bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen voll) und prüft Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt; reicht das Einkommen nicht, stuft er herab bzw. kürzt anteilig.
Wichtige Daten und Fakten
Düsseldorfer Tabelle 2026 – Grundbeträge (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 EUR netto): Kinder 0–5 Jahre: 486 EUR, 6–11 Jahre: 558 EUR, 12–17 Jahre: 653 EUR, ab 18 Jahre: 698 EUR. Kindergeld 2026: 259 EUR/Kind/Monat – angerechnet bei Minderjährigen zur Hälfte (129,50 EUR), bei Volljährigen voll (§ 1612b Abs. 1 BGB). Selbstbehalt Erwerbstätiger: 1.450 EUR/Monat.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kindesunterhalt berechnen Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto minus Steuern/Sozialabgaben, minus berufsbedingte Kosten (5 %, mind. 50 EUR), minus andere Unterhaltspflichten. 2. Einkommensgruppe in Düsseldorfer Tabelle finden. 3. Tabellenbetrag ablesen: Richtwert je nach Alter und Einkommensgruppe. 4. Kindergeld anrechnen: Minderjährige – Barunterhalt = Tabellenbetrag − 50 % Kindergeld (129,50 EUR); Volljährige – Tabellenbetrag − volles Kindergeld (259 EUR, § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB). 5. Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt prüfen: Bleibt nach allen Zahlbeträgen weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe, wird herabgestuft. Dem Pflichtigen müssen mind. 1.450 EUR verbleiben (Erwerbstätiger), gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern 1.750 EUR. 6. Mangelfall: Wenn Einkommen nicht reicht, werden alle Unterhaltsberechtigten anteilig gekürzt.
Berechnungsbeispiel
Nettoeinkommen 2.800 EUR, Kind 8 Jahre: Einkommensgruppe 3 (2.501–2.900 EUR). Tabellenbetrag 614 EUR. Kindergeld-Anrechnung −129,50 EUR. Barunterhalt = 484,50 EUR/Monat. Gleiches Einkommen, Kind 19 Jahre, wohnt bei einem Elternteil: Tabellenbetrag ab 18 Jahre 768 EUR − volles Kindergeld 259 EUR = 509 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
Mehr aus Recht
Verwandte Rechner
Kindesunterhalt-Rechner
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Aus bereinigtem Netto und Alter des Kindes folgen Stufe, Tabellenbetrag und Zahlbetrag nach Kindergeldabzug.
Anwaltskosten-Rechner
Anwaltsgebühren nach der aktuellen RVG-Tabelle je Streitwert: Verfahrens- und Termingebühr, optional Einigungsgebühr, Auslagenpauschale und 19 % MwSt.
Ehegattenunterhalt-Rechner
Ehegattenunterhalt nach Quotenmethode: 45 % der Differenz beider Nettoeinkommen unter Wahrung des Selbstbehalts von 1.600 € (Düsseldorfer Tabelle 2026).
Scheidungskosten-Rechner
Aus den Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen schätzt der Rechner Verfahrenswert, Gerichts- und Anwaltskosten (RVG) – mit einem oder zwei Anwälten.