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Recht

Unterhaltsrechner

Kindesunterhalt für ein oder mehrere Kinder nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Aus Nettoeinkommen und Alter folgen Einkommensstufe, Tabellen- und Zahlbeträge.

Aktualisiert 26.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Angaben

Gesamtunterhalt / Monat

942,00 €

Gesamt pro Jahr: 11.304,00 €

Einkommensstufe

Stufe 4

Netto bis 3.300,00 €

Ihnen verbleiben

2.058,00 €

Bedarfskontrollbetrag: 1.950,00 €

KindAlterTabellenbetragKindergeldZahlbetrag
Kind 15 J. (0-5 Jahre)559,00 €-129,50 €hälftig (minderjährig)429,50 €
Kind 210 J. (6-11 Jahre)642,00 €-129,50 €hälftig (minderjährig)512,50 €

Hinweis: Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Minderjährige: Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, stuft der Rechner herab; reicht das Einkommen nicht, wird anteilig gekürzt. Nicht berücksichtigt: Ehegattenunterhalt, Wechselmodell, Mehr- und Sonderbedarf sowie eine Höher- oder Herabstufung wegen der Zahl der Unterhaltsberechtigten (Anm. A I). Die tatsächliche Höhe kann abweichen.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine vom OLG Düsseldorf herausgegebene Richtlinie für Kindesunterhalt. Sie legt den Mindestunterhalt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes fest. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. 2026 beträgt der Selbstbehalt für Erwerbstätige 1.450 EUR/Monat, für Nicht-Erwerbstätige 1.200 EUR/Monat.

Muss das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet werden?

Ja. Bei minderjährigen Kindern, die der andere Elternteil betreut, wird das Kindergeld (259 EUR/Kind/Monat in 2026) zur Hälfte angerechnet: Tabellenbetrag − 129,50 EUR = Barunterhalt (§ 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bei volljährigen Kindern wird es in voller Höhe angerechnet, weil niemand mehr Betreuungsunterhalt leistet: Tabellenbetrag − 259 EUR (§ 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?

Unterhalt ist rechtlich durchsetzbar. Möglichkeiten: Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt (bis zum 18. Geburtstag, ab 12 Jahren unter zusätzlichen Voraussetzungen), Pfändung von Lohn und Konto, bei strafbarer Verletzung der Unterhaltspflicht auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe (§ 44 StGB). Laufende Unterhaltsansprüche verjähren nach 3 Jahren; zwischen Eltern und Kind ist die Verjährung aber bis zum 21. Geburtstag des Kindes gehemmt (§ 207 BGB).

Ratgeber

Was ist der Unterhaltsrechner?

Der Unterhaltsrechner berechnet den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Er berücksichtigt das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das Alter des Kindes und das Kindergeld.

Wie funktioniert der Unterhaltsrechner?

Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, ob er erwerbstätig ist, und das Alter jedes Kindes ein – bei Volljährigen auch die Lebenssituation. Der Rechner ermittelt den Tabellenunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, zieht das Kindergeld ab (bei Minderjährigen hälftig, bei Volljährigen voll) und prüft Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt; reicht das Einkommen nicht, stuft er herab bzw. kürzt anteilig.

Wichtige Daten und Fakten

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Grundbeträge (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 EUR netto): Kinder 0–5 Jahre: 486 EUR, 6–11 Jahre: 558 EUR, 12–17 Jahre: 653 EUR, ab 18 Jahre: 698 EUR. Kindergeld 2026: 259 EUR/Kind/Monat – angerechnet bei Minderjährigen zur Hälfte (129,50 EUR), bei Volljährigen voll (§ 1612b Abs. 1 BGB). Selbstbehalt Erwerbstätiger: 1.450 EUR/Monat.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kindesunterhalt berechnen Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto minus Steuern/Sozialabgaben, minus berufsbedingte Kosten (5 %, mind. 50 EUR), minus andere Unterhaltspflichten. 2. Einkommensgruppe in Düsseldorfer Tabelle finden. 3. Tabellenbetrag ablesen: Richtwert je nach Alter und Einkommensgruppe. 4. Kindergeld anrechnen: Minderjährige – Barunterhalt = Tabellenbetrag − 50 % Kindergeld (129,50 EUR); Volljährige – Tabellenbetrag − volles Kindergeld (259 EUR, § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB). 5. Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt prüfen: Bleibt nach allen Zahlbeträgen weniger als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe, wird herabgestuft. Dem Pflichtigen müssen mind. 1.450 EUR verbleiben (Erwerbstätiger), gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern 1.750 EUR. 6. Mangelfall: Wenn Einkommen nicht reicht, werden alle Unterhaltsberechtigten anteilig gekürzt.

Berechnungsbeispiel

Nettoeinkommen 2.800 EUR, Kind 8 Jahre: Einkommensgruppe 3 (2.501–2.900 EUR). Tabellenbetrag 614 EUR. Kindergeld-Anrechnung −129,50 EUR. Barunterhalt = 484,50 EUR/Monat. Gleiches Einkommen, Kind 19 Jahre, wohnt bei einem Elternteil: Tabellenbetrag ab 18 Jahre 768 EUR − volles Kindergeld 259 EUR = 509 EUR/Monat.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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