Ehegattenunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für Ehepartner.
Nettoeinkommen beider Partner
Besserverdienender Partner
Unterhaltsberechtigter Partner
Ehegattenunterhalt pro Monat
985,71 €
11.828,57 € Pro Jahr
Partner 1 nach Unterhalt
2.514,29 €
vorher: 3.500,00 €
Partner 2 nach Unterhalt
2.185,71 €
vorher: 1.200,00 €
3/7-Methode
Hinweis: Vereinfachte Berechnung nach der 3/7-Methode. Stand: 2025.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwaecher gestellten Partner während der Trennungszeit zu. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung nur bei bestimmten Gruenden gewährt (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Grundlage ist die Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen (Erwerbstaetigenbonus).
Was ist der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.
Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner berechnet den Unterhalt nach dem 3/7-Erwerbstaetigenbonus: Differenz der Einkommen * 3/7 für den geringer verdienenden Partner. Der Selbstbehalt wird geprüft.
Wichtige Daten und Fakten
3/7-Methode: (Einkommen A - Einkommen B) * 3/7 = Unterhalt. Selbstbehalt gegenüber Ehepartner: 1.475 Euro. Nachehelicher Unterhalt: zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer und Beduerftigk.
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