Anwaltskosten-Rechner
Anwaltsgebühren nach der aktuellen RVG-Tabelle je Streitwert: Verfahrens- und Termingebühr, optional Einigungsgebühr, Auslagenpauschale und 19 % MwSt.
Angaben
Anwaltsgebühren
1.963,50 €
inkl. 19% MwSt.
Einfache Gebühr (RVG)
652,00 €
bei Streitwert 10.000,00 €
Gebührenaufschlüsselung
Hinweis: Berechnung nach RVG. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Streitwerts berechnet. Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Arbeitsrechtliche Anwaltskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Andere Anwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Was kostet eine Einigung oder ein Vergleich beim Anwalt zusätzlich?
Bei einer Einigung entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr: im laufenden Gerichtsverfahren 1,0 (Nr. 1003 VV RVG), außergerichtlich 1,5 (Nr. 1000 VV RVG) – der Rechner setzt den gerichtlichen Satz von 1,0 an. Bei 10.000 € Streitwert steigen die Anwaltskosten dadurch von 1.963,50 € auf 2.739,38 € inkl. MwSt. Im Gegenzug ermäßigt sich die Gerichtsgebühr, wenn ein Verfahren erster Instanz durch gerichtlichen Vergleich endet, von 3,0 auf 1,0 (Nr. 1211 KV GKG).
Ratgeber
Was ist der Anwaltskosten-Rechner?
Der Anwaltskosten-Rechner berechnet die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Gegenstandswertes.
Wie funktioniert der Anwaltskosten-Rechner?
Geben Sie den Gegenstandswert (Streitwert) ein und wählen Sie, ob der Rechtsstreit durch Einigung bzw. Vergleich endet. Der Rechner ermittelt die Kosten des eigenen Anwalts in einem gerichtlichen Verfahren erster Instanz nach der RVG-Gebührentabelle (gültig seit 01.06.2025): Verfahrensgebühr (1,3), Termingebühr (1,2), auf Wunsch Einigungsgebühr (1,0), Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Eine außergerichtliche Geschäftsgebühr berechnet der Rechner nicht.
Wichtige Daten und Fakten
RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Gebührentabelle seit 01.06.2025: 1,0-Gebühr bei 10.000 Euro = 652 Euro). Erstberatung: max. 190 Euro zzgl. MwSt (Verbraucher). Prozesskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Anwaltskosten Schritt für Schritt: 1. Gegenstandswert (Streitwert) bestimmen: Bei Geldforderungen: die geforderte Summe. Bei Kündigung: 3 Bruttomonatsgehälter (Arbeitsrecht). Bei Mietstreitigkeiten: 12 Monatsmieten. Bei Verkehrsunfällen: Schadenssumme. 2. Tätigkeitsart festlegen: Außergerichtliche Beratung: Erstberatung max. 190 EUR netto (Verbraucher). Außergerichtliche Vertretung: Geschäftsgebühr 0,5-2,5 (Nr. 2300 VV RVG); mehr als 1,3 (Schwellengebühr) nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. Gerichtliche Vertretung: Verfahrensgebühr (1,3) + Termingebühr (1,2). Einigung: Einigungsgebühr (1,0 im Gerichtsverfahren, 1,5 außergerichtlich). 3. Gebühr aus der RVG-Tabelle ablesen (gültig seit 01.06.2025): Bei Gegenstandswert 5.000 EUR: eine volle Gebühr = 354,50 EUR. Bei 10.000 EUR: 652 EUR. Bei 25.000 EUR: 927 EUR. 4. Gebühren multiplizieren: Verfahrensgebühr: 1,3 x Tabellengebühr. Termingebühr: 1,2 x Tabellengebühr. 5. Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR, Nr. 7002 VV RVG) und 19 % MwSt addieren. Beispiel: Zivilprozess, Gegenstandswert 10.000 EUR. Tabellengebühr: 652 EUR. Verfahrensgebühr (1,3): 847,60 EUR. Termingebühr (1,2): 782,40 EUR. Auslagenpauschale: 20 EUR. Zwischensumme: 1.650 EUR. MwSt (19 %): 313,50 EUR. Anwaltskosten gesamt: 1.963,50 EUR. Bei Einigung kommt eine Einigungsgebühr (1,0 = 652 EUR + MwSt = 775,88 EUR) hinzu, zusammen dann 2.739,38 EUR. Bei Verlust zahlen Sie auch die gegnerischen Anwaltskosten.
Berechnungsbeispiel
Zivilprozess, Streitwert 10.000 EUR (1,0-Gebühr: 652 EUR). Verfahrensgebühr (1,3): 847,60 EUR. Termingebühr (1,2): 782,40 EUR. Auslagen: 20 EUR. MwSt: 313,50 EUR. Anwaltskosten: 1.963,50 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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