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Abfindungsrechner

Aus Monatsbrutto, Betriebsjahren und Faktor (üblich 0,5) ergibt sich die Abfindung; dazu schätzt das Tool die Steuer 2026 mit Fünftelregelung und das Netto.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Üblich: 0,5 (Regelabfindung gemäß § 1a KSchG)

Für Fünftelregelung-Berechnung

Abfindung (brutto)

20.000,00 €

Geschätzte Steuer

7.025,00 €

35,1 % effektiv

Netto-Abfindung

12.975,00 €

Abfindungsberechnung

Formel4.000,00 € x 10,0 J. x 0,5
Abfindung brutto20.000,00 €
Fünftelregelung (§ 34 EStG)
ESt auf reguläres Einkommen9.852,00 €
Steuer auf Abfindung (Fünftelregelung)7.025,00 €
Steuer ohne Fünftelregelung7.578,00 €
Ersparnis durch Fünftelregelung553,00 €
Netto-Abfindung12.975,00 €

Die Regelabfindung (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) ist ein Richtwert aus § 1a KSchG. Die Fünftelregelung wird nur bei außerordentlichen Einkünften angewandt. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es fallen nur Einkommensteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer an. Vereinfachte Berechnung ohne Soli und Kirchensteuer.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren und 4.000 Euro Gehalt wären das 20.000 Euro. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht jedoch nicht immer.

Wie wird eine Abfindung besteuert?

Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast mildern, indem die Abfindung auf fünf Jahre verteilt besteuert wird.

Warum spart die Fünftelregelung bei mir kaum Steuern?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert nur die Progression – je höher Ihr sonstiges Einkommen im Auszahlungsjahr, desto kleiner der Vorteil. Bei 20.000 € Abfindung (4.000 € × 10 Jahre × 0,5) und 48.000 € sonstigem Jahreseinkommen spart sie laut Rechner 553 €, bei 12.000 € sonstigem Einkommen 1.622 €. Liegt das sonstige Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes (2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen), bringt sie nichts mehr. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug; die Entlastung erhalten Sie erst über die Einkommensteuererklärung.

Ratgeber

Was ist der Abfindungsrechner?

Der Abfindung-Rechner berechnet die Steuerbelastung einer Abfindung unter Anwendung der Fünftelregelung.

Wie funktioniert der Abfindungsrechner?

Geben Sie Ihr Jahresgehalt und die Abfindungshöhe ein. Die Fünftelregelung dämpft die Steuerprogression: Die Steuer auf 1/5 der Abfindung wird berechnet, mit 5 multipliziert und zur regulären Steuer addiert. Der Rechner zeigt die effektive Steuerbelastung.

Wichtige Daten und Fakten

Faustformel für Abfindungshöhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Fünftelregelung mildert die Steuerprogression — seit 2025 nur noch in der Einkommensteuererklärung (nicht mehr durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug). Abfindungen sind sozialversicherungsfrei.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Steuer auf eine Abfindung Schritt für Schritt: 1. Abfindungshöhe bestimmen: Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren und 4.000 EUR brutto: 20.000 EUR. 2. Jahresbruttoeinkommen eingeben: Das reguläre Einkommen im Jahr der Abfindung (ohne Abfindung). 3. Fünftelregelung anwenden: Steuer auf reguläres Einkommen berechnen (Steuer A). Steuer auf reguläres Einkommen + 1/5 der Abfindung berechnen (Steuer B). Differenz (Steuer B - Steuer A) x 5 = Steuer auf die Abfindung. 4. Effektiven Steuersatz ermitteln: Steuer auf Abfindung / Abfindungshöhe x 100. 5. Sozialversicherung: Abfindungen sind SV-frei. 6. Optimierung: Auszahlung im Folgejahr kann günstiger sein, wenn das Einkommen dort niedriger ist. Kirchensteuererlass auf die Abfindung kann beim Finanzamt beantragt werden.

Berechnungsbeispiel

Zu versteuerndes Einkommen 45.000 EUR, Abfindung 30.000 EUR (Tarif 2026). Ohne Fünftelregelung: 11.529 EUR Steuer auf die Abfindung. Mit Fünftelregelung: 10.330 EUR. Ersparnis: 1.199 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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