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Gerichtskosten-Rechner

Berechnen Sie die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Mit Streitwert und Instanz.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Angaben

Gerichtskosten

798,00 €

3,0-fache Gebühr (Zivilklage 1. Instanz)

Einfache Gebühr (GKG)

266,00 €

Bei Vergleich

532,00 €

Reduzierung um 1 Gebühr

Berechnung

Streitwert10.000,00 €
Einfache Gebühr (GKG Anlage 2)266,00 €
Faktor3,0
Gerichtskosten798,00 €

Hinweis: Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einer Zivilklage fallen 3 Gebühren an. Bei Vergleich reduzieren sich die Kosten. Die Kosten trägt zunächst der Klaeger (Vorschuss), am Ende die unterliegende Partei. Stand: 2025.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Sie umfassen Gebühren und Auslagen. Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten beider Seiten.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt bei geringem Einkommen die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Sie wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Was ist der Gerichtskosten-Rechner?

Der Gerichtskosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Familienverfahren und andere Verfahren nach dem GKG oder FamGKG.

Wie funktioniert der Gerichtskosten-Rechner?

Geben Sie den Streitwert und die Verfahrensart ein. Der Rechner ermittelt die Gerichtskosten anhand der Gebührentabelle. Im Zivilprozess faellt eine 3-fache Gebühr an, bei Vergleich reduziert sich die Gebühr.

Wichtige Daten und Fakten

Gerichtskosten Zivilprozess: 3-fache Gebühr nach GKG. Bei Vergleich: nur 1-fache Gebühr. Verfahrenskostenhilfe deckt Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigem Einkommen.

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