Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbesteuer aus Gewinn und Hebesatz: mit Freibetrag für Einzelunternehmen, Messbetrag 3,5 % und Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
Typisch: 200% - 900%. Durchschnitt ca. 400%.
Gewerbesteuer
10.570,00 €
Effektive Belastung
0,00 €
Berechnung im Detail
Effektiver Gewerbesteuersatz
Bezogen auf den Gewinn
0,00%
Freibetrag 24.500,00 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die ESt-Anrechnung nach §35 EStG beträgt max. das 4-fache des Steuermessbetrags. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % und dem gemeindlichen Hebesatz. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro.
Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden?
Ja, Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.
Warum zahlt eine GmbH mehr Gewerbesteuer als ein Einzelunternehmen mit gleichem Gewinn?
Kapitalgesellschaften erhalten weder den Freibetrag von 24.500 € noch die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG. Beispiel mit 100.000 € Gewinn und Hebesatz 400 %: Das Einzelunternehmen zahlt 10.570 € Gewerbesteuer (75.500 € × 3,5 % × 400 %), kann aber das 4-Fache des Messbetrags von 2.642,50 € auf die Einkommensteuer anrechnen, sodass effektiv 0 € übrig bleiben. Die GmbH zahlt 14.000 € (100.000 € × 3,5 % × 400 %) ohne Anrechnung. Die volle Anrechnung setzt allerdings voraus, dass die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte hoch genug ist.
Ratgeber
Was ist der Gewerbesteuer-Rechner?
Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die Gewerbesteuer für Gewerbebetriebe auf Basis des Gewerbeertrags und des kommunalen Hebesatzes.
Wie funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner?
Vom Gewinn werden Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt. Auf den Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet und das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag.
Wichtige Daten und Fakten
Steuermesszahl: 3,5 %. Freibetrag für Einzelunternehmer/Personengesellschaften: 24.500 Euro. Mindest-Hebesatz: 200 % (ab 2027: 280 %, § 16 Abs. 4 GewStG). Durchschnittlicher Hebesatz aller Gemeinden: 409 % (Destatis, 2024).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Gewerbesteuer Schritt für Schritt: 1. Gewerbeertrag ermitteln: Starten Sie mit dem steuerlichen Gewinn (Gewinn aus Gewerbebetrieb). Addieren Sie Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Finanzierungsanteile von Zinsen, Mieten, Leasingraten über 200.000 EUR Freibetrag) und ziehen Sie Kürzungen ab (z. B. seit 2025 die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für eigenen Betriebsgrundbesitz, § 9 Nr. 1 GewStG). 2. Freibetrag abziehen: Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten 24.500 EUR Freibetrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag. 3. Steuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag x 3,5 % (Steuermesszahl). 4. Hebesatz anwenden: Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde (in %). 5. GewSt-Anrechnung: Einzelunternehmer können das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Beispiel: Einzelunternehmer mit 80.000 EUR Gewerbeertrag in München (Hebesatz 490 %). Gewerbeertrag: 80.000 EUR. Freibetrag: 24.500 EUR. Steuerpflichtiger Gewerbeertrag: 55.500 EUR (abgerundet auf volle 100: 55.500 EUR). Steuermessbetrag: 55.500 x 3,5 % = 1.942,50 EUR. Gewerbesteuer: 1.942,50 x 490 % = 9.518,25 EUR. ESt-Anrechnung (4-fach): 1.942,50 x 4 = 7.770 EUR. Effektive Belastung nach Anrechnung: ca. 1.748 EUR.
Berechnungsbeispiel
Einzelunternehmer, Gewerbeertrag 80.000 EUR, München (Hebesatz 490 %). Nach Freibetrag (24.500 EUR): 55.500 EUR. Steuermessbetrag: 1.942,50 EUR. Gewerbesteuer: 9.518,25 EUR. Nach ESt-Anrechnung (7.770 EUR): effektive Belastung ca. 1.748 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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