Schenkungsteuer-Rechner
Schenkungsteuer mit Freibetrag je Verwandtschaftsgrad und Anrechnung früherer Schenkungen aus 10 Jahren – inklusive Steuerklasse, Steuersatz und Restfreibetrag.
Frühere Schenkungen vom selben Schenker innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.
Schenkungsteuer
11.000,00 €
Verbleibender Betrag
489.000,00 €
Berechnung im Detail
Effektiver Steuersatz
Bezogen auf die aktuelle Schenkung
2,20%
Berechnung nach ErbStG. Der Freibetrag gilt je Schenker für einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach Ablauf können Freibeträge erneut genutzt werden. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die Schenkungsteuer von der Erbschaftsteuer?
Beide Steuern basieren auf demselben Gesetz (ErbStG) und verwenden die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Schenkungsteuer fällt zu Lebzeiten an, Erbschaftsteuer beim Tod.
Können Freibeträge bei Schenkungen mehrfach genutzt werden?
Ja, die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich über mehrere Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Welcher Freibetrag gilt, wenn Kinder ihren Eltern etwas schenken?
Nur 20.000 € innerhalb von 10 Jahren. Bei Schenkungen gehören Eltern und Großeltern zur Steuerklasse II; die Steuerklasse I mit 100.000 € Freibetrag gilt für sie nur beim Erwerb von Todes wegen. Beispiel: Schenkt ein Kind einem Elternteil 100.000 €, sind 80.000 € steuerpflichtig, dafür gilt in Steuerklasse II ein Satz von 20 % – die Schenkungsteuer beträgt 16.000 €. Wählen Sie im Rechner dafür den Verwandtschaftsgrad Eltern / Großeltern (bei Schenkung).
Ratgeber
Was ist der Schenkungsteuer-Rechner?
Der Schenkungsteuer-Rechner berechnet die Steuer auf Schenkungen. Es gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftsteuer, wobei die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können.
Wie funktioniert der Schenkungsteuer-Rechner?
Geben Sie den Schenkungswert und das Verwandtschaftsverhältnis ein. Der Rechner zieht den Freibetrag ab und berechnet die Steuer nach ErbStG-Tarif. Bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden diese zusammengerechnet.
Wichtige Daten und Fakten
Freibeträge identisch mit Erbschaftsteuer, aber alle 10 Jahre erneut nutzbar. Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro. Meldepflicht an das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Schenkungsteuer Schritt für Schritt: 1. Wert der Schenkung ermitteln: Bei Geldgeschenken der Nennwert, bei Immobilien der Verkehrswert (Bewertungsgesetz), bei Wertpapieren der Kurswert am Stichtag. 2. Verwandtschaftsverhältnis festlegen: Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre erneut. Ehegatten: 500.000 EUR, Kinder: 400.000 EUR, Enkel: 200.000 EUR, Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR. 3. Frühere Schenkungen berücksichtigen: Schenkungen desselben Schenkers innerhalb der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet. 4. Steuerpflichtigen Betrag berechnen: Schenkungswert abzüglich Freibetrag und ggf. frühere Schenkungen. 5. Steuersatz anwenden: Identisch mit der Erbschaftsteuer – Steuerklasse I: 7-30 %, Steuerklasse II: 15-43 %, Steuerklasse III: 30-50 %. Beispiel: Vater schenkt seiner Tochter eine Eigentumswohnung im Wert von 350.000 EUR. Vor 3 Jahren hat er ihr bereits 100.000 EUR geschenkt. Zusammenrechnung: 350.000 + 100.000 = 450.000 EUR. Freibetrag Kind: 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 50.000 EUR. Steuersatz (Steuerklasse I, bis 75.000 EUR): 7 %. Schenkungsteuer: 50.000 x 7 % = 3.500 EUR. Tipp: Durch rechtzeitige Planung alle 10 Jahre können größere Vermögen steuerfrei übertragen werden.
Berechnungsbeispiel
Vater schenkt Tochter Wohnung (350.000 EUR) + früheren Betrag (100.000 EUR) = 450.000 EUR in 10 Jahren. Freibetrag Kind: 400.000 EUR. Steuerpflichtig: 50.000 EUR. Steuersatz: 7 %. Schenkungsteuer: 3.500 EUR.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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