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Steuern

Grunderwerbsteuer-Rechner

Grunderwerbsteuer nach den Sätzen 2026 aller 16 Bundesländer (3,5–6,5 %), dazu geschätzte Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten und die Gesamtkosten.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Grunderwerbsteuer (6,5%)

22.750,00 €

Geschätzte Kaufnebenkosten

Kaufpreis350.000,00 €
Grunderwerbsteuer (6,5%)22.750,00 €
Notar (ca. 1,5%)5.250,00 €
Grundbuch (ca. 0,5%)1.750,00 €
Makler (ca. 3,57% inkl. MwSt)12.495,00 €
Nebenkosten gesamt42.245,00 €
Gesamtkosten392.245,00 €

Die Grunderwerbsteuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten sind Schätzwerte. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (nur Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises der Immobilie. Sachsen erhebt seit 2023 5,5 %, Thüringen seit 2024 5,0 %, Bremen seit Juli 2025 5,5 %.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Befreit sind u. a. Übertragungen zwischen Ehegatten, Erbschaften, Schenkungen unter Verwandten in gerader Linie und Kaufpreise unter 2.500 Euro.

Senkt eine mitverkaufte Einbauküche die Grunderwerbsteuer?

Ja. Grunderwerbsteuer fällt nur auf den Preis für Grundstück und Gebäude an; bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Möbel oder Markisen gehören nicht dazu, wenn sie im notariellen Kaufvertrag mit einem eigenen, realistischen Preis ausgewiesen sind. Beispiel: Bei 350.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) beträgt die Steuer 22.750 €; entfallen davon 10.000 € auf eine gebrauchte Einbauküche, sind es 340.000 € × 6,5 % = 22.100 €, also 650 € weniger. Tragen Sie in diesem Fall den Kaufpreis ohne Inventar in den Rechner ein; überhöhte Werte erkennt das Finanzamt nicht an.

Ratgeber

Was ist der Grunderwerbsteuer-Rechner?

Der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet die beim Immobilienkauf fällige Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Wie funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner?

Geben Sie den Kaufpreis und das Bundesland ein. Der Rechner multipliziert den Kaufpreis mit dem länderspezifischen Steuersatz. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb an und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Wichtige Daten und Fakten

Sätze 2026: Bayern 3,5 %, Hamburg 5,5 %, Berlin/Hessen 6 %, Brandenburg/NRW/Schleswig-Holstein/Saarland 6,5 %. Fällig innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Grunderwerbsteuer Schritt für Schritt: 1. Kaufpreis ermitteln: Maßgeblich ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche, Markisen) können separat ausgewiesen und vom Kaufpreis abgezogen werden. 2. Bundesland bestimmen: Der Steuersatz variiert je nach Bundesland. Bayern: 3,5 %. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 5,0 %. Bremen, Hamburg, Sachsen: 5,5 %. Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %. Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein: 6,5 %. 3. Steuer berechnen: Kaufpreis x Steuersatz. 4. Zahlung: Fällig innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Grundbucheintragung erforderlich ist. Beispiel: Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin für 400.000 EUR. Steuersatz Berlin: 6,0 %. Grunderwerbsteuer: 400.000 x 6,0 % = 24.000 EUR. Zum Vergleich: Dieselbe Wohnung in Bayern würde nur 400.000 x 3,5 % = 14.000 EUR Grunderwerbsteuer kosten – eine Ersparnis von 10.000 EUR. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten und sollte bei der Finanzierung einkalkuliert werden.

Berechnungsbeispiel

Wohnungskauf Berlin, Kaufpreis 400.000 EUR. Steuersatz Berlin: 6,0 %. Grunderwerbsteuer: 24.000 EUR. Zum Vergleich in Bayern (3,5 %): 14.000 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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