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Steuern

Erbschaftsteuer-Rechner

Erbschaftsteuer nach ErbStG: Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes eingeben – mit Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz, fälliger Steuer und Netto-Erbe.

Aktualisiert 25.09.2026 Daten bleiben lokal Kostenlos

Erbschaftsteuer

11.000,00 €

Netto-Erbe

489.000,00 €

Berechnung im Detail

Wert der Erbschaft500.000,00 €
Freibetrag- 400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb100.000,00 €
Steuerklasse I / Steuersatz11%
Erbschaftsteuer11.000,00 €

Effektiver Steuersatz

Bezogen auf den gesamten Erbschaftswert

2,20%

Berechnung nach Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Versorgungsfreibeträge, Hausrat- und Zugewinnausgleichsfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern/Grosseltern 100.000 Euro und alle übrigen Personen 20.000 Euro.

Wie hoch ist der Erbschaftsteuersatz?

Der Steuersatz liegt je nach Steuerklasse und Wert des Erbes zwischen 7 % und 50 %. Nahe Verwandte (Steuerklasse I) zahlen 7-30 %, entfernte Verwandte und Fremde deutlich mehr.

Wird der Steuersatz nur auf den Teil über der Stufengrenze angewendet?

Nein. Anders als bei der Einkommensteuer gilt der Satz der erreichten Wertstufe für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb (§ 19 ErbStG). Beispiel mit den Voreinstellungen: Ein Kind erbt 500.000 €, nach dem Freibetrag von 400.000 € bleiben 100.000 € steuerpflichtig; dafür gilt in Steuerklasse I ein Satz von 11 %, die Steuer beträgt 11.000 €. Wird eine Stufengrenze nur knapp überschritten, mildert der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG den Sprung – ihn berücksichtigt der Rechner nicht, sodass er knapp oberhalb einer Grenze etwas zu viel Steuer ausweist.

Ratgeber

Was ist der Erbschaftsteuer-Rechner?

Der Erbschaftsteuer-Rechner ermittelt die fällige Erbschaftsteuer auf Basis des Erwerbs, der Steuerklasse und der persönlichen Freibeträge nach dem ErbStG.

Wie funktioniert der Erbschaftsteuer-Rechner?

Geben Sie den Wert des Erwerbs und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ein. Der Rechner ordnet Sie einer Steuerklasse zu, zieht den Freibetrag ab und wendet den progressiven Steuersatz (7-50 %) auf den steuerpflichtigen Erwerb an.

Wichtige Daten und Fakten

Freibeträge: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Steuerklasse I (Sätze 7-30 %), Steuerklasse II (15-43 %), Steuerklasse III (30-50 %).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Erbschaftsteuer Schritt für Schritt: 1. Nachlasswert ermitteln: Addieren Sie alle Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Sachvermögen) und ziehen Sie Schulden und Bestattungskosten (Pauschale 10.300 EUR) ab. Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. 2. Verwandtschaftsverhältnis bestimmen: Dies legt die Steuerklasse und den Freibetrag fest. Steuerklasse I: Ehegatten (500.000 EUR), Kinder (400.000 EUR), Enkel (200.000 EUR). Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen (20.000 EUR). Steuerklasse III: alle übrigen Personen (20.000 EUR). 3. Steuerpflichtigen Erwerb berechnen: Nachlasswert minus Freibetrag. Ehegatten erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR. 4. Steuersatz anwenden: In Steuerklasse I von 7 % (bis 75.000 EUR) bis 30 % (über 26 Mio. EUR). In Steuerklasse II von 15 % bis 43 %. In Steuerklasse III von 30 % bis 50 %. Beispiel: Eine Tochter erbt ein Vermögen von 650.000 EUR. Freibetrag (Kind): 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 250.000 EUR. Steuersatz Steuerklasse I bei 250.000 EUR: 11 %. Erbschaftsteuer: 250.000 x 11 % = 27.500 EUR. Hinweis: Selbstgenutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Berechnungsbeispiel

Tochter erbt 650.000 EUR. Freibetrag (Kind, Stklasse I): 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 250.000 EUR. Steuersatz: 11 %. Erbschaftsteuer: 27.500 EUR.

Quellen

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

Geprüft von Konstantin Iakovlev  ·  Zuletzt aktualisiert:

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