Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)
Wie viel Steuer zahlen Sie auf die Rente? Besteuerungsanteil (Rentenbeginn 2026: 84 %), Rentenfreibetrag, KV/PV-Beitrag, geschätzte Steuer und Netto-Rente.
Monatlich: 1.500,00 €
Besteuerungsanteil
84,0%
Steuerpflichtiger Anteil
15.120,00 €
Rentenfreibetrag
2.880,00 €
Steuerberechnung
Monatsrente brutto
1.500,00 €
Monatsrente netto
1.309,83 €
Schätzung für eine gesetzliche Rente als einzige Einkunft (Grundtarif 2026, ohne Kirchensteuer). Abgezogen werden die Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben sowie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Der Besteuerungsanteil gilt ab dem Jahr des Rentenbeginns lebenslang; 2026: 84,0%, ab 2058: 100%. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente?
Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 84,0 % der Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil abzüglich der Pauschbeträge den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) übersteigt. Viele Rentner sind aufgrund von Rentenerhöhungen zunehmend steuerpflichtig.
Wie viel Steuer zahle ich auf 1.500 € Rente im Monat?
Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig: Von 18.000 € Jahresrente sind das 15.120 €, 2.880 € bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Ohne weitere Einkünfte ergibt der Grundtarif 2026 darauf rund 458 € Einkommensteuer im Jahr. Der Rechner zieht keine weiteren Beträge ab; in der Steuererklärung mindern der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und vor allem Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge das zu versteuernde Einkommen, sodass die tatsächliche Steuer meist deutlich niedriger ausfällt.
Ratgeber
Was ist der Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)?
Der Rentenbesteuerung-Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil Ihrer gesetzlichen Rente. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Wie funktioniert der Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)?
Geben Sie die Jahresbruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein. Der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil und den steuerfreien Teil. Der steuerfreie Betrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dauerhaft gleich. Für die Steuerschätzung zieht der Rechner die Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben sowie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Wichtige Daten und Fakten
Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2026: 84,0 %. Ab 2058: 100 %. Rentenfreibetrag wird im Folgejahr der Rente festgeschrieben. Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Rentenbesteuerung Schritt für Schritt: 1. Jahresbruttorente ermitteln: Multiplizieren Sie Ihre monatliche Bruttorente mit 12. Die Bruttorente steht im Rentenbescheid der DRV. 2. Besteuerungsanteil bestimmen: Der Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Rentenbeginn 2005 oder früher: 50 %. 2010: 60 %. 2015: 70 %. 2020: 80 %. 2026: 84,0 %. Ab 2058: 100 %. 3. Rentenfreibetrag berechnen: Jahresbruttorente x (100 % - Besteuerungsanteil) = steuerfreier Teil. Dieser Betrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dauerhaft gleich. 4. Zu versteuerndes Einkommen: Bruttorente minus Rentenfreibetrag minus Werbungskosten-Pauschbetrag (102 EUR) minus Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 EUR) minus Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. 5. Steuer berechnen: Wenn das zvE unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR liegt, fällt keine Steuer an. Beispiel: Rentenbeginn 2025, monatliche Bruttorente 1.800 EUR. Jahresbruttorente: 21.600 EUR. Besteuerungsanteil (2025): 83,5 %. Steuerpflichtiger Anteil: 21.600 x 83,5 % = 18.036 EUR. Rentenfreibetrag: 21.600 x 16,5 % = 3.564 EUR (dauerhaft festgeschrieben). Abzüge: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 EUR, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR, Krankenversicherung 21.600 x 8,75 % (7,3 % + halber Zusatzbeitrag 1,45 %) = 1.890 EUR, Pflegeversicherung 21.600 x 3,6 % = 777,60 EUR (mit Kindern). zvE: 18.036 - 102 - 36 - 1.890 - 777,60 = 15.230,40 EUR. Einkommensteuer (Grundtarif 2026): 479 EUR/Jahr (ca. 40 EUR/Monat). Netto-Rente: 21.600 - 1.890 - 777,60 - 479 = 18.453,40 EUR/Jahr (1.537,78 EUR/Monat). Kinderlos (Pflegeversicherung 4,2 % = 907,20 EUR): Einkommensteuer 454 EUR/Jahr, Netto-Rente 1.529,07 EUR/Monat. Rentenerhöhungen werden künftig voll besteuert.
Berechnungsbeispiel
Rentenbeginn 2025, Bruttorente 1.800 EUR/Monat (21.600 EUR/Jahr), mit Kindern. Besteuerungsanteil 83,5 %: 18.036 EUR steuerpflichtig. Freibetrag: 3.564 EUR. Abzüge: 102 EUR Werbungskosten, 36 EUR Sonderausgaben, Krankenversicherung 1.890 EUR (8,75 %), Pflegeversicherung 777,60 EUR (3,6 %). zvE: 15.230,40 EUR. Einkommensteuer (Grundtarif 2026): 479 EUR/Jahr (ca. 40 EUR/Monat). Netto-Rente: 18.453,40 EUR/Jahr (1.537,78 EUR/Monat).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Einkommensteuergesetz (EStG) — gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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