Grundsicherung-Rechner
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2026: Regelsatz, Mehrbedarf bei Merkzeichen G, Miete, Heizung, Rente und Einkommen ergeben Ihren Anspruch.
Persönliche Angaben
Wohnkosten
Einkommen
Grundrentenzeiten sind v. a. Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege (§ 76g Abs. 2 SGB VI). Ab 33 Jahren bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei (§ 82a SGB XII).
Angemessene Beiträge, z. B. zur Haftpflicht- und Hausratversicherung, werden in tatsächlicher Höhe vom Einkommen abgezogen (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII).
Grundsicherungsanspruch
683,00 €
pro Monat
Gesamtbedarf
1.083,00 €
Regelbedarf: 563,00 €
Wohnkosten: 520,00 €
Anrechenbares Einkommen
400,00 €
Einkommen gesamt: 400,00 €
Hinweis: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) steht Personen ab Regelrentenalter oder bei voller Erwerbsminderung zu. Die gesetzliche Rente wird mit ihrem Zahlbetrag (nach Kranken- und Pflegeversicherung) angerechnet; den Grundrenten-Freibetrag berechnet der Rechner vereinfacht aus diesem Betrag. Er gilt nur für die eigene gesetzliche Rente der Person mit 33 Jahren Grundrentenzeiten. Die tatsächliche Leistung hängt von weiteren Faktoren ab (Vermögen, Angemessenheit der Wohnkosten, Sonderbedarf etc.). Regelsätze Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist Grundsicherung im Alter?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Die Regelsätze entsprechen denen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (seit 01.07.2026 Grundsicherungsgeld, vorher Bürgergeld).
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Anspruchsberechtigt sind Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Merkzeichen G?
Wer die Altersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist und einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzt, erhält einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes (§ 30 Abs. 1 SGB XII). 2026 sind das für Alleinstehende rund 96 € (17 % von 563 €), für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft rund 86 € (17 % von 506 €). Der Rechner schlägt diesen Betrag für die antragstellende Person auf den Regelbedarf auf, sobald Sie das Merkzeichen G auswählen; der Gesamtbedarf steigt entsprechend.
Ratgeber
Was ist der Grundsicherung-Rechner?
Der Grundsicherung-Rechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Wie funktioniert der Grundsicherung-Rechner?
Geben Sie Wohnkosten, gesetzliche Rente (und ob mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen), sonstiges Einkommen und Versicherungsbeiträge ein. Der Rechner ermittelt den Bedarf (Regelsatz + Unterkunft + Mehrbedarf) und zieht das anrechenbare Einkommen ab – nach Abzug des Grundrenten-Freibetrags (§ 82a SGB XII) und der Versicherungsbeiträge. Vermögen prüft der Rechner nicht; es muss unter dem Schonvermögen liegen.
Wichtige Daten und Fakten
Regelsatz 2026 (Alleinstehende): 563 Euro. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bei Einkommen unter 100.000 Euro/Jahr. Schonvermögen: 10.000 Euro pro Person.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Grundsicherung im Alter Schritt für Schritt: 1. Anspruchsberechtigung prüfen: Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgang 1964+) oder volle Erwerbsminderung auf Dauer. 2. Bedarf ermitteln: Regelbedarf 2026: 563 EUR (Alleinstehend), 506 EUR (Partner in Bedarfsgemeinschaft). Unterkunftskosten: Tatsächliche Miete + Heizkosten, sofern angemessen. Mehrbedarf: z. B. 17 % des Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G (= 95,71 EUR). Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (werden übernommen). 3. Einkommen anrechnen: Rente, Betriebsrente, private Vorsorge werden angerechnet; angemessene Versicherungsbeiträge (z. B. Haftpflicht, Hausrat) werden in tatsächlicher Höhe abgezogen (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Freibetrag für Riester-/Betriebsrente (§ 82 Abs. 4 SGB XII): 100 EUR + 30 % des übersteigenden Betrags (bis max. 281,50 EUR gesamt = 50 % der Regelbedarfsstufe 1). Nach derselben Formel bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente frei, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen (§ 82a SGB XII); die Obergrenze von 281,50 EUR ist ab 705 EUR Rente erreicht. 4. Vermögen prüfen: Schonvermögen: 10.000 EUR pro Person. Selbstgenutzte Immobilie bleibt geschützt. Altersvorsorge ist teilweise geschützt. 5. Anspruch = Bedarf minus anrechenbares Einkommen. Beispiel: Alleinstehender Rentner, gesetzliche Rente 850 EUR/Monat, Miete 450 EUR inkl. Heizung, Versicherungsbeiträge 20 EUR. Bedarf: 563 (Regelsatz) + 450 (Unterkunft) = 1.013 EUR. Einkommen: 850 EUR Rente − 20 EUR Versicherungsbeiträge = 830 EUR anrechenbares Einkommen. Grundsicherung: 1.013 − 830 = 183 EUR/Monat. Mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten: Freibetrag 100 + 30 % × 750 = 325 EUR, gedeckelt auf 281,50 EUR – anrechenbar sind 548,50 EUR, die Grundsicherung steigt auf 464,50 EUR/Monat. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder, solange deren Einkommen unter 100.000 EUR/Jahr liegt.
Berechnungsbeispiel
Alleinstehender Rentner, gesetzliche Rente 850 EUR, Miete 450 EUR inkl. Heizung, Versicherungsbeiträge 20 EUR. Bedarf: 563 + 450 = 1.013 EUR. Anrechenbares Einkommen: 850 − 20 = 830 EUR. Grundsicherung: 183 EUR/Monat. Mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII): Freibetrag 100 + 30 % × 750 = 325 EUR, höchstens 281,50 EUR → anrechenbar 548,50 EUR, Grundsicherung 464,50 EUR/Monat.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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